Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

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2a. Sonstige familienrechtliche Angelegenheiten ...— 1— 
3. Errichtung letztwilliger Verfügunnggen 1 1 1 
4. Eintragungen in das Handelsregister — 7 7 71.— 
5. Eintragungen und Löschungen: 
a) im Landregister. 42 4242 
b) im Grundbuch — 113113 113 — 
6. Sonstige Handlungen der freiwilligen Gerchibortel. ce- „ 
glaubigungen, Beurkundungen usw.) — 174747 — 
7. Rechtshilfesachen . ....—El 1 1 — 
Gerichtstage fanden statt: in Matautu (Savaih= 2. 
  
Dersonalien. 
Raiserliche Schutztruppen. 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. 
A. K. O. vom 18. Oktober 1913. 
Den Nachbenannten sind folgende Auszeichnungen verliehen worden: 
der Rote Adler-Orden 4. Klasse: 
dem Stabsarzt Dr. Manteufel; 
der Königliche Kronen-Orden 4. Klasse: 
dem Assitenzarzt Dr. Klemm; 
das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze: 
dem Sanitätssergeanten Biernat. 
Schutztruppe für Kamerun. 
A. K. O. vom 9. Oktober 1913. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst zu bestimmen geruht, daß 
die von Teilen der Schutztruppe vom 17. Juni bis 21. Juli 1912 und vom 17. Juli bis 23. August 
1912 ausgeführten Unternehmungen gegen die Kangu= Heiden und die Baminge im Sinne der- 88 17 
des Offizier-Pensionsgesetzes und 7 des setzes als Kriege anzusehen sind, 
für die den beteiligten Deutschen das Jahr 1912 als Kriegsjahr anzurechnen ist. 
Als Kriegsteilnehmer haben diejenigen Angehörigen der Schutztruppe zu gelten, die in 
ihrem Gefechtskalender als solche namentlich aufgeführt sind. Gleichzeitig wird denselben die Kolonial- 
denkmünze mit der Berechtigung zum Tragen der Spange „Kamerun 1912“ verliehen. 
A. K. O. vom 4. November 1913. 
Den Nachbenannten sind folgende Auszeichnungen verliehen worden: 
das Militär-Ehrenzeichen 2. Klasse: 
dem Sanitätsvizefeldwebel Thierbach sowie 
den ehemaligen Bizefeldwebeln Sussieck und Wagner.
	        
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