Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

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so halte ich es für zweckmäßig, daß wenigstens 
an den größeren Lagerplätzen und deren Um- 
gebung — meist handelt es sich an den Kara- 
wanenstraßen um dieselben Plätze — ebenfalls 
für größte Reinlichkeit gesorgt wird und wo 
möglich zweckmäßige Aborte daselbst errichtet 
werden. Denn an den meisten dieser Plätze läßt 
die Sauberkeit sehr viel zu wünschen übrig. Das 
Gebüsch und das Gras in der Umgebung wird 
allgemein von den Eingeborenen zur Kotablage 
benutzt, so daß hier der Infektion durch Anky- 
lostomenlarven hinreichend Gelegenheit geboten ist. 
Jedenfalls müßte den Eingeborenen stets Ge- 
legenheit geboten werden, auch Aborte benutzen 
zu können. In dieser Beziehung habe ich im 
Lindibezirk im allgemeinen die Erfahrung gemacht, 
daß die Eingeborenen da, wo ihnen diese Ge- 
legenheit geboten wird, die Aborte auch tatsäch- 
lich aufsuchen. 
Die eingeborenen Ortsvorsteher (Jumben) der 
den Lagerplätzen benachbarten Gemeinden müßten 
für die Sauberkeit der Plätze und der Abort- 
anlagen verantwortlich gemacht werden, was sich 
auch durch eine Kontrolle von seiten der durch- 
wandernden Europäer sicherlich ohne Mühe durch- 
führen ließe, wenn letztere Mißstände bei dem 
nächstgelegenen Bezirksamt oder dessen Nebenstelle 
zur Anzeige bringen. 
Auf den Waschplätzen der Eingeborenen müßte 
gleichfalls für größte Sauberkeit gesorgt werden, 
indem auch hier die eingeborenen Ortsvorsteher 
für die Reinlichkeit verantwortlich gemacht werden. 
Wenn auch die Gefahr einer Infektion durch 
das Trinkwasser eine verhältnismäßig untergeord- 
nete Rolle spielt, so wird auch schon aus anderen 
Gründen (Übertragung von Typhus und von 
Ruhr) stets darauf geachtet werden müssen, daß 
für einwandfreies Trinkwasser sowohl auf den 
Pflanzungen und ähnlichen Betrieben als auch 
in den Dörfern Sorge getragen wird. Wo es 
irgend angängig, sind von mir an laufenden Ge- 
wässern Schöpfstellen errichtet worden, die durch 
Umzäunung u. dgl. gegen Verunreinigung geschützt 
find. Wo fließendes Wasser fehlt, ist durch Graben 
tiefer Wasserlöcher, die durch Steine und durch 
Pfähle umfriedigt sind, dafür gesorgt worden, daß 
die Eingeborenen mit brauchbarem Trinkwasser 
versehen werden. Auch die Wasserstellen an den 
Karawanenstraßen sind verbessert worden und 
gegen Verunreinigung von außen durch eine Um- 
friedigung mit Steinen oder mit einem faschinen- 
artigen Verhau geschützt worden. Nach der Regen- 
zeit müssen solche Verhaue regelmäßig nachgesehen 
und ausgebessert werden. 
Neben diesen Maßregeln ist durch öftere Be- 
lehrung, namentlich durch Vorträge über die 
Gefahr der Verbreitung der Wurmkrankheit und 
  
über die Art und Weise der Infektion auch das 
Interesse der Eingeborenen an den Bekämpfungs- 
maßregeln zu erwecken. Nach meinen bisherigen 
Erfahrungen folgen die Eingeborenen den Aus- 
führungen des Europäers in der Mehrzahl auch 
mit Aufmerksamkeit und bringen infolgedessen auch 
den Maßnahmen der Europäer mehr Interesse 
entgegen. Namentlich sind die am Rovuma auf- 
wärts wohnenden Wayao solchen Belehrungen im 
allgemeinen sehr zugängig. 
Bei den Wurmträgern wurde, nachdem durch 
die mikroskopische Untersuchung die Diagnose fest- 
gestellt worden war, wenn es irgendwie angängig 
war, eine Thymolkur eingeleitet. Während meines 
Aufenthalts in Ssongea hatte ich für die nach der 
Küste wandernden Träger und Arbeiter eine 
Kontrollstation errichtet, wo die Eingeborenen 
untersucht und deren Stuhlgang auf Wurmeier 
nachgesehen wurde. Die Wurmträger wurden 
mit Thymol behandelt und erst dann aus der 
Behandlung entlassen, wenn bei wiederholten 
Untersuchungen keine Wurmeier im Stuhlgang 
gefunden worden waren. Auf diese Weise wurde 
wenigstens ein großer Teil, wenn auch nicht alle, 
dieser Leute bei ihrer Wanderung nach der Küste 
vorübergehend von Ankylostomen befreit und da- 
durch auch für die Zeit der Reise nach der Küste 
die Gefahr der Verschleppung der Keime doch 
ganz wesentlich verringert. # 
In gleicher Weise müßten aber auch auf den 
Pflanzungen die Arbeiter von Zeit zu Zeit unter- 
sucht und die Wurmträger sofort einer Thymol- 
kur unterworfen werden. 
Ebenso würde eine zeitweise (etwa alle 2 bis 
3 Monate) vorgenommene Untersuchung der far- 
bigen Schutztruppen, der Polizeitruppen und Poli- 
zeisoldaten mit ihren Weibern und Kindern, ferner 
der Kettengefangenen, der Schüler und der 
Missionszöglinge mit nachfolgender Thymolbehand- 
lung sicher dazu beitragen, die Verbreitung der 
Wurmkrankheit hintanzuhalten. 
Wurmkranke sollten womöglich isoliert oder 
im Spital untergebracht und hier in geeigneter 
Weise behandelt werden. Auch sollten diesen be- 
sondere Aborte, gesondert von denen für die 
Gesunden, angewiesen werden. Jedenfalls müssen 
diese Kranken eine Thymolkur durchmachen, und 
es ist zweckmäßig, daß sie nach Beendigung der 
Kur sich tüchtig den Körper abwaschen und daß 
außerdem ihre Kleider gewaschen und gesonnt 
werden. 
Daß diese Maßnahmen, wenn sie auch nicht 
immer streng durchgeführt werden konnten, in 
verhältnismäßig kurzer Zeit dazu beitrugen, die 
Wurmkrankheit einzuschränken, konnte ich im Tun- 
duruteil des Lindibezirks beobachten, wo durch
	        
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