Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

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An 15 (20½) Tagen ruhte der Lösch= und Ladeverkehr vollständig, und zwar an 9 10) 
Sonntagen, an 6 (5) Verktogen wegen Mangel an Ladung und an 6½ (5½) Tagen wegen schlechter 
See; an 11 (15 1½) Tagen konnte infolge ungünstiger See nur in beschränktem Umfange gelöscht werden. 
Die Zahl der Löschtage betrug demnach 70½ (71½), die durchschnittliche tägliche Leistung 
beim Löschen 305 (421) ehm bzw. Tonnen, beim Verladen 197 (123) chm bzw. Tonnen und die 
tägliche Güterbewegung rund 502 (544) ebm bzw. Tonnen. · 
Die Kabellinie Emden —Teneriffa—Monrovia der Deutsch-Südamerikanischen Tele- 
graphengesellschaft ist durch ein von den Norddeutschen Seekabelwerken in Nordenham hergestelltes 
und verlegtes Kabel von Monrovia Über Lome nach Duala fortgesetzt worden. Die Inbetrieb- 
nahme hat am 19. Januar stattgefunden. Damit haben Togo und Kamerun eine deutsche Kabel- 
verbindung mit dem Mutterlande und untereinander erhalten. 
Mit der Eröffnung der neuen Linie ist die Wortgebühr zwischen Deutschland und Togo 
von 8 .A 95 Pf. auf 3.4 65 Pf. für gewöhnliche Telegramme, von 2 47 20 Pf. auf 1.7 85 KI. 
für Überseetelegramme zu halber Gebühr, von 1.# 40 Pf. auf 1./7 20 Pf. für Preßtelegramme: 
zwischen Deutschland und Kamerun von 4 60 Pf. auf 3 # 65 Pf. für gewöhnliche Telegramme, 
von 2 30 Pf. auf 1.X 85 Pf. für Überseetelegramme zu halber Gebühr, von 1 45 Pfl. auf 
1.KX 20 Pf. für Preßtelegramme ermäßigt worden. 
In Manus auf den Admiralitäts-Inseln (Deutsch-Neuguinea) ist am 6. Dezember 1912 
eine Postanstalt eingerichtet worden, deren Tätigkeit sich auf die Annahme und Ausgabe von ge- 
wöhnlichen und eingeschriebenen Briefsendungen sowie von Wertbriefen und ferner auf die Wahr- 
nehmung des Postanweisungs-, Nachnahme-, Zeitungs-, Postpaket- und Postfrachtstückdienstes erstreck. 
Die Postanstalt in Maron (Deutsch-Neuguinea) ist zum Wertbrief-, Postanweisungs--, Rach - 
nahme-, Zeitungs-, Postpalet- und Postfrachtstückdienst zugelassen worden. 
Die Postanstalt in Bibundi (Kamerun) nimmt seit dem 1. Dezember 1912 am Posl= 
anweisungs= und Nachnahmedienst nicht mehr teil. Postanweisungen und Nachnahmesendungen nach 
Bibundi werden von dem genannten Zeitpunkt ab auf die Postagentur in Victoria geleitet, von 
wo fie der Empfänger abzuholen hat. 
Postdamyfschifssverbindungen nach den deutschen Schutzgebieten für den Monat Februar 1913. 
  
  
  
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am: der Üüberfahrt lbgesandt werden em: 
.- « Friedrich-Wiss- 
1. —- ih. 20--Manà tefen 11 7: 19.-. 28. Febt. 
—— . .· ins-Umwä- 
-- Friedr. Wilhelmsb.45 T. 
— —.— Marz #e L 
  
  
  
• Priefe u. Postkarten Nachversand über Sibirien—Schonghoi—ongkong von Bo.18 Berlin—Alexundre“ 
1182 am — Briefe und Postkarten nach Berlinhafen werden nicht über ghai—Hongkong geleitet. 
Auf Verlangen ves Absenders werden Briefe und Hoflkarten — nicht auch Drucksochem Gschäftspepierr e 
— außer mit den vorbezeichneten Nachversanden auch mit den übrigen Beförderungsgelegenbeiten a 
Sibirien—Schanghat geleitet.
	        
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