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Der Verkauf, Tausch oder die Abgabe von in der
Tabelle aufgeführten Drogen und Giften an Asiaten
und Eingeborene ist verboten; die Drogen und Gifte
dürfen indes, wenn es nach ia eines praktischen
Arztes oder einer sonstigen befugten Person für medi-
zinische Zwecke neschn erforderlich ist, uc en iaten
oder Eingeborene verkauft oder abgegeben
Der Gouverneur im Rate ist benebe Por-
schriften zu erlassen für das Verbot oder die Regelung
der Einfuhr, Herstellung oder des Vertriebs von Opium,
Morphium, Kokain, Heroin und von Zubereitungen aus
diesen Drogen sowie von Drogen, die in gleicher Weise
mißbraucht werden und schädliche Wirkungen hervor-
bringen.
„Poison and ine *98W3 1901“ sind
aufgsdiöc (lhe fäTrade Journal)
Slerra Ceone.
Verbot der Destillation von Spirituosen.
Durch Verordnung Nr. 12 vom Jahre 1912 ist die
Destillation von Spirituosen, mit Ausnahme der Spiri-
tuosen für gewerbliche, medizinische oder wissenschaft-
liche Zwecke.“) in der Kolonie und dem Schutzgebiete
Sierra Leone verboten worden.
*) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1912, S. 870 f.
üÜber die Destillation von Alkohol für reine Han-
dels- cewerbliche, medizinische oder wissenschaftliche
Zwecke ist dem gesetzgebenden Rate ein Gesetzentn#
vorgelegt worden. he Board of Trade Joumal-:
Sübatrikanische Unlon.
Zollgesetz.
Dem Parlament der Südafrikanischen Union soll
ein neuer Entwurf eines Zollges etzes zugehen, der
gegen den vorjährigen Entwurf“") verschiedene Aue-
rungen ausweist. Insbesondere sind in dem uen
Entwurfe die Vorschriften über die Erhebung eires
Sonderzolls ldumping duty) fallen gelassen. Aup#er
den in efängnissen hergestellten und sonstigen in dem
über twurf ausgeführten Waren sollen auch die
in — bergesteuten Waren zur Ein'uhr
zugela-
Der neue Entwurf enthält u. a. Vorschriften uber
die Handhabung der Zollgesetze, die Erbebung der! Jolee.
die Bestimmung von Häfen und Landungsp
Wracks, Schmuggel, den Küstenhandel, die Einfäbr.
Ausfuhr und Lagerung von Waren; auch sieht er die
Aufhebung verschiedener Provinzialgesetze vor.
(The Board of Trade Journal.
.D. Kol. Bl.“ 1912,
*) Vgl. . 841.
Vermischtes.
Verwaltungselmrichtung in Elven.
Durch Königliche Verordumg Nr. 39 vom
9. Jannar 1913 sind über die Einrichtung der
Verwaltung in der Kolonie Libyen Bestimmungen
getroffen worden. Für Tripolitanien und Cyrenaika
werden zwei getrennte Berwaltungen eingesetzt,
deren Leitung je einem Gouverneur zusteht; dieser
ist auch mit dem Oberkommando der Land- und
Seestreitkräfte beauftragt, welche in den seiner
Machtbefugnis unterstehenden Landgebieten und
Gewässern stationiert sind.
Verwaltungssitze für Tripolitanien und Cyre-
naika find Tripolis und Benghasi.
(Gazzetta Ufficiale.)
Der Diomantenbandel in Kmsterdam 1912.
Der Kaiserliche Generalkonsul in Amsterdaom be-
richtet
Die Lage des Diamantenhandels war — nach
“vsm*•is des Borsitzenden der dortigen Handels-
mmer — im Jahre 10912 im allgemeinen weniger
günstig als im verhe ehenden Jabre. Der italieni *
“““ “3
ernste europäische politi n einen
sehr ungünstigen Däische vlteischen Auch der unsichere
## auf dem Handelsgebiet, der gewöhrlich ver
ösidentenwahl in Amerika vorhergeht, war für d
Deiad nachteilig. Na anlrn
europäischen Waren war denn auch im Hinblick auf die
soeben angeführten Umstände wenig, und namentlich
in den letzten Monaten des Jahres 1912 faft leine
Nachfrage. Die geringere Betriebsamkeit spiegelt sich
a in den ziemlich
hen Ziffern der Acbeitslosen ab.
9 1911 zwischen 213 und 1150 schwankten.
trugen sie für 1912, nach den hierüber veröffentlichten
Wochenziffern. 906 und gegen Ende des Jahres *
“t aws- eine andere große Fi
ständigung mit dem Mornleinen Niederländische
Diamantarbeiterbund über e gõhne in ihrrt
Diamantenbranche. Ein Konflikt, der bieron- entsprank
und anfänglich Aüenlich ernst aussah. fand innerha
einiger Wochen eine befriedigende Lösung. n
Die Ausfahee von geschliffenen und robert
Diamanten nach den Bereinigten Staaten vo
Amerika betrug während der ersten drei Viertel *n
25 res 1912: 21 818 000 fl gegen 20 578000 flUK
prechenden. Zeitraum von 1911. . zwa
En die Ausfuhr im ersten Bierteljahr 5 116 5*
im zweiten Bierteljahr 9 017 000 l und im dri "“
Vierteljahr 7 180 000 U. Die Ausfuhr nach den u
schiedenen europäischen Ländern wird weniger
trächtlich gewesen sein als in den vorigen —