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der Kommissare in ihren Bezirken und in Eng-
land. Auch werden Sprech= und Lesezimmer
eingerichtet, um die Bevölkerung zu veranlassen,
recht häufig ihren Kommissar um Rat zu fragen
und ihm wichtige Einzelheiten mitzuteilen. Von
Zeit zu Zeit gelingt es den Kommissaren, die
Gesetzgebung ihrer Kolonie dahin zu beeinflussen,
daß für den britischen Handel wertvolle Sonder-
bestimmungen getroffen werden. Auch bewirken
sie gelegentlich eine Vergebung von Lieferungen
an britische Firmen. Schließlich äußert sich ihre
den Korrespondenten übergeordnete Stellung noch
darin, daß sie über diese die Aussicht führen und
jährlich Handelsberichte für die gesamte Kolonie,
für die sie bestellt sind, verfassen.
Die Veröffentlichung wichtiger, den kolo-
nialen Handel betreffender Mitteilungen erfolgt
im „Board of Trade Journal-. Außerdem
werden Circular letters an die in ein Register
beim Commereial Intelligence Branch of the
Board of Trade eingetragenen Firmen gesandt;
auch werden gelegentlich besondere Ereignisse
der Presse mitgeteilt, desgleichen den Handels-
kammern zwecks Benachrichtigung ihrer Mit-
glieder. Als besondere Druckschriften erscheinen
die statistischen Übersichten sowie Zusammen-
stellungen über Zollsätze. Anderungen der Zoll-
sätze bringt das . Board of Trade Journals.
Die geltenden Bestimmungen über Ursprungsbe-
scheinigungen sind ebenfalls in besonderen Druck-
werken erschienen.
Eine übersicht endlich über die Organisation
und Benutzbarkeit des amtlichen Nachrichten-
dienstes gewährt ein von der Nachrichtenabteilung
herausgegebenes Handbuch.
Winke für Gläubiger bel Konhursen in Dortugiesisch-
Ostafrika (Kolonie Mozombique).
Das in Portugiesisch-Ostafrika geltende Konkurs-
recht at das gleiche wie im Mutterlande.
r Konkurseröffnungs-Beschluß wird aurch
Ansch e- an der Tür von Gericht, Wohn= und Ge-
schsftshorngern des Gemeinschuldners, insbesondere auch
im Amtsblatt auszugweise veröffentlicht. Da es in
Portugiesisch-Ostafrika drei gesonderte Verwaltungs=
gebiete gibt, so erscheinen in Portugiesisch- Hltafrika
auch drei verschiedene Amtsblätter. Es sind dies das
in Lourenco Margques erscheinende „ Boletim Offfcial
da Prorincia de Moçgambique= für die unter unmittel-
barer staatlicher Verwaltung stehenden Gebiete von
Portugiesisch-Ostafrika, ferner das in Beira erschei-
nende -Boletim do Gorverno do Territorio da Com-
Panhia de Moçambique- 7 das Wonzessionsgebeet
der Companhia de Mogambique, endlich das in Port
Amelia erscheinende -Bolctim daà Companhia do Nyassa“
für das Konzessionsgebiet der Companhia do Nhassa.
Der Konkurseröffnungs-Beschluß bezeichnet die
vom Gerichte bestimmte Frist zur Anmeldung von
Forderungen. die nicht unter 30 und nicht über 90 Tage
etragen darf.
Die Forderungen sind anzumelden mittels eines
sogenannten „ Requcrimento-, welches nicht an
den Verwalter, jondern. an den Richter (#uiz do-
dureito civil c commercial) des betreffenden Gerichts-
bezirks (Comarca), also für Lourenco Marques an den
„Juiz do direito civil e commercial da Comarca de
Lourengo Marques= richten ist. Das Requeri-
mentor ist eine in portugiesischer Sprache
Kleichzeitig der Gläubiger
Umstände der Forderungen
von Belegen, Zeugenliste
noch vorzubringender Be-
die Nachbringung einer
unter Umständen eine an-
unter
für die Aumeldung
V
ersichtlichen Gläu-
unterbliebene
zur Anmeldung
festgesetzten Frist,
Ablauf der Frist
werden brauchen.
oder nachher in
ein Vergleich
Gesetze vorge-
vom
oder
oder
unter
in
neu
das
ander-
For-
viele Jahre sich
in Lourengo
lieber
eine
deutschen
die
auf
kurzen Fristen,
angemeldeter Forderungen,
licher Anzeigen usw. lassen
schlossen erscheinen, daß der
land aus seine Interessen
Erfolg schützt.
ausge-
von Deutsch-
Aussicht auf
Eronnung der Eisenbahnstreche George —Oudtshoorn
(Südafrika).
Am 6. August 1918 ist die Eisenbahn zwischen
den Orten George und Oudtshoorn eröffnet worden.
Oudtshoorn ist ein sehr bedeutender Mittelpunkt für