Object: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Vierzehnter Band. 1863-1865. (14)

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Gesetzsammlung 
für dle 
Fürstlich Reußischen Lande jungerer Linie. 
No. 211. 
  
1) Ministerial= eimmtmachu den Bau des Eisenbahn Gößnitz-Gera belr., 
vom 30. Juli! 
Nachbem Se. Durchlaucht, der Fürs, einen mit der Herzoglich Sachsen-Altenburgi- 
schen Regierung am 27. Mai dieses Jahres durch Regierungsbevollmächtigte abgeschlos- 
senen, die Herstellung einer von Gera ab über Ronneburg und Schmölln an die Säch- 
sisch-Baierische Staats-Eisenbahn führenden und in letztere einmündenden Eisenbahn 
betressenden Staatsvertrag zu ratifiziren, sowie ferner der zum Bau dieser Bahn gebil- 
deten Eisenbahn-Gesellschaft die erforderliche landeohemliche Konzession zu ertheilen, auch 
deren Statuten zu besiätigen gnädigsi gerubt hat, so wird im Nachsiehenden unter A 
ein Auszug aus dem ersigenannten Staatsvertrage, desgleichen unter B die landesherr- 
liche Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde nebst den ihr belgegebenen Konzessions- 
Bedingungen und Statuten zur allgemeinen Kenntniß und Nachachtung bekannt gemacht. 
Gera, am 30. Juli 1863. 
*9w Ministerium. 
v. rbou. 
Muͤnch. 
A. 
Vertrag 
zwischen Sr. Hoheit dem Herzog von Sachsen-Altenburg und Sr. Durchlaucht 
dem regierenden Fürsten Reuß lüngerer Linie über die Herstellung einer von Gera 
ab über Ronneburg und Schmölln an die Sächsisch-Baierische Staats. Eisenbahn 
fübrenden und in letztere einmündenden Eisenbahn. 
Nachdem Seine Hohcit der regierende Herzog von Sachsen-Altenburg und Seine 
Durchlaucht der regierende Fürst Reuß jüngerer Linie auf dicfallsiges Ansuchen be- 
Ausgegeben den 12. August 1863. 12