Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

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Marua nach Mora und gabelt sich hier in einen 
westlichen Zweig nach Dikoa zur englischen Grenze 
und in einen östlichen Zweig nach Kusseri und 
dem an der französischen Grenze auf dem anderen 
Ufer des schiffbaren Logone gelegenen Fort Lamy. 
Auch die Verlängerung der Hauptbahn bis zum 
Gestade des Tschadsees wäre einer späteren Zu— 
kunft zu überlassen. 
Diese wichtige Stammbahn würde ferner noch 
folgende Flügelbahnen entsenden: drei in west- 
licher Richtung, nämlich eine auf Dengdeng 
und Tibati, eine zweite weiter nördlich auf 
Ngaundere und eine dritte von Bibene nach 
Garuna zur Erreichung des schiffbaren Benue- 
flusses; sodann eine Zweigbahn in östlicher Rich- 
tung, etwa mit Benutzung des Winatales nach 
Gore, wo die Ostgrenze mit dem schiffbaren 
Logone erreicht wird; diese Linie würde auf fran- 
zösischem Gebiet voraussichtlich in östlicher Rich- 
tung eine Fortsetzung nach dem Fort Archam- 
bault am schiffbaren Schari erhalten können. 
Neben dieser Hauptbahn kommt ferner in Be- 
tracht die Weiterführung der Manengubabahn, 
die als die Stammbahn für den Nordwesten des 
Schutzgebiets zu betrachten ist. Ihre früher in 
Aussicht genommene Durchführung bis zum 
dußersten Norden des Schutzgebiets, an den 
Tschadsee, wird sich kaum verwirklichen lassen, 
weil auf diesem Wege hohe, mit der Eisenbahn 
schwer zu überschreitende Gebirgszüge vorgelagert 
sind. Dagegen dürfte einer Weiterführung über 
Bare und Dschang in der Landschaft Bamum 
bis Fumban früher oder später näher zu 
treten sein. 
Nach diesem, vorstehend in allgemeinen Zügen 
skizzierten Eisenbahnprogramm, das im ein- 
zelnen naturgemäß noch mancherlei Anderungen 
und Ergänzungen wird erfahren können, ergibt 
sich, daß in den nächsten zehn Jahren in Kamerun 
etwa 2800 bis 3000 km Eisenbahn werden her- 
gestellt werden müssen. Bei der diesjährigen Be- 
ratung in der Budgetkommission des Reichstages 
ist bereits die Bemerkung gefallen, daß man in 
Erwägung ziehen müsse, dem Schutzgebiet Kamerun 
die rasche Herstellung des noch fehlenden Bahn- 
netzes dadurch zu erleichtern, daß ihm die Mittel 
für diese Bahnbauten als Darlehen des Reiches, 
anstatt als Anleihe, zur Verfügung gestellt werden; 
dadurch würde ihm auch für eine Reihe von 
Jahren eine wesentliche Erleichterung im Zinsen- 
dienst gewährt oder dieser ganz erlassen werden. 
Diese Absicht kann die Kolonialverwaltung nur 
mit Genugtuung begrüßen; denn dem Schutz-= 
gebiet würde dadurch ermöglicht, sein Bahn- 
programm mit großer Beschleunigung durchzu- 
führen und den Rückstand nachzuholen, der sich 
in dieser Beziehung bisher ungünstig genug geltend 
  
gemacht hat. Das Schutzgebiet würde dem Mutter- 
lande diese hochherzige Zuwendung sicherlich durch 
eine um so raschere und glänzendere wirtschaft- 
liche Entwicklung danken und die gebrachten finan- 
ziellen Opfer in kurzer Zeit wieder einbringen. 
Die Gefahren des Reisens in Schlafkrangkbheits- 
gebieten. 
Aus einem Bericht des Regierungsarztes Dr. Siebert, 
Kamernn. 
Für den Weißen kommt als Infektionsart 
wohl ausschließlich die Ubertragung der Schlaf- 
krankheit durch den Stich der Glossinen in 
Frage. Mir ist kein Fall bekannt, bei dem eine 
Ansteckung auf anderem Wege nachgewiesen wor- 
den ist. Immerhin besteht die Möglichkeit einer 
Übertragung durch den Geschlechtsverkehr. 
In den meisten Niederlassungen, auf Posten 
und Stationen sind die Fliegen, sofern überhaupt 
welche vorkommen, so vereinzelt, daß die Gefahr, 
gestochen zu werden, sehr gering ist; zur Vermei- 
dung jeder Gefahr sollte man am Tage nur unter 
dem Moskitonetz schlafen. Größere Vorsicht ist 
auf Reisen geboten. Nach den Erfahrungen, die 
ich auf zahlreichen Fahrten in Stromgebieten des 
Sanga und Ubangi gemacht habe, ist die Ge- 
fahr, von Glossinen gestochen und infiziert zu 
werden, besonders groß für den im Kann Reisen- 
den. Auf den Dampfern, deren Fahrstraße meist 
in beträchtlicher Entfernung von den Ufern liegt, 
halten sich verhältnismäßig wenig Fliegen auf, 
deren man sich leicht erwehren kann. In dem 
dicht am Ufer entlang fahrenden Kanu dagegen 
ist man tagsüber häufig von Dutzenden von Fliegen 
umschwärmt, die Bewegungsfreiheit ist beschränkt 
und reicht eben aus, um die Angriffe der Fliegen 
auf Gesicht und Hände abzuwehren. Da ist es 
zunächst eine Hauptbedingung, daß die Kleidung 
einen sicheren Schutz gegen die Stiche gewährt. 
Durch guten Khaki und die Unterkleidung sticht 
keine Glossine, wohl aber durch Leinenstoff. Es 
wird von verschiedenen Seiten empfohlen, weiß- 
leinene Anzüge zu tragen, weil die Tsetse eine 
Abneigung gegen die weiße Farbe haben soll. 
Nach meinen Erfahrungen ist das keineswegs der 
Fall. Zum Schutz der Füße und Unterschenkel 
müssen Lederstiefel und Gamaschen getragen werden. 
Wer so bekleidet reist und es an der nötigen 
Aufmerksamkeit nicht fehlen läßt, kann auch durch 
die schlimmsten Fliegengegenden kommen, ohne 
gestochen zu werden. Diese eigentlich selbstver- 
ständlichen Vorschriften werden von vielen nicht 
beachtet. Ich habe Europäer gesehen, die im 
Kanu schliefen, nur mit Hemd und Hose bekleidet- 
Die Neuankommenden bringen gewöhnlich über-
	        
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