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I. Tarif für katastermäßige Vermessung einschließlich häuslicher Bearbeitung und Lieferung des
Nartenmaterials.
Fläche in hn pro ha mehr Betrag Fläche in ha pro hn mehr Betrag
. bis 1 — 80 4 50 — 500 .
über 1 3 15 A mehr — über 50 bis 150 6 #mehr —
3 — 110 = 150 — 1100 -
3 -210 10 . mehr — 150 250 4 At mehr —
10 — 180 - 250 — 1500 =
10 50 8 . mehr — 250 2 cK mehr —
Aumerkung 1: Für die Preisbemessung werden Bruchteile von Hektaren voll berechnct.
1 Aumerkung 2: Der Tarif gilt jür zugängliches Gelände. Bei unwegsamem Gelände ist ein Zu-
ktag bis 50 v. H. zulässig. Die Feststellung des Grades der Unwegsamkeit geschieht durch den aufnehmenden
Landmesser. -
9 Anmerkung 8: Bei Fortschreibungsvermessungen kommt nur die Fläche des den Gegenstand der
Abzweigung bildenden Trennstücks in Ansatz.
II. Tarif für Grenzfeststellungen und dergleichen:
a) Für jeden Landmesser-Arbeitstag bei Zuziehung eines Meßgehilfen: 75 —/.
b) Desgleichen ohne MeWgehilfen: 65 ./.
III. Tarif für besondere Arbeiten:
aü) Für jeden gelieferten Grenzstein sind 5 ¼ zu zahlen außer der Taxe 1 und II.
b) Für Durchholzen von Grenzen und Sichten sind für je 100 m Durchschlag 8 r“ zu zahlen,
sofern der Interessent hierzu nicht die Arbeiter stellt.
IV. Tarif für häusliche Arbeiten:
a) Für Anfertigunn von Kopien aus vorhandenen Karten einschließlich Papier:
Für die Arbeitsstunde 1 44.
Für trigonometrische, polygonometrische und sonstige technische Berechnungen:
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Furdicslrbcttsmmdc6.-l
Apia, den 30. März 1914.
Der Kaiserliche Gouverneur.
Schultz.
Dersonalien.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den bisherigen Referenten beim
Kommando der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt, Generalarzt Professor Dr. Emil Steudel, zum
Geheimen Ober-Medizinalrat und vortragenden Rat im Reichs-Kolonialamt sowie den Hilfsarbeiter
im Reichs-Kolonialamt, früheren Bergassessor Curt Pasel, zum ständigen Hilfsarbeiter im Reichs-
Kolonialamt unter Verleihung des Charakters als Kaiserlicher Regierungs= und Bergrat zu ernennen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Kalkulatur-
vorstand Gimbel und dem Kassenvorstand Kräuter, beide beim Kaiserlichen Gonvernement von
Kamerun, den Charakter als Kaiserlicher Rechnungsrat zu verleihen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Polizei-
4 Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem bisherigen
Ersten Werkmeister der Bauverwaltung des Gouvernements von Ostafrika Georg Koch das Königlich
Preußische Verdienstkreuz in Silber zu verleihen.