Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

W 651 20 
I. Tarif für katastermäßige Vermessung einschließlich häuslicher Bearbeitung und Lieferung des 
Nartenmaterials. 
Fläche in hn pro ha mehr Betrag Fläche in ha pro hn mehr Betrag 
. bis 1 — 80 4 50 — 500 . 
über 1 3 15 A mehr — über 50 bis 150 6 #mehr — 
3 — 110 = 150 — 1100 - 
3 -210 10 . mehr — 150 250 4 At mehr — 
10 — 180 - 250 — 1500 = 
10 50 8 . mehr — 250 2 cK mehr — 
Aumerkung 1: Für die Preisbemessung werden Bruchteile von Hektaren voll berechnct. 
1 Aumerkung 2: Der Tarif gilt jür zugängliches Gelände. Bei unwegsamem Gelände ist ein Zu- 
ktag bis 50 v. H. zulässig. Die Feststellung des Grades der Unwegsamkeit geschieht durch den aufnehmenden 
Landmesser. - 
9 Anmerkung 8: Bei Fortschreibungsvermessungen kommt nur die Fläche des den Gegenstand der 
Abzweigung bildenden Trennstücks in Ansatz. 
II. Tarif für Grenzfeststellungen und dergleichen: 
a) Für jeden Landmesser-Arbeitstag bei Zuziehung eines Meßgehilfen: 75 —/. 
b) Desgleichen ohne MeWgehilfen: 65 ./. 
III. Tarif für besondere Arbeiten: 
aü) Für jeden gelieferten Grenzstein sind 5 ¼ zu zahlen außer der Taxe 1 und II. 
b) Für Durchholzen von Grenzen und Sichten sind für je 100 m Durchschlag 8 r“ zu zahlen, 
sofern der Interessent hierzu nicht die Arbeiter stellt. 
IV. Tarif für häusliche Arbeiten: 
a) Für Anfertigunn von Kopien aus vorhandenen Karten einschließlich Papier: 
Für die Arbeitsstunde 1 44. 
Für trigonometrische, polygonometrische und sonstige technische Berechnungen: 
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Furdicslrbcttsmmdc6.-l 
Apia, den 30. März 1914. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
Schultz. 
  
Dersonalien. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den bisherigen Referenten beim 
Kommando der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt, Generalarzt Professor Dr. Emil Steudel, zum 
Geheimen Ober-Medizinalrat und vortragenden Rat im Reichs-Kolonialamt sowie den Hilfsarbeiter 
im Reichs-Kolonialamt, früheren Bergassessor Curt Pasel, zum ständigen Hilfsarbeiter im Reichs- 
Kolonialamt unter Verleihung des Charakters als Kaiserlicher Regierungs= und Bergrat zu ernennen. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Kalkulatur- 
vorstand Gimbel und dem Kassenvorstand Kräuter, beide beim Kaiserlichen Gonvernement von 
Kamerun, den Charakter als Kaiserlicher Rechnungsrat zu verleihen. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Polizei- 
4 Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem bisherigen 
Ersten Werkmeister der Bauverwaltung des Gouvernements von Ostafrika Georg Koch das Königlich 
Preußische Verdienstkreuz in Silber zu verleihen.
	        
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