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Mit Heimaturlaub sind eingetroffen: Regie-
rungs= und Forstrat Dr. Metzger, Bezirksleiter
Stockhausen, Rektor Boehler, Bureauassistent
Hauffe, Katasterzeichner Sorge und Techniker
2. Klasse Schallöhr.
Deutsch-Südwestafrika.
Die Wiederausreise haben angetreten: am
26. Juli: Regierungs= und Baurat Reinhardt,
Bezirksrichter Dr. Bischof, Obergärtner Seuf-
ferheld, die Zugführer Allers und Quade,
Streckenaufseher Weirich, die Polizeisergeanten
Burgemeister, Frisch, Führen, Ludewig,
Maletz, Müller und Thiele.
Das Schutzgebiet haben mit Heimaturlaub
verlassen: am 21. Mai: Bezirksrichter Dr. Hirsch-
berg; am 30. Mai: Polizeisergeant Fischer; am
12. bzw. 13. Juni: Bezirksrichter Mattheus,
Zollinspektor Köhler, Landmesser Beermann,
die Sekretäre Habency, Jaeckel, Knapke und
Welge, Assistent Schako, Katasterassistent Gürth,
Katasterzeichner Streichert, Zollanfseher Wei-
gert, Schreiber Folz, Werftanfseher Bloch, die
Strecken= und Haltestellenanfseher Klingen-
schmidt und Schubert, Bohrmeister Schulz,
ferner Inspektionsoffizier Hauptmann Freiherr
von Hirschberg sowie die Polizeisergeanten
Aschmann, Hitzner, Stöhr, Trommler und
Wilgers.
Deutsch-Neugulnea.
Sanitätsgehilfe manz F.
Nach einer telegraphischen Meldung des Kaiser-
lichen Gouvernements ist der Sanitätsgehilfe
August Manz infolge unglücklichen Sturzes ge-
storben.
Die Ausreise haben angetreten: am 9. Juli:
Landmesser Wietfeld, Katasterzeichner Flügge
und Gartentechniker Bosch.
Im Schutzgebiet sind eingetroffen: am 3. März:
Rittmeister von Klewitz; am 29. März: Regie-
rungsarzt Dr. Kohl; am 5. April: Regierungs-
arzt Dr. Dieterlen, Bergassessor Fiebig, Ober-
leutnant Mayer, die Polizeimeister Manderer,
Both und Streiber; am 28. April: Sekretär
Baumert und Burcaugehilfe Gottschalck; am
4. Mai: Gerichtsassessor Radlauer, Teierarzt
Lehnert, Sekretär Binder, Lehrer Wagner,
Polizeimeister Schäfer.
Das Schutzgebiet haben mit Heimaturlaub
verlassen: am 11. Mai: Sanitätsgehilfe Hässel-
barth; am 16. Mai: Bausekretär Rietz; am
18. Mai: Stationsleiter von Heynitz; am
22. Mai: Techniker 1. Klasse Werner; am
24. Mai: Regierungsarzt Dr. Buse; am 8. Juni:
Polizeimeister Streng.
Samoa.
Im Schutzgebiet sind eingetroffen: am 20. April:
Polizeimeister und Gefangenenaufseher Heine,
Assistent Schön; am 26. Mai: Landmesser Pfeiffer.
IEEGGGGGGGGG Nichtamtlicher Teil 1
-um Entwurk einer Wasserverordnung für Deutsch-Südwestafrika.
Von M. v. Eschstruth, Dr. jur., Oberforstmeister, früher Regierungsrat in Südwestafrika.“)
In der landwirtschaftlichen Beilage des Amts-
blatts für das Schutzgebiet Deutsch-Südwestafrika
Nr. 3 vom 21. Februar 1914 ist der Entwurf
einer Wasserverordnung für Deutsch-Süd-
westafrika veröffentlicht worden.“)
Der Entwurf ist in sieben Abschnitte geteilt,
von denen die drei ersten (§§ 1 bis 64) das
materielle Recht, Abschnitt 4 und 5 (§§ 65 bis
103) das Verfahren, Abschnitt 6 (§ 104) die
Strafbestimmungen und Abschnitt 7 (§5 105 bis
109) die Übergangsbestimmungen enthalten.
*) Das Reichs-Kolonialamt nimmt durch den Ab-
druck der vorstehenden Privatarbeit keine Stellung zu
deren Inhalt. D. Red.
**) Vgl. auch „D. Kol. Bl.“ 1914, S. 320 ff.
Die Begründung zum Entwurf geht von der
Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung der
Wasserrechte auf Grund der wirtschaftlichen Lage
des Schutzgebiets aus. Diese Notwendigkeit wird
nach der negativen (Verhütung von Interessen-
schädigungen) wie nach der positiven (Förderung
wasserwirtschaftlicher Unternehmungen und An-
lagen) Seite hin als gegeben erachtet. Die Gül-
tigkeit der heimischen Gesetzgebung auf dem Gebiet
des Wasserrechts für Südwestafrika wird unter
Bezugnahme auf §5 19 und 20 des Gesetzes
über die Konsulargerichtsbarkeit vom 7. April 1900
in Verbindung mit § 3 des Schutzgebietsgesetzes
durch eine im großen und ganzen zutreffende Be-
weisführung verneint.