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werden, we
aufwendet
gew
lche Summen England für Bewässerungen
Die für Wasserbauten in Agypten auf-
da bibenche, betragen schon jetzt über 100 Millionen
: hiervon
5 Miu. llione
n.
nn
insten
enisallen auf den Assuan-Damm
Trotz der Baumwollkulturen, die auf
lichen Regenfall angewiesen sind, entwickelt man
sollematisch umfangreiche Bewässerungsanlagen. Es
an für den Ausban der bewässerungsfähigen Flächen
Mark osten in der nächsten Zeit weitere 160 Millionen
eine aufgewendet werden. Für die Gesireh-Ebene,
ist be er boffnungsvollsten Baumwollgebiete der Erde,
t ereits ein Entwurf zur Bewässerung von 200000 ha
einem Aufwand von llionen Mark aufgestellt.
0 Muglische Regierung beabsichtigt eine Anleihe von
mr llionen Mark für die Regierung des Sudans
Leli Grderung des Baumwollbaues. Weitere größere
e erungsanlagen sind in Britisch-Ostafrika geplant.
ch esopotamien soll aus seinem mehrere tausend
daß langen Schlaf wieder erweckt werden dadurch,
uel die alten Bewässerungsanlagen wieder neu er-
nen Es werden 220 000 ha mit einem Kostenaufwand
sion *•5½m Millionen Mark bewässert. In diesen Summen
Voden- allerdings schon Kosten für das Abroden des
Kuliens mit einbegriffen. Man erwartet von diesen
Ma Uren einen jährlichen Reingewinn von 26 Millionen
Wer H.ornenioe- sei nochmals festgestellt, daß die
die n ibäre- Sieppe nach dem Bachverständigen-Gutachten
Vew besten Baumwoll-Länder der Erde rtrifft; die
gaos vässerung. läßt sich tenimisch izwechmabig. und wirt-
estlich vorteilhaft durchführen. Die Verbindung mit
er Mittellandbahn ist leicht herzustellen.
zur Kautschuhhrise.
M
aßnahmen gegen die Verfälschung von Roh-=
kautschuk in Französisch-Westafrika.
ge ende it längerer Zeit wurde der von den Eingeborenen
8 * Rohkantschuk in Französisch-Westafrika durch
das . von Wasser, Sand, sogar Kieseln gefälscht, lum
7. des Kautschuks aund damit den Erlös
neurs äu erhöhen. Ein Dekret des General= sise
dahe in Dakar vom 15. * 1912 gestattete
suscen Verkauf, Verkehr und die Ausfuhr von
in ##l nur in Platten von weniger als 1 cm Dicke.
eine lanen Streifen oder in Kreppform, um dadurch
leiseec eichte Feststellung von Verunreinigungen gewähr-
ode und daun das verunreinigte Vrodult zurückweisen
abrr. eschlagnahmen zu können. Dieses Dekret wurde
boren venig oder gar nicht angewandt. Die Einge-
de er setzten den Kautschuk entweder weiter in Bällen
Dicke Wenigstens in Platten von mehreren gentimetern
ga. Anregung der Union Coloniale hat nun der
bonvanl- Gouverneur am 11. Juli v. Is. die Leutnant-
neure telegraphisch angewiesen, alle vorbereiten-
bember aßnahmen dahin zu treffen, daß mit dem 1. No-
schgef r 1913 das genannte Dekret mit aller Strenge
zu de estürt. werde. In der Ubergangszeit, also bis
n der n festgesehten Termin, solle Kautschuk zwar noch
d n gheer gis der durch das Dekret vorgeschriebenen
de angerr tr Ausfuhr zugelassen werden. Ergebe aber
se gerin ordnete genaue Prüfung des Erzeugnisses
schuk beugste Verfälschung, so solle auch dieser Kaut-
chlosse en si unnachsichtlich von der Ausfuhr ausge-
von Lhegen dieses Vorgehen haben die Handelskammern
ako und Saint-Lonis Einspruch erhoben.
in diesem Zeitabschnitt sogar noch um 800 000
Von Bamako wird besonders darauf hingewiesen, daß
für die Kaufleute ein großer Schaden entstehen würde.
wenn die in Erwartung der Marktbesserung bereits
aufgestapelten Vorräte an Kautschuk von der Ausfuhr
ausgeschlossen würden. Die Handelskammer von Saint-
Louis hält es nicht für billig, daß die unter dem
Schutz und mit Ermächtigung der Verwaltung selbst
durchgeführte Ernte 1912/1918 nunmehr plötzlich
von der Ausfuhr zurückgewiesen würde, zumal dieser
Kautschuk mehr durch die Form seiner Aubbereitung
als durch Vernnreinigung dem besagten Dekret ent-
gegenstehc.
Die Dépêche Coloninlo behandelt den obigen Tat-
bestand in Kei Leitartikeln. Sie begrüßt das energische
Vorgehen des General-Gonverneurs und fordert Festig-
keit in der Durchführung seiner trefflichen Maßnahmen.
Hätten die Kaufleute früher die ersten Verfälschungen
unnachsichtig zurückgewiesen, so hätte der afrikanische
Kautschuk noch heute den guten Ruf von ehemals.
Durch das Umsichgreifen der Verfälschungen sei es jetzt
aber so weit gekommen, daß der westafrikanische Kant-
schuk, selbst wenn er rein wäre, nahezu unverkäuflich
. Den kleinen Privatinteressen könnten jetzt die
größeren Interessen der Allgemeinheit, der Kolonien,
nicht geopfert werden. Um die gegenwärtige Krise
besser zu überwinden, sei überdies eine erhebliche
Herabsetzung der Ausfuhrzölle und Eisenbahnfrachtsätze
angeordnet oder in Aussicht genommen und vielleicht
in noch weiterem Umfang zu erwarten.
Die Kautschukkrise in Westafrika.
Unter diesem Kennwort veröffentlichte die Dépeche
Colonialc im Dezember v. Is. eine weitere Abhandlung
über diese im Brenupunkt des allgemeinen Interesses
stehende Frage.
Nach den Angaben des General-Gonverneurs von
Französisch- West afrika, Ponty, führte dieses Gebiet
an Kautschuk im Jahre 1911 für 29,26 Millionen l“
aus. 1912 verringerte sich die Ausfuhr auf 25,32 Mil-
lionen Fr. und im Jahre 1913 belief sich die Ausfuhr
im ersten Halbjahr nur auf 12,9 Millionen Fr. gegen-
über 15.71 Millionen Fr. des entsprechenden Halb-
jaors 1912. Trotzdem und trotz der lähmenden Folgen
r Verzögerung, der Anleiheberatungen hat sich im
ket Halbjahr 1913 gegenüber 1912 die Einfuhr noch
im 9 Millionen Fr., die Ausfuhr um 6 Millionen Fr.
gehoben. In der bisher fast allein Kautschuk produ-
zierenden Kolonie Guinea hat sich der Gesamthandel
Fr. er-
öht. Wenn auch voraussichtlich die Nachteile der
Kautschukpreise sich im Verlluf noch fühlbarer machen
werden, so kann immerhin schon jetzt die Nützlichkeit
festgestellt werden einerseits der etwaige Krisen besser
ausgleichenden Eingruppierung mehrerer Kolonien unter
ein General = Gonvernement, anderseits der mehr
und mehr zumehmenden Vielseitigkeit der tropischen
Kulturen.
Was nun die Kautschukkrise im besonderen betrifft,
so hat sich Ponty dahin geäußert, daß eine Herab-
setzung der Frachten und Ausfuhrzölle nur einen ge-
ringen Einfluß auf die Lage des Kautschnkhandels
ausüben könne. Die Verbesserung der Qualität, wie
sie durch die auf das Dekret vom 15. September 1912
gegründeten Maßnahmen gegen die Verfälschung des
Kautschuls erstrebt werde, könne allein Abhilfe schaffen.
Hiergegen wird von Coloniale angeführt,
daß neben der durchums rre n Reinheit des
Kautschuls auch seine Gestehungskosten herabgesetzt
werden müßten, um bei der jetzigen Preislage über-