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Wien die beiden leitenden Staatsmänner ein Schutzbündnis
zustande brachten, das Osterreich gegen russische,
Deutschland gegen französische Angriffsabsichten
sicherzustellen bestimmt war. Als sich demgegenüber
auch Rußland und Frankreich einander zu nähern
suchten, trat Bismarck der Gefahr eines vereinigten
Angriffs dieser beiden Mächte mit der Veröffentlichung
(1888) der Bündnisurkunde entgegen und begründete
damit eine Defensivpolitik, die auch einem -Kriege nach
zwei Fronten« gewachsen sein sollte. Obgleich die beiden
verbündeten Staaten im Jahre 1883 auch mit
Italien einen Bündnisvertrag abschlossen und man
seit damals in Europa sich gewöhnt hatte, von einem
„Dreibund zu sprechen, so ist doch das deutsch--habsburgische
Verhältnis stets etwas wesentlich anderes
als etwa bloß eine gemeinschaftliche Teilnahme an
diesem Dreibunde gewesen, was äußerlich in entscheidender
Weise dadurch hervortrat, daß das klare habsburgische
Vechältnie vor aller Welt offengelegt war,
während die Verträge mit Italien nicht veröffentlicht
wurden (und der genaue Inhalt in der Tat auch niemals
zuverlässig bekanntgeworden ist). Bei aller Entschiedenheit
der Annäherung an “rsN hat Bismarck
die überlieferte Freundschaft der von ihm vertretenen
altpreußischen Kreise zu Rußland nicht aufgegeben
und nach vorübergehenden Unterbrechungen
stets wiederherzustellen gesucht. Ja, er fügte den
friedensichernden Absichten des deutsch-habsburgischen
Schutzbündnisses eine weitere Bürgschaft des europũischen
Friedens dadurch hinzu, daß in einem Vertrage
mit Rußland, der am 1. April 1884 erstmalig
mit der Absicht dreijähriger Erneuerung abgeschlossen
wurde, beide Staaten sich für den Fall eines Angriffs
Neutralität zusagten %. „Rückversicherungsvertrag).
Indem Bismarcks Nachfolger Caprivi diesen
Vertrag beim Ablauf der zweiten Periodt (1890)
nicht mehr erneuerte, war von diesem Jahre ab das
deutsch-habsburgische Schutzbündnis der feste, durch
nichts mehr beeinträchtigte Richtungspunkt der deutschen
Politik geworden.
Dieser politischen Entwicklung waren von Anfang
an auch wirtschaftspolitische Vereinbarungen zur Seite
gegangen, die an sich zwar nicht sehr bedeutend waren,
doch über das hinausgingen, was andere Staaten gemeinsam
regelten. Der sofort nach der politischen Auseinandersetzung
abgeschlossene Postvertrag von 1867
»zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg,
Baden und OÖsterreiche brachte schon in der
Aufzählung der vertragschließenden Teile eine gewisse
Fortsetzung des alten eben gelösten Ideenkreises noch
zum Ausdruck; zusammen mit der Erneuerung von
1873 begründete dieser Vertrag das Verhältnis, wonach
der Zehnpfennigtarif von der Nordsee bis zur
türkischen Grenze galt. Dem (nach damaliger übung
wenig inhaltreichen) Handelsvertrage von 1868 wurde
ein = Bollkartell- beigegeben, das beiden Teilen die
Zollüberwachung erleichterte. Mit dem Markenschutz-(1875)
und dem Eisenbahnvertrage (1880) wurde
die Regelung der Materien begonnen, die später international
wurden. Die Armenkonvention von 1886
griff sogar einen Gegenstand der inneren Verwaltung
heraus. Der Gedanke, diese Annäherung auch auf
die Zollpolitik zu übertragen, wurde aber nicht von
dieser Entwicklung, sondern von anderer Seite her
angeregt. Um die Zeit, wo die Wendung vom Freihandel
zum Schutzzoll in Europa sich zu entscheiden
schien, wurden gleichzeitig (1879/80) im Frankreich
und in Deutschland Stimmen laut (Molinari, Leroy-V.
Recht und Volkswirtschaft
Beaulienu, v. Kaufmann), die größere Staatenverbände
als Träger der ollpolitik verlangten, schutzzöllnerische,
weil die Absperrung nur für ein größeres
Gebiet möglich schien, freihändlerische, weil sie
wenigstens innerhalb der Absperrung die Verkehrsfreiheit
zu retten hofften. Diesen Plänen schwebte in
Frankreich manchmal eine Einigung der lateinischen
Völker (3westeuropäische Zollunion-), manchmal
aber auch ein Anschluß an Mitteleuropa vor, was
dann im Gegensatz dazu als ’mitteleuropäische Zollunione
bezeichnet wurde. Daher wendete man in
Deutschland den letzteren Namen zunächst auf die Bestrebungen
an, die Mitteleuropa mit Frankreich vereinigen
wollten, sodann aber auch auf Vereinigungspläne,
die sich auf das mittlere Europa allein bebogen-
In diesen Erörterungen, offenbar durch die
politische Bündnispolitik, wenn auch nur gedanklich,
beeinflußt, zeigte sich nun, daß die alten Vo tellungen
von einer deutsch-habsburgischen Annäherung nicht
erloschen waren. In einer Umfrage der Handelskammer
Troppau (1885) an österreichische, ungarische
und deutsche Handelskammern kam sogar von einigen
Seiten das ausdrückliche Verlangen nach einem deutschhabsburgischen
Zollverein zum Ausdruck, und eine
nnäherung in irgendeiner Form wurde von den
meisten befürwortet. So war die Vorstellung einer
bandetspolitischen Gemeinschaft von Mitteleuropa
ereits vorhanden, als Caprivi seine handelspolitische
überzeugung dahin formte, daß die bisherige Schutzollpolitik
g40 nur aufrechterhalten lasse, wenn im
ege gegenseitiger Perabminderung der Zölle ein
Staatsgebilde sich zusammenschließe von ausreichender
Größe, um den Weltreichen des Erdballs, wenn
auch nicht gleich, so doch einigermaßen geographisch
ebenbstrtig zu sein (programmatische Reichstagsrede
vom 10. Dezember 1891). So eröffnete sein Handelsvertrag
mit Osterreich-Ungarn die Reihe der mitteleuropäischen
Handelsverträge. Wenn im Zusammenhang
mit der Caprivischen Handelspolitik der
Ausdruck mitteleuropäisch= noch so gebraucht wurde,
daß er nicht bloß die angrenzenden Kleinstaaten, sondern
sogar Italien mit umfaßte, so mehrten sich doch
in der Go ezeit die Stimmen, die gerade eine engere
handelspolitische Beziehung zu Osterreich als mitltel.
europäisches Ziel hinstellten. Der = Bund der Industriellene
in Berlin legte der Frage bereits aktuelle
Wichtigkeit genug bei, um sie im Oktober 1900 auf die
Tagesordnung einer Versammlung zu setzen. Und
wenn die Beratung auch ohne Ergebnis verlief, verließen
die Anhänger sie doch mit der stark betonten
Überzeugung einer späteren Verwirklichung. Endgültig
setzte 6 der Sprachgebrauch fest, als im Jahre
1903 Paasche und Julius Wolf den »Mitteleuro—
päischen Wirtschaftsvereine mit dem Programm einer
Vorzugsbehandlung trotz oder innerhalb der bestehenden
Meistbegünstigungen ins Leben riefen. Als nach
Ausbruch des Weltkrieges von 1914 klar wurde, daß
ein wirklicher Dreibund nicht bestand und nicht förmlich
aufgelöst zu werden brauchte (eine Kriegserklärung
Italiens an Deutschland war bis Frühjahr 1916 nicht
erfolgt), und als anderseits der Gegenbau des Dreioder
Vierverbandes sich als ein mühsam durch immer
neue Vertragsabreden zusammengehaltenes Gebilde
erwies, blieb von allen Büdnisses der letzten Jahrzehnte
nur das deutsch-habsburgische Bündnis als
eine durch Natur und Geschichte gegebene historische
Gemeinschaft einer geographisch zusammenhängenden
Ländermasse übrig. Diesem Empfinden klaren Aus-