Full text : Meyers Großes Konversations-Lexikon. Erster Teil. (1)

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Wien  die  beiden  leitenden  Staatsmänner  ein  Schutzbündnis
  zustande  brachten,  das  Osterreich  gegen  russische,
  Deutschland  gegen  französische  Angriffsabsichten
sicherzustellen  bestimmt  war.  Als  sich  demgegenüber
auch  Rußland  und  Frankreich  einander  zu  nähern
suchten,  trat  Bismarck  der  Gefahr  eines  vereinigten
Angriffs  dieser  beiden  Mächte  mit  der  Veröffentlichung
(1888)  der  Bündnisurkunde  entgegen  und  begründete
damit  eine  Defensivpolitik,  die  auch  einem  -Kriege  nach
zwei  Fronten«  gewachsen  sein  sollte.  Obgleich  die  beiden
  verbündeten  Staaten  im  Jahre  1883  auch  mit
Italien  einen  Bündnisvertrag  abschlossen  und  man
seit  damals  in  Europa  sich  gewöhnt  hatte,  von  einem
„Dreibund  zu  sprechen,  so  ist  doch  das  deutsch--habsburgische
  Verhältnis  stets  etwas  wesentlich  anderes
als  etwa  bloß  eine  gemeinschaftliche  Teilnahme  an
diesem  Dreibunde  gewesen,  was  äußerlich  in  entscheidender
  Weise  dadurch  hervortrat,  daß  das  klare  habsburgische
  Vechältnie  vor  aller  Welt  offengelegt  war,
während  die  Verträge  mit  Italien  nicht  veröffentlicht
wurden  (und  der  genaue  Inhalt  in  der  Tat  auch  niemals
  zuverlässig  bekanntgeworden  ist).  Bei  aller  Entschiedenheit
  der  Annäherung  an  “rsN  hat  Bismarck
  die  überlieferte  Freundschaft  der  von  ihm  vertretenen
  altpreußischen  Kreise  zu  Rußland  nicht  aufgegeben
  und  nach  vorübergehenden  Unterbrechungen
stets  wiederherzustellen  gesucht.  Ja,  er  fügte  den
friedensichernden  Absichten  des  deutsch-habsburgischen
Schutzbündnisses  eine  weitere  Bürgschaft  des  europũischen
  Friedens  dadurch  hinzu,  daß  in  einem  Vertrage
  mit  Rußland,  der  am  1.  April  1884  erstmalig
mit  der  Absicht  dreijähriger  Erneuerung  abgeschlossen
wurde,  beide  Staaten  sich  für  den  Fall  eines  Angriffs
  Neutralität  zusagten  %.  „Rückversicherungsvertrag).
  Indem  Bismarcks  Nachfolger  Caprivi  diesen
  Vertrag  beim  Ablauf  der  zweiten  Periodt  (1890)
nicht  mehr  erneuerte,  war  von  diesem  Jahre  ab  das
deutsch-habsburgische  Schutzbündnis  der  feste,  durch
nichts  mehr  beeinträchtigte  Richtungspunkt  der  deutschen
  Politik  geworden.

Dieser  politischen  Entwicklung  waren  von  Anfang
an  auch  wirtschaftspolitische  Vereinbarungen  zur  Seite
gegangen,  die  an  sich  zwar  nicht  sehr  bedeutend  waren,
doch  über  das  hinausgingen,  was  andere  Staaten  gemeinsam
  regelten.  Der  sofort  nach  der  politischen  Auseinandersetzung
  abgeschlossene  Postvertrag  von  1867
»zwischen  dem  Norddeutschen  Bunde,  Bayern,  Württemberg,
  Baden  und  OÖsterreiche  brachte  schon  in  der
Aufzählung  der  vertragschließenden  Teile  eine  gewisse
Fortsetzung  des  alten  eben  gelösten  Ideenkreises  noch
zum  Ausdruck;  zusammen  mit  der  Erneuerung  von
1873  begründete  dieser  Vertrag  das  Verhältnis,  wonach
  der  Zehnpfennigtarif  von  der  Nordsee  bis  zur
türkischen  Grenze  galt.  Dem  (nach  damaliger  übung
wenig  inhaltreichen)  Handelsvertrage  von  1868  wurde
ein  =  Bollkartell-  beigegeben,  das  beiden  Teilen  die
Zollüberwachung  erleichterte.  Mit  dem  Markenschutz-(1875)
  und  dem  Eisenbahnvertrage  (1880)  wurde
die  Regelung  der  Materien  begonnen,  die  später  international
  wurden.  Die  Armenkonvention  von  1886
griff  sogar  einen  Gegenstand  der  inneren  Verwaltung
heraus.  Der  Gedanke,  diese  Annäherung  auch  auf
die  Zollpolitik  zu  übertragen,  wurde  aber  nicht  von
dieser  Entwicklung,  sondern  von  anderer  Seite  her
angeregt.  Um  die  Zeit,  wo  die  Wendung  vom  Freihandel
  zum  Schutzzoll  in  Europa  sich  zu  entscheiden
schien,  wurden  gleichzeitig  (1879/80)  im  Frankreich
und  in  Deutschland  Stimmen  laut  (Molinari,  Leroy-V.

  Recht  und  Volkswirtschaft

Beaulienu,  v.  Kaufmann),  die  größere  Staatenverbände
  als  Träger  der  ollpolitik  verlangten,  schutzzöllnerische,
  weil  die  Absperrung  nur  für  ein  größeres
  Gebiet  möglich  schien,  freihändlerische,  weil  sie
wenigstens  innerhalb  der  Absperrung  die  Verkehrsfreiheit
  zu  retten  hofften.  Diesen  Plänen  schwebte  in
Frankreich  manchmal  eine  Einigung  der  lateinischen
Völker  (3westeuropäische  Zollunion-),  manchmal
aber  auch  ein  Anschluß  an  Mitteleuropa  vor,  was
dann  im  Gegensatz  dazu  als  ’mitteleuropäische  Zollunione
  bezeichnet  wurde.  Daher  wendete  man  in
Deutschland  den  letzteren  Namen  zunächst  auf  die  Bestrebungen
  an,  die  Mitteleuropa  mit  Frankreich  vereinigen
  wollten,  sodann  aber  auch  auf  Vereinigungspläne,
  die  sich  auf  das  mittlere  Europa  allein  bebogen-
  In  diesen  Erörterungen,  offenbar  durch  die
politische  Bündnispolitik,  wenn  auch  nur  gedanklich,
beeinflußt,  zeigte  sich  nun,  daß  die  alten  Vo  tellungen
von  einer  deutsch-habsburgischen  Annäherung  nicht
erloschen  waren.  In  einer  Umfrage  der  Handelskammer
  Troppau  (1885)  an  österreichische,  ungarische
und  deutsche  Handelskammern  kam  sogar  von  einigen
Seiten  das  ausdrückliche  Verlangen  nach  einem  deutschhabsburgischen
  Zollverein  zum  Ausdruck,  und  eine
nnäherung  in  irgendeiner  Form  wurde  von  den
meisten  befürwortet.  So  war  die  Vorstellung  einer
bandetspolitischen  Gemeinschaft  von  Mitteleuropa
ereits  vorhanden,  als  Caprivi  seine  handelspolitische
überzeugung  dahin  formte,  daß  die  bisherige  Schutzollpolitik
  g40  nur  aufrechterhalten  lasse,  wenn  im
ege  gegenseitiger  Perabminderung  der  Zölle  ein
Staatsgebilde  sich  zusammenschließe  von  ausreichender
  Größe,  um  den  Weltreichen  des  Erdballs,  wenn
auch  nicht  gleich,  so  doch  einigermaßen  geographisch
ebenbstrtig  zu  sein  (programmatische  Reichstagsrede
vom  10.  Dezember  1891).  So  eröffnete  sein  Handelsvertrag
  mit  Osterreich-Ungarn  die  Reihe  der  mitteleuropäischen
  Handelsverträge.  Wenn  im  Zusammenhang
  mit  der  Caprivischen  Handelspolitik  der
Ausdruck  mitteleuropäisch=  noch  so  gebraucht  wurde,
daß  er  nicht  bloß  die  angrenzenden  Kleinstaaten,  sondern
  sogar  Italien  mit  umfaßte,  so  mehrten  sich  doch
in  der  Go  ezeit  die  Stimmen,  die  gerade  eine  engere
handelspolitische  Beziehung  zu  Osterreich  als  mitltel.
europäisches  Ziel  hinstellten.  Der  =  Bund  der  Industriellene
  in  Berlin  legte  der  Frage  bereits  aktuelle
Wichtigkeit  genug  bei,  um  sie  im  Oktober  1900  auf  die
Tagesordnung  einer  Versammlung  zu  setzen.  Und
wenn  die  Beratung  auch  ohne  Ergebnis  verlief,  verließen
  die  Anhänger  sie  doch  mit  der  stark  betonten
Überzeugung  einer  späteren  Verwirklichung.  Endgültig
  setzte  6  der  Sprachgebrauch  fest,  als  im  Jahre
1903  Paasche  und  Julius  Wolf  den  »Mitteleuro—
päischen  Wirtschaftsvereine  mit  dem  Programm  einer
Vorzugsbehandlung  trotz  oder  innerhalb  der  bestehenden
  Meistbegünstigungen  ins  Leben  riefen.  Als  nach
Ausbruch  des  Weltkrieges  von  1914  klar  wurde,  daß
ein  wirklicher  Dreibund  nicht  bestand  und  nicht  förmlich
  aufgelöst  zu  werden  brauchte  (eine  Kriegserklärung
Italiens  an  Deutschland  war  bis  Frühjahr  1916  nicht
erfolgt),  und  als  anderseits  der  Gegenbau  des  Dreioder
  Vierverbandes  sich  als  ein  mühsam  durch  immer
neue  Vertragsabreden  zusammengehaltenes  Gebilde
erwies,  blieb  von  allen  Büdnisses  der  letzten  Jahrzehnte
  nur  das  deutsch-habsburgische  Bündnis  als
eine  durch  Natur  und  Geschichte  gegebene  historische
Gemeinschaft  einer  geographisch  zusammenhängenden
Ländermasse  übrig.  Diesem  Empfinden  klaren  Aus-