Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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deffend,  wurde  die  von  dem  Ersteren
gegen  das  stadtgerichtliche  Erkenntniß
vom  25.  Sept.  1819  elngelegte  Appellation
  wegen  Mangels  un  einer  gegründeten
  Beschwerde,  vermige  Beschlusses
vom  17.  Jan.  und  publ.  den  73.  Febr.
dleses  Jahrs,  von  Amtes  wegen  Ferworfen,
  und  der  Ant  in  den  Ersatz  der  Kosten
  dieser  Instanz  verurtheilt.

4.  In  der  Appellationssache  von  dem  vormaligen
  Oberamtsgerichte  Ludwigsburg,
#als  Compremiß,-Gerlcht,  zwischen  Conrad
  Steln,  Schultheißen  und  Müller  zu
Hobeneck,  Bekl.,  Anten,  und  Jakob  Frledrich
  Ackermann  zu  Besigheim  und  Consorten,
  Kl.  Aten,  die  Ausfolge  eines
begats  betreffend,  wurde  vermöge  Beschlusses
  vom  27.  Dec.  1819  und  publ.
den  3.  Febr.  1820  die  eingelegte  Apvellation
  wegen  versäumter  Notbfrist  der
Akren-Deiition  fär  verlassen  erklärt,  und
der  Ane  ln  die  Kosten  dleser  Instanz
verurtheilt.

5.  In  der  Appellationssache  von  dem  vormaligen
  Oberamtsgerschte  Boihingen  zoischen
  der  Ebefrau  des  Oberaressee  Moser
  zu  Cannstadt,  jetzt  deren  Erben  und
Consorten,  Kl.,  Anten,  und  dem  Wal-Engerichte
  zu  Horrheim,  Oberamts  Bal-Lingn,
  Bekl.,  Aten-  Entschädigungs-Vorderuns
  betreffend,  wurde  dle  gegen

dats  obtramtsgerich  iliche  Urtheil  eingelegt#.

  Bemifung  untrrm  3u.  Febr.  und

publ.  den  3.  und  6.  Wätcg  dieses  Jahres,

  wegen  Mangels  einer  gegruͤndeten

Beschwerde  unter  Verurtheilung  der  Am
ten  in  dle  Prozeß  ·  Kosten  dieser  Instanz
von  Amtes  wegen  verworfen.

6.  In  der  Appellationssache  von  dem  Stadtgerichte

  Stuttgart  zwischen  Job.  Christoph

Bayh,  Bürger  und  Weinschenk  daselbst,

Provokanten,  Bekl.,  Anten,  und  der  Ehefrav
  des  Trompeters  Huber  daselbst,  Hypolptha#
  geb.  Bose,  Provokatin,  Kl.,
Atin,  Aufhebung  eines  Testaments  betreffend,

  wurde  vermöge  Beschlasses  vom
4.  und  publ.  den  38.  Febr.  d.  J.,  das

Urtbell  des  vorigen  Richrers  unker  einem
  Beisasz  bestätigt,  mit  Vergleschung
der.  Prozeß-Kosten  der  vorigen  und  dleser
  Instanz.

7.  In  der:  Appellatĩonssache  von  dem  vormaligen

  Oberamtsgerichte  Ludwigsburg
zwischen  Gottlieb  Koͤrner,  Kannenwirth
dafelbst,  Bekl.,  Anten,  und  den  Pest-Expeditoren

  Otemann  und  Klefer  zu  Strasburg,

  Namens  des  Postoerwalkers  Heßiöbt
  zu  Offenburg,  Kl.,  Aten,  Ansprüche

aus  elnem  Hinterlegungs-Vertrage  bettre
  ffend,  wurden  vermöge  Beschlusses  vom

79.  Febr.  und  publ.  den  12.  März
#.  J.  mmktelst  Abönderung  des  unterrich-2