Object: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1896. (24)

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2. Die vorgeschriebene Anzeige eines Unfalls ist von dem der verunglückten Person unmittelbar 
vorgesetzten Beamten an das Kaiserliche Kanalamt zu erstatten. Dieses hat den Unfall in 
das von ihm zu führende Unfallverzeichniß einzutragen, die Vornahme der erforderlichen 
Untersuchung zu veranlassen und die Vergütung für den Bevollmächtigten der Krankenkasse 
festzusetzen. 
Berlin, den 15. April 1896. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
  
3. Militär-Wesen. 
Die an die Stelle der Anlage 1 zu 8. 1 der Wehrordnung vom 22. November 1888 getretene neue 
Landwehr-Bezirkseintheilung für das Deutsche Reich (Anhang zu Nr. 13 des Central-Blatts 
von 1895 S. 69 ff.) wird für den Bereich des XIII. (Königlich württembergischen) Armeekorps in den 
Spalten: „Infanterie-Brigade“ und „Landwehrbezirke“ geändert, wie folgt: 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Infanterie- 
Brigade Landwehrbezirke Bemerkungen. 
51. 
(I. 1. Bezirk.  Calw. .. .. 
König- Stuttgart. Der 1. Bezirk ist dem Kommandeur der 51. Infanterie--Brigade 
lich 8 I(I. Königlich Württembergischen), der 2. Bezirk dem Kommandeur der 
Würt- Reutlingen. 26. Kavallerie-Brigade (1. Königlich Württembergischen) im Frieden 
tember- 2. Bezirk. Horb. unterstellt. 
gische.) Rottweil. 
52. 
(2. 1. Bezirk. Leonberg. .- . · · 
König- Ludwigsburg. Der l. Bezirk ist dem Kommandeur der 52. Infanterie-Brigade 
lich 4 (2. Königlich Württembergischen), der 2. Bezirk dem Kommandeur der 
Würt- 13. Feldartillerie-Brigade (Königlich Württembergischen) im Frieden 
tember- 2. Bezirk Heilbronn. unterstellt. 
gische.) Hall. 
53. (3. Mergentheim. 
König- 1. Bezirk. Ellwangen. Der 1. Bezirk ist dem Kommandeur der 53. Infanterie-Brigade 
lich Gmünd. (3. Königlich Württembergischen), der 2. Bezirk dem Kommandeur der 
Würt--    27. Kavallerie-Brigade (2. Königlich Württembergischen) im Frieden 
tember- 2. Bezirk Ulm. unterstellt. 
gische.)  Eßlingen. 
54. Ravensburg. 
(4. Königlich Biberach. 
Württembergische.) Ehingen. 
  
  
  
In der Zusammensetzung der Landwehrbezirke tritt eine Aenderung nicht ein. 
Die vorstehenden Aenderungen sind mit dem 1. April d. J. in Wirksamkeit getreten. 
Berlin, den 
15. April 1896. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher.