Full text : Staatslexikon. Dritter Band: Kaperei bis Paßwesen. (3)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

695  Land-  und  Wasserstraßen.  696
Länge  der  Länge  der  Der  Güterverkehr  Der  Glüterverkehr
Ende  1905  Ende  1905  auf  den  auf  den
Länder  im  Betriebe  betriebenen  Eisenbahnen  Schiffahrtstraßen
n  enha  —ir
.  isenbahnen  straßen  im  -  im  -
km  Jahre  Mill.  tm  Jahre  Mill.  tkm
1.  Deutschldddddd  1  56  477  10000r  I  1905144600l1905  5000
2.  Dutlen  und  Irloudd  ...  36  4411  6287  —  —  1888  2203
3.sk..............  146466  l12100  1904  16  674  1905  4970
4.  Flnrerte  Ungarn  (einschließlich  Bosnien)  -  57502  1905  18  355  1895  1846
5.  Rumänin  315  950  2  —.  —.  —  —
6.  zunbtaas  (enropäisches  mit  Finland)  1  842974  36  7404  1904  42612  1904  35  071
7.  Belgen  72353  2205  1895  3728  1900  818
8.  Arberlors-  (einschließlich  Luxemburg)  .  3  537  5172  1905  1255  —  —
9.  Schwe  ...  12684  6  740  1904  1977  —  —
10.  Schweden  ...............  i16284  2  475  %  1903  2573  —  —
11.  Spanen  14430  500  —  —  —.  —
12.  Vereinigte  Staaten  von  America  351  503  30  000%  1905  272  422  1907  63.000  7
13.  Kanada  (Britisch-Nordamerikaaa  .  33147  5200  1907  17075  —  —
1  Ohne  Haff=  und  Küstenstrecken  und  Moorkanäle.
2  Außerdem  nur  flößbare  Flüsse:  in  Österreich  3818  km,  in  Ungarn  1876  km.
:  Länge  der  Donau  von  Orsova  bis  zur  Mündung.  Davon  bilden  590  km  die  Grenze  von  Bulgarien  bzw.
Serbien.  *  Ohne  Finland.  Außerdem  36  860  km  flößbare  Flüsse.
5  Davon  1740  km  eigentliche  Wasserstraßen  und  5000  km  Seenstrecken.

 

-  Die  (Lünge  ist  geschätzt.

Davon  5413  km  Kanäle  und  kanalisierte  Flü

ffe.
fz  an  den  Schleusen  St  Mary.  Der  Gesamtverkehr  der  fünf  großen  Seen  soll  nach  amerikanischen

Verkeh
Schätzungen  doppelt  so  groß  sein.

gewöhnlichen  Herstellung  der  Anstalten  erforderlichen
  Kosten  nicht  übersteigen.  Hiernach  dürfen
also  Abgaben  in  dem  angegebenen  Umfange  —
man  rechnet  gewöhnlich  3  %ge  Verzinsung  und
½%  Amortisation  —  auf  kanalisierten  Flüssen
und  Kanälen,  dagegen  nicht  auf  regulierten  Flüssen
erhoben  werden.  Eine  Beseitigung  der  Abgabenfreiheit
  ist  angebahnt  durch  das  preußische  Wasserstraßengesetz
  vom  1.  April  1905,  welches  bestimmt,
daß  vom  Zeitpunkt  der  Inbetriebsetzung  des  Kanals
  vom  Rhein  zur  Weser  an  zum  Ausgleich  für
die  im  Interesse  der  Schiffahrt  aufgewandten
Kosten  Abgaben  erhoben  werden  sollen.  Eine  entsprechende
  Abänderung  des  §  54,  Abs.  4  der
Reichsverfassung  dürfte  voraussichtlich  in  nächster

Zeit  erfolgen.  Dagegen  sind  zurzeit  Osterreich
und  namentlich  Holland  noch  nicht  geneigt,  auf

die  ihnen  vertraglich  verbürgte  Abgabenfreiheit
bezüglich  der  Elb=  und  Rheinschiffahrt  zu  verzichten.
  Auf  die  Dauer  werden  aber  auch  sie  sich
der  Erkenntnis  nicht  verschließen  können,  daß  eine
mäßige  Erhebung  von  Schiffahrtsabgaben  auch
in  ihrem  wohlverstandenen  Interesse  liegt.

Infolge  der  Verbesserung  des  Fahrwassers  der

großen  Flüsse,
triebes  und  des  Baues  von  Kanälen  hat  sich  die
Binnenschiffahrt  seit  einer  Reihe  von  Jahren  allenthalben
  sehr  gehoben.  Die  Befürchtung,  daß  sie
infolge  der  Entwicklung  des  Eisenbahnverkehrs
zurückgehen  werde,  hat  sich  nicht  bewahrheitet.
Umfang,  Schpnelligkeit  und  Billigkeit  des  Betriebes
  haben  in  gleichem  Maße  zugenommen.  In
Deutschland  hat  sich  die  von  der  Binnenschiffahrt
bewältigte  Güterbeförderung  von  1875  bis  1905
von  2,9  auf  15  Milliarden  tkm,  also  um  417%
gehoben,  während  die  Zahl  der  von  den  Eisenbahnen
  geleisteten  Tonnenkilometer  während  derselben
  30  Jahren  von  10,9  auf  44,6  Milliarden,
also  nur  um  309%  gestiegen  ist.  Zu  beachten
ist  übrigens,  daß  Wassertransporte  sich  in  der!

Regel  nur  für  größere  Entfernungen  empfehlen.
Das  kommt  daher,  daß  die  von  der  Transportentfernung
  unabhängigen  Liege-,  Lösch-,  Ladeund
  sonstigen  Nebenkosten  des  Schiffahrtsbetriebes
verhältnismäßig  hoch  sind.  Man  nimmt  an,  daß
ein  Wassertransport  nur  dann  den  Vorzug  vor
dem  Eisenbahntransport  verdient,  wenn  seine  Versandlänge
  mindestens  beträgt:  a)  40  km,  falls
Abgangs=  und  Bestimmungsort;  b)  70  km,  falls
nur  entweder  der  Abgangs=  oder  Bestimmungsort;
  c)  160  km,  falls  weder  der  Abgangs=  noch
der  Bestimmungsort  an  einer  schiffbaren  Wasserstraße
  liegen.

Die  obenstehende  Tabelle  zeigt  die  Länge  der
Eisenbahnen  und  Binnenwasserstraßen  in  13  Staaten
  Europas  und  Nordamerikas  nebst  ihrem  Verkehr.
  (Wo  die  Zahlen  fehlen,  waren  Angaben  nicht
zu  erhalten.)

Auch  nach  dem  Jahre  1905  hat  sich  in  Deutschloand
  die  Binnenschiffahrt  in  hohem  Maße  entwickelt.
  An  der  Gesamtgüterbeförderung  Deutschlands
  nach  Tonnenkilometern  sind  die  Eisenbahnen
zu  ¾  und  die  Binnenschiffahrt  zu  ¼  beteiligt.  Die
Transportleistung  der  Binnenwasserstraßen  war
1905  größer  als  die  der  Eisenbahnen  im  Jahre

 

—

der  Einführung  des  Dampfbe=  1881

T  Der  kilometrische  Jahresverkehr  auf  dem  Unterbhein
  von  Köln  bis  zur  holländischen  Grenze  betrug
  1905:  21  Mill.  t  (1907:  23  Mill.).  Einen
solchen  Verkehr  hat  außer  den  großen  amerikanischen
  Seen  keine  Binnenwasserstraße  aufzuweisen.
Das  größte  Schleppschiff  auf  dem  Rhein  hat  jetzt
102,8  m  Länge,  12,66  m  Breite,  2,88  m  Tiefgang
und  2504  .  KTragfehigleit  Im  Bau  begriffen  ist
ein  Schiff  von  sogar  4000

Im  Jahre  1877  betrug  thie  Zahl  der  sämtlichen
deutschen  Binnenschiffe  17  653  mit  einer  Tragfähigkeit
  von  1  400  000  t.  Im  Jahre  1902  war  die

Zahl  der  Schiffe  auf  24  839  und  die  Tragfähigkeit
auf  5000  000  t  gestiegen,  während  die  Tragfähigkeit
  der  sämtlichen  (4045)  deutschen  Seeschiffe  damals
  nur  2200  000  Registertonnen  —  3300  000
Gewichtstonnen  betrug.  Besonders  bemerkenswert