Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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würden,  haben  die  Bestimmungen  des  letzteren  Gesetzes  und  zwar  auch  rücksichtlich  des  Verfahrens
  und  der  Strafen  Anwendung  zu  finden.

Gegeben  zu  Schloß  Berg,  den  19.  Mai  1881.

Ludwig.

Dr.  v.  Lutz.  v.  Pfeufer.  Dr.  v.  Fäustle.  v.  Maillinger.  v.  Riedel.  grhr.  v.  Crailsheim.

Nach  dem  Befehle  Seiner  Majestät  des  Königs:

Der  Oberregierungsrath
im  k.  Staatsministerium  des  Innern,
Neumayr.