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angellagt. Gleichzeitig sagten ihm zwei General=
sekretäre des Kongo aber auch: „Mais nous ne
disons pas due vous M’stes plus à notre ser-
riec. Vous vous retrouverez dans la position
où vous étiez avant d’étre designé pour la
mission . . .“ „Ainsi j'aurais pu rester le
Commandant Lemaire, à la disposition du Roi,
tloucher mes appointements sans faire aucun
service, monter en grade etc., mais. fj'uau-
rais briséc ma plume, cadenassé mes lvres. Je
serais devenu cepode ou millipède au choin.
LEtat du Congo ne peut passer ses tares et
ses tarés à la Belgique bemerkt Lemaire
zu diesem ungewöhnlichen Vorschlag in seiner
weiter unten noch näher zu erwähnenden Ver-
teidigung. ·
Bei dem Ansehen, das Lemaire genoß, er-
regte seine plötzliche Zurückstellung allgemeines
Aufsehen. Der angesehene frühere Minister
Beernaert, der oft ein vertrauter Berater
des Königs in wichtigen politischen Angelegen-
heiten des Kongostaates gewesen war, stellte sich
Lemaire zur Vertretung seiner Interessen zur
Verfügung und hatte dieserhalb am 16. Februar
1907 eine Besprechung mit dem Generalsekretär
de Cuvelier. Dieser wollte die Taten, deren
bemaire angeklagt sei, nicht öffentlich nennen,
deutete aber an, daß Lemaire auch wegen Not-
Jucht von einem Leutnant denunziert sei, mit dem
der Angeschuldigte nie zusammen gewesen war
und den er nicht kannte; doch sei dieser Offizier
von seiner Aussage zurückgekommen. Der Haupt-
vunkt der gegen Lemaire erhobenen Anklagen
lief darauf hinaus, daß er während der Expedition
nach dem Bahr el Ghazal Untergebene, ja sogar
Chargen und deren Frauen schwer und über das
vorgeschriebene Maß gezüchtigt und mißhandelt
habe. Lemaire gab dies in seiner Verteidigung
auch ganz offen zu. „In, ich habe hart, mit
Faustschlägen, Kolbenstößen Soldatenbanditen
und ihre Weiber, vielleicht sechs im ganzen, be-
straft und mehr als einer hat Blut gelassen. Ich
habe 50 statt der reglementsmäßigen 25 Hiebe
geben lassen. Ich habe Soldaten Lasten zur Strafe
kragen lassen, weil sie die Eingeborenen bestohlen
und brutalisiert hatten. Sagt aber, was ich Euch
belannt gegeben habe. Sagt aber, daß ich nie
einen Schwarzen dienstuntauglich gemacht habe,
daß ich Eure Untertanen und die der anglo-ägyp-
lichen Regierung beschützt habe, einer Regierung,
die von Euch Rechenschaft hätte verlangen kön-
nen, wenn ich zugelassen haben würde, daß sich
eure Truppen auf ihrem Gebiet so benommen
hätten, wie sie das auf dem Euren tun. Sagt
cber, daß überall, wo ich oder die von mir heran-
gebildeten Offiziere gewesen sind, nie eine scharfe
atrone verschossen worden ist.“ Er schildert,
—
was für eine zuchtlose Bande die kongolesischen
Soldaten geworden seien, wie sie die Dörfer plün-
dern und die Eingeborenen berauben und verge-
waltigen und wie sich ihre Weiber an diesen Misse-
taten beteiligen. Da habe nur äußerste Strenge
geholfen, um diesen Mißbräuchen zu steuern und
die Soldaten zur Ordnung zurückzubringen. Schon
während der Katanga-Expedition habe er Ursache
gehabt, dem Gouverneur im Jahre 1890 zu be-
richten, wie er diese Diebe, Räuber und Plünderer
zur Disziplin habe zurückführen müssen. „Ce
n’'est pas de hier qdue je cric dcassecoud, au
sujet de la Force Publique éduquse comme elle
est édudqucc depuis duc les récoltes du caout-
chouc ont pris la prépondérence dans les
Préoccupations du gouvernement congolais.
Jamais on ne me demande ’explications au
sujet des appréciations si nettes et si graves
due iavais le courage d’émeitre sur la Force
Publiquc.“
Am Tage, an dem er sein Entlassungsgesuch
eingereicht hatte — am 18. Februar 1907 —,
richtete Lemaire an den König ein Schreiben (ab-
gedruct im Mouvement géographiquc 1907
S. 339), in dem es hieß: „Ce que je tiens à
signaler à V. M. c'est due j'’ai suffisement fait
connaftre moi-meme à son Gouvernement les
faits délicieunz tels qu'on me les reproche
aujourd’hui. Je me bornerai ici à donner, au
anneze, un extrait d’'un de mes rapports. II
suffit, à lui seul, pour qu'aucune poursuite ne
puisse étre exereée contre moi, car je n'ai ja-
mais reçu, à la suite de ce rapport la moindre
observation, ni du Gouvernement Local, ni du
Gouvernement Central.“
Gleichzeitig wandte er sich auf dem Dienstweg
an den Kriegsminister und bat ihn, ihm die
Gelegenheit zu gewähren, sich vor einem Ehren-
rat zu rechtfertigen. Der Kongostaat scheine an-
zunehmen, daß das zuständige Gericht das
Tribunal erster Instanz in Boma sei, ein nur mit
einem Richter besetztes Zivilgericht. Nach seiner
Ansicht würde er die Ehre der Armee kompromit-
tieren, unter solchen Umständen wesentlich mili-
tärische Maßnahmen, die er als Führer einer
politischen und militärischen Expedition unter
seiner Verantwortung ergriffen habe, beurteilen
zu lassen. Außerdem sei dieses Tribunal selbst
unzuständig, da die jetzt erst gerügten Vorkomm-
nisse sich außerhalb der Grenzen des Kongostaates
zugetragen hätten. In Belgien und durch die
Militärjustiz müsse sein Verhalten geprüft werden.
Er hege die feste Zuversicht, daß der Minister ihn
in den Stand setzen werde, seine Ehre zu ver-
teidigen.
„Puisque I’Etat Indépendant du Congo
semble estimer quc ses tribunaux seraint com-