Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXVIII. Jahrgang, 1917. (28)

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angellagt. Gleichzeitig sagten ihm zwei General= 
sekretäre des Kongo aber auch: „Mais nous ne 
disons pas due vous M’stes plus à notre ser- 
riec. Vous vous retrouverez dans la position 
où vous étiez avant d’étre designé pour la 
mission . . .“ „Ainsi j'aurais pu rester le 
Commandant Lemaire, à la disposition du Roi, 
tloucher mes appointements sans faire aucun 
service, monter en grade etc., mais. fj'uau- 
rais briséc ma plume, cadenassé mes lvres. Je 
serais devenu cepode ou millipède au choin. 
LEtat du Congo ne peut passer ses tares et 
ses tarés à la Belgique bemerkt Lemaire 
zu diesem ungewöhnlichen Vorschlag in seiner 
weiter unten noch näher zu erwähnenden Ver- 
teidigung. · 
Bei dem Ansehen, das Lemaire genoß, er- 
regte seine plötzliche Zurückstellung allgemeines 
Aufsehen. Der angesehene frühere Minister 
Beernaert, der oft ein vertrauter Berater 
des Königs in wichtigen politischen Angelegen- 
heiten des Kongostaates gewesen war, stellte sich 
Lemaire zur Vertretung seiner Interessen zur 
Verfügung und hatte dieserhalb am 16. Februar 
1907 eine Besprechung mit dem Generalsekretär 
de Cuvelier. Dieser wollte die Taten, deren 
bemaire angeklagt sei, nicht öffentlich nennen, 
deutete aber an, daß Lemaire auch wegen Not- 
Jucht von einem Leutnant denunziert sei, mit dem 
der Angeschuldigte nie zusammen gewesen war 
und den er nicht kannte; doch sei dieser Offizier 
von seiner Aussage zurückgekommen. Der Haupt- 
vunkt der gegen Lemaire erhobenen Anklagen 
lief darauf hinaus, daß er während der Expedition 
nach dem Bahr el Ghazal Untergebene, ja sogar 
Chargen und deren Frauen schwer und über das 
vorgeschriebene Maß gezüchtigt und mißhandelt 
habe. Lemaire gab dies in seiner Verteidigung 
auch ganz offen zu. „In, ich habe hart, mit 
Faustschlägen, Kolbenstößen Soldatenbanditen 
und ihre Weiber, vielleicht sechs im ganzen, be- 
straft und mehr als einer hat Blut gelassen. Ich 
habe 50 statt der reglementsmäßigen 25 Hiebe 
geben lassen. Ich habe Soldaten Lasten zur Strafe 
kragen lassen, weil sie die Eingeborenen bestohlen 
und brutalisiert hatten. Sagt aber, was ich Euch 
belannt gegeben habe. Sagt aber, daß ich nie 
einen Schwarzen dienstuntauglich gemacht habe, 
daß ich Eure Untertanen und die der anglo-ägyp- 
lichen Regierung beschützt habe, einer Regierung, 
die von Euch Rechenschaft hätte verlangen kön- 
nen, wenn ich zugelassen haben würde, daß sich 
eure Truppen auf ihrem Gebiet so benommen 
hätten, wie sie das auf dem Euren tun. Sagt 
cber, daß überall, wo ich oder die von mir heran- 
gebildeten Offiziere gewesen sind, nie eine scharfe 
atrone verschossen worden ist.“ Er schildert, 
  
  
— 
was für eine zuchtlose Bande die kongolesischen 
Soldaten geworden seien, wie sie die Dörfer plün- 
dern und die Eingeborenen berauben und verge- 
waltigen und wie sich ihre Weiber an diesen Misse- 
taten beteiligen. Da habe nur äußerste Strenge 
geholfen, um diesen Mißbräuchen zu steuern und 
die Soldaten zur Ordnung zurückzubringen. Schon 
während der Katanga-Expedition habe er Ursache 
gehabt, dem Gouverneur im Jahre 1890 zu be- 
richten, wie er diese Diebe, Räuber und Plünderer 
zur Disziplin habe zurückführen müssen. „Ce 
n’'est pas de hier qdue je cric dcassecoud, au 
sujet de la Force Publique éduquse comme elle 
est édudqucc depuis duc les récoltes du caout- 
chouc ont pris la prépondérence dans les 
Préoccupations du gouvernement congolais. 
Jamais on ne me demande ’explications au 
sujet des appréciations si nettes et si graves 
due iavais le courage d’émeitre sur la Force 
Publiquc.“ 
Am Tage, an dem er sein Entlassungsgesuch 
eingereicht hatte — am 18. Februar 1907 —, 
richtete Lemaire an den König ein Schreiben (ab- 
gedruct im Mouvement géographiquc 1907 
S. 339), in dem es hieß: „Ce que je tiens à 
signaler à V. M. c'est due j'’ai suffisement fait 
connaftre moi-meme à son Gouvernement les 
faits délicieunz tels qu'on me les reproche 
aujourd’hui. Je me bornerai ici à donner, au 
anneze, un extrait d’'un de mes rapports. II 
suffit, à lui seul, pour qu'aucune poursuite ne 
puisse étre exereée contre moi, car je n'ai ja- 
mais reçu, à la suite de ce rapport la moindre 
observation, ni du Gouvernement Local, ni du 
Gouvernement Central.“ 
Gleichzeitig wandte er sich auf dem Dienstweg 
an den Kriegsminister und bat ihn, ihm die 
Gelegenheit zu gewähren, sich vor einem Ehren- 
rat zu rechtfertigen. Der Kongostaat scheine an- 
zunehmen, daß das zuständige Gericht das 
Tribunal erster Instanz in Boma sei, ein nur mit 
einem Richter besetztes Zivilgericht. Nach seiner 
Ansicht würde er die Ehre der Armee kompromit- 
tieren, unter solchen Umständen wesentlich mili- 
tärische Maßnahmen, die er als Führer einer 
politischen und militärischen Expedition unter 
seiner Verantwortung ergriffen habe, beurteilen 
zu lassen. Außerdem sei dieses Tribunal selbst 
unzuständig, da die jetzt erst gerügten Vorkomm- 
nisse sich außerhalb der Grenzen des Kongostaates 
zugetragen hätten. In Belgien und durch die 
Militärjustiz müsse sein Verhalten geprüft werden. 
Er hege die feste Zuversicht, daß der Minister ihn 
in den Stand setzen werde, seine Ehre zu ver- 
teidigen. 
„Puisque I’Etat Indépendant du Congo 
semble estimer quc ses tribunaux seraint com-
	        
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