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lassen, ist eine gewisse, allerdings komische Origi-
nalität nicht abzusprechen").
Wie oben ausgeführt wurde, ist das Bestehen
solcher Pläne, wie Leopold II. sie nach der Er-
richtung des Kongostaates von 1891 an in folge-
richtiger Weise zur Befriedigung seiner Baulust
und zur Verstärkung der Macht und des Ansehens
der Dynastie zur Durchführung brachte, beim
Beginn seiner Beschäftigung mit afrrikanischen
Fragen nicht nachweisbar und durchaus unwahr-
scheinlich. Freilich war sein Vorgehen, das zu-
nächst nur auf die Verwirklichung längst gehegter
und wiederholt offen ausgesprochener Jugend-
pläne, Belgien durch die Eröffnung neuer Absatz-
gebiete für seinen Handel und Industrie reicher,
angesehener und in seiner Existenz sichergestellter
zu machen, gerichtet war, von vornherein mit
einem System der Verschleierung und Unauf-
richtigkeit behaftet. Das ließ sich aber, wie zu-
zugestehen ist, bei dem Argwohn und Neid der
in Afrika interessierten Mächte, wollte er sein Ziel
erreichen, nicht vermeiden. Eine offene Darlegung
seiner Absichten würde sie von vornherein zur
Fruchtlosigkeit verurteilt haben. Keiner der
deutschen, österreichischen, englischen, französischen,
italienischen und russischen Geographen und Afrika-
forscher, die auf die Einladung Leopolds am
12. September 1876 im Brüsseler Königsschloß
zusammentrafen, um in ganz nnoffizieller Weise
mit ihm die Frage der Erforschung und Zivili-
sation Afrikas zu erörtern und die Mittel und
Wege zu suchen, um durch eine internationale
friedliche Zusammenarbeit der europäischen Nationen
und unter Vermeidung von Kraftvergendung diesen
Erdteil der Wissenschaft, dem Handel und dem
Fortschritt der zivilisierten Welt zu eröffnen und
damit zugleich dem Sklavenhandel ein Ende zu
bereiten, dürfte eine Ahnung davon gehabt haben,
daß er durch die Mitwirkung an diesen Erörte-
rungen: spezifisch belgischen materiellen Zwecken
als Vorspann dienen sollte. Hatte der König
)Während man in Brüssel bei diesen Vertrags-
-#iulltres von der Annahme auszugehen schien, daß
ein Negerhirn am Kongo imstande sei, solche böchst
lomplizierten Begriffe des Völkerrechts wie die Ab-
tretung der territorialen Sonveräuität zu verstehen,
war es eine der ersten gesetzgeberischen Maßnahmen
des neuen Kongostaates im Jahr 1885. die nötigen
Bestimmungen zu erlassen, um den Eingeborenen den
ungestörten Besitz ihrer Ländereien in sichern und die
Rechtsgültigkeit jedes Landerwerbes seitens Europäer
von den Eingeborenen von einer behördlichen Nach-
prüfung abhängig zu machen. Das geschah mit der
Begründung, daß die Eingeborenen unfähig seien, ihr
Interesse wahrgunehmen und daß es nötig sei, sie vor
der List, der Gewissenlosiakeit, ders Unehrlichkeit oder
der Gewalttätigkeit der Weißen zu schützen. (Ugl.
Cattier, Droit et administration eile ei. at Tudlep. Gän
—
Congo. S. 1J1.)
doch in seiner Eröffnungs= und Begrüßungsrede
seinerseits das Nichtvorhandensein egoistischer
Gesichtspunkte ausdrücklich in den Vordergrund
gestellt und ausgesprochen, daß Belgien zwar
klein, aber glücklich und zufrieden mit seiner Lage
sei. Er werde aber glücklich sein, wenn Brüssel
nach den Plänen, die er im Auge habe, der
Ausgangspunkt und das Zentrum einer großen
zivilisatorischen Bewegung werde.
Der erste Wendepunkt seiner Ansichten und
Pläue ist beim König offenbar sofort nach dem
Bekanntwerden der so großes Aufsehen erregenden
Ergebnisse der im August 1877 zu Boma be-
endeten Befahrung und Erforschung des Kongo-
laufes durch Stanley eingetreten. Sie veranlaßten
ihn sofort zu dem Entschluß, das Feld der Tätig-
keit der A. I. A. von Ostafrika nach der Kongo-
mündung zu verlegen und zugleich sein Programm
auf materielle merkantile Interessen auszudehnen.
Ohnehin hatten die wenigen seit der Brüsseler
Zusammenkunft verflossenen Jahre gezeigt, daß
eine einheitliche internationale Betätigung der
elmopäischen Nationen an der systematischen wissen-
schaftlichen Erschließung Afrikas unter einer zen-
tralen Leitung und Verfügung über die auf-
gebrachten Geldmittel bei der nationalen Eifer-
süchtelei nicht zu erzielen war. England hatte
sich von vornherein ausgeschlossen. Die von
Deutschland aus betriebene Afrikaforschung ging
zum großen Teil ihre eigenen Wege. Frankreich
ließ deutlich erkennen, daß es nicht geneigt war,
die nationalen Interessen auszuschalten und in
den übrigen Staaten, Italien etwa ausgenommen,
kam die angefachte Bewegung nicht über die
Anfangsstadien hinaus und schlummerte bald
wieder ein.
Die Ausnutzung der Handelsmöglichkeiten, die
der Kongo bot und die vom König sosort mit
scharfem Blick erkannt worden waren, ließ sich
im Rahmen des Programmes der A. I. A. nicht
verwirklichen. Er schritt daher alsbald zu einer
völligen Umgestaltung seiner Pläuc, die sich nun-
mehr auf einer Mitwirkung Stanleys aufbauten.
Doch diese war nicht ohne Schwierigkeiten zu
erreichen. Denn der auf dem Gipfel seiner
Forschererfolge stehende Reisende hatte nach seiner
Rückkehr aus Afrika sich zunächst eifrig aber ver-
geblich bemüht, die politischen und Handelskreise
Englands für den Kongo zu erwärmen und seinem
Vaterland damit die Herrschaft über Zentral-
afrika zu sichern. Erst als diese Propaganda
fehlgeschlagen war, trat er den Brüsseler An-
erbietungen näher. Unter seiner Mitwirkung und
auf seine Ratschläge hin erfolgte am 25. No-
vember 1878 die Gründung einer neuen Gesell-
schaft, des Comité etudes du Haut-Congo,
das seine Ziele unter tunlichem Ausschluß der