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ist auf den Fortfall der Baufrachten zurückzu-
führen, der sich dagegen für das Jahr 1911 und
1912 besonders im Personenverkehr und seinem
Erträgnis geltend machte.
Auch bei den Togobahnen beruhte die starke
Zunahme in den beförderten Tonnen von 1908
auf 1909 und der nachfolgende, ebenso jähe Rück-
gang von 1909 auf 1910 auf den mit dem Bau
der Hinterlandbahn Lome — Atakpame verbundenen
Baufrachten, die aber die Betriebsstrecke nur auf
wenige Kilometer von Lome bis zur Abzweigung
der Neubaulinie aus der Strecke Lome— Palime
in Anspruch nahmen. In der Leistung an Tonnen-
kilometern tritt daher der Einfluß der Baufrachten
nur unerheblich hervor. Der Vorgang ist geradezu
ein Schulbeispiel dafür, wie notwendig es zur
richtigen Beurteilung des Güterverkehrs ist, nicht
nur die Zahl der beförderten Tonnen, sondern
auch den Umfang der geleisteten Tonnenkilometer
in Betracht zu ziehen.
Bei der Usambarabahn wird die starke Un-
stetigkeit im Verlaufe der Betriebsüberschüsse und
der Betriebszahl durch das Hinzutreten von
verkehrsschwachen neuen Baustrecken in den
Jahren 1909 und 1912 zu dem bereits ent-
wickelten Verkehr der Stammbahn verrrsacht.
Besonders augenfällig tritt die rasche Entwicklung
der Betriebsüberschüsse bei der Kamernner Nord-
bahn in Anlage I zutage; in nur drei Jahren
hat der Betriebsüberschuß bei 160 km Betriebs-
länge nahezu den der mehr als doppelt so langen
Usambarabahn erreicht, zu dem diese aber eines
Zeitraumes von neun Betriebsjahren bedurfte.
Nach dem Gesamtergebnis der bildlichen
Darstellungen haben wir alle Ursache, auf die bis-
herige wirtschaftliche Entwicklung unserer Kolonial-
bahnen mit Genugtunng zurückzublicken; wir können
nur aufs tiefste bedauern, daß diese durch den
mit unglaublicher Gewissenlofigkeit heraufbeschwo-
renen Weltkrieg in so jäher Weise unterbrochen
worden ist, in den unsere afrikanischen Schutz-
gebiete verwickelt wurden. Möge es nach einem
ehrenvollen Frieden gelingen, diese wirtschaftliche
Entwicklung erfolgreich da weiterzuführen, wo sie
durch die Wirren des Krieges unterbrochen wurde!
Die eEintellung des Besetzungsgebiets in den Schutzgebleten kamerun und Togo.
(Mit zwei
Das Geographical Journal 1916 Nr. 5 ent-
hält Karten und Erläuterungen über die Ver-
teilung der von England und Frankreich
besetzten Schutzgebiete Kamerun und Togo.
Danach werden von England verwaltet:
in Kamernn: Bezirk Bictoria, nördlich vom Bimbia=
Kriek lausgenommen die südöstliche Ecke) Bezirk
Rio del Rey — Bezirk Johann-Albrechtshöhe
— Bezirk Ossidinge — die nordwestliche Hälfte
des Bezirks Dschang t(einschließlich Dschang)
Bezir! Banjo leinschließlich Gaschaka und Kontscha)
die südwestliche Ecke der Residentur Garna —
der deutsche Anteil des früberen Sultanais
Barnu:
Textkarien.!
in Togo: Bezirke Lome-Land imit Lome), Misa-
höhe. Kete-Kratschi und der Teil des Bezirke.
Mangu-endi, der die Landschaft Dagomba
bildet.
Zu den Karten wird gesagt, daß sie nicht
offiziell seien, aber nach den offiziellen Angaben
mit größter Sorgfalt gezeichnet worden wären.
Die Depeche coloniale vom 17. November 1916
knüpft hieran die Bemerkung, wenn auch das
Übereinkommen üÜber die Aufteilung der beiden
dentschen Schutzgebiete zunächst nur eine für die
Daner des Krieges getroffene Maßregel sei, so
sei doch zu hoffen und zu erwarten, daß es sich
um einen auch nach Friedensschluß bleibenden
Zustand handele.