Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXVIII. Jahrgang, 1917. (28)

20 20 
Frnzösisch-Westafrika. 
Anderung des Zolltarifs. 
Eine im Journal olficiel de la République Française vom 7. November 1916 kundgemachte Verordnung 
der Französischen Regierung vom 1. November 1916 bestimmt folgendes 
Artikel 1. Die Tabellen A und B und die Liste der allgemeinen Zollbefreiungen zu Artikel 1 der 
Verordnung vom 14. April 1905, abgeändert durch die späteren Verordnungen, werden folgendermaßen ergängt 
und geändert: 
1. Einfuhrtarif. 
Gebiete 
nicht a die durch die Konvemion 
4. Iu auit Esbeerührt e Zone den Bestinunun 
v w uide oll- 
ezeichnung der aren zuschl wention vom 
Joll N]) 11 
Zoll. 
Frank # Frank 
. ....(,asanmnce.. ·....100kg — 65 - 
Zwimumei andere Gegenden des Senegals 100 kg 100 50 „ 
Dattlll vvom Gerte 5 v. H. 7 v. H. 0 v. H. 
Zucker aller - . 00 kg 10 B, õ02) 10 
Sirup, Bonbons und in Buter eingeleate Frchte vom r 10 v. 8 7 v. H. 15 v. H. 
Nelkenpfeffer . 5 v. H. 7 v. H. 10 v. H. 
Tabak in Blättern: 
Casamaneee 100 kg 100 — 
Dahomey .2100 kg — 125 
andere Gegemen und Kolonien "u100 kg 175 175 
Fabrizierter 
Zigarren 100 kg 500 170 600 
igaretten . 100 kg 400 130 150 
. 100 ka 300 100 330 
“ beem. Tulukuna., Bassia- und Palmiern . vom Werte 5 v. H. 7 v. H. frei 
Weingeist und Branntwein reiner Weingeist 275 55 "330 
Liköre mit mehr als 255 Weingeistgehalr. 1 hl Flüssigkeit. 1505 105) 1903) 
Liköre mit 25f% oder weniger Weingeistgehalt 1 bl - 95 25 115 
T ktelvcollwtetktn jer 
Likör= und Runstweine, Weine mit Zusatz von tonischen, würzen- ½ aelbe ö Ase d . n Fae aun (edoch darf diejer 
den, bitteren und abführenden Bestandteilen (Wermmt. China 40 Frank 18 Frank 
rinde u. a.) für 1 1 Gasinten 
Gewöhnliche Weinc, ausschlietzlich von der Gärung frischer Trauben, 
mit oder ohne Zusatz von Weingeist, einschl der Schaumweine: 
von 15f% und darunter . . .vomWette 5 v. H. 7 b. H. 10 v. H. 
von mehr als 155. inl reiner Weingeist De cse lbe Zoll wie für Branntwein 
Petrolenm und andere Mineralöle zu velenihihe orien 
roh oder gereinigt kg 5 8 
Benzine (essences) .. . . .100kk.s II 33 6 
Spielkarten . . 1 Spiel (7,30 0,15 0.10 
Silber, roh, anderes als Erz 
in Blöcken, Ingots, Varrei üeer Pulver, gezogen, gewalgzt, Draht, 
Bruchgegenstände. Blattjilber (in Vüchelchen zum Versilbern und 
1kg 
in anderer Form)). 1 10 
ie —* für die Weesturne;⅝ welche die 
Riechmittel aller Arr, einschließlich Seife: engu 1 werfe . en a c k der 
weingeisthaltige vom Werte 15 v 10 v. 20 v. D. 
andere . -- - l v v 10 v. 20 u. P. 
Gewebe: 
Guincazeug und andere unter Uerwendung von zwei Schäften 
hergestellte blane Gewebe aus Baumwolle im Gewichte von 
weniger als 15 kx auf 100 „ Längr. ohne Rüchicht auf die 
Breiie 1 m Länge 0,.029 0.06 0.06 
Alle anderen Gewebe aus Baumwolee, Wolle, Seide zun! auch Die in der Verordnung vom 3. Märg 1911 
konfektioniert, sowie gebrauchte Männer-Kuchsfeider, dic offenbar vorzesehenen Nälte mil Zuschlag von 
als Trödelware angusehen sind. , 15 7 v. H. 15 v. H. 
¾ Diese Früchte bleiben bei der Einfuhr nach Dahomen von jedem golle befreit. 
) Unabhängig von den nach den geltenden Sonderbestimmungen gegebenenfalls anzuwendenden 
Ausgleichs seuen 
*7) Der goll für Liköre mit mehr als Weingeistgebalt darf nicht geringer sein als der goll für 
den Weingeisl. vei darin enthalten ist. 
Der Zoll wird erhoben unter Zugrundelegung des Eigengewichts des Blattsilbers, einschließlich der 
z½ 
Gewichts des Papiers, woraus die Bücher bestehen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.