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Gebiete
nicht in die durch die Konvention
vom 14. Junl 1896 berührte Zone den Bestinmun-
allend en der Kon-
Bezeichnung der Waren Jollmschlag für vrion, vom
Joll r ie 1—#5#
- Joll
Frank Veren Franl
Waffen:
Jagd= und Scheibengewehre, Karabiner und Stockflinten 1 Stück 25 10 30
Handelsgewehre (kusils de tmite), mit Stein. 1 Stück 5 2 7
Pistolen und Revolver 1 Stück 12 3 14
Blanke Waffen sowie inzelne Teile für Waffen aller Art
vom Werte 25 v. H. 10 v. H. 30 v. H.
Schießpulver und Salpeter 1000 kg 20 20 100
Zündhölzer, 100 Schachteln, enthaltend je höchstens 65 Zündhölzer?) 0.50 0.50 1
dibo oder selbsttätige Taschen- und andere Feuerzeuge, ohne
Rücksicht auf ihre Abmessungen, sowie einzelne Teile dieser Vor-
richtungen . . vom Werte 50 v. H. 20 v. H. 50 v. H.
Zünder (amorces), auf Bändchen, für Feuerzeuge oder zu anderen
Gebrauchszwecken, sowie Ferro-Cerium in jeder Form vom Werte 50 v. H. 20 v. H. 50 v. H.
Allgemeine Zollbefreiungen.
Von jedem Einfuhrzolle befreit bleiben nachstehende Ergengnisse:
Rohe Felle aller Art. Elefantenzähne.
Wolle, in der Masse Knochen, Hörner und Hufe vom Vieh, rohe.
Schmucksedern, * zugerichtet (apprètées, montées), Karité-Kerne (graines et umandes de kuritc).
sowie Vogelbälge. gummi, arabisches, in natürlichem Zustand.
Wachs, tierisches. roh oder durch einfaches Auslassen Holzkohlen.
gereinigt.
B. Ausfuhrtarif.
Bezelchnung der Waren Maßstab Houl Bezeichnung der Waren Maßstab Palsas
Pferde und Füllen (chevaux ct Knochen, - und d Ouse vom
poulains) . . . Stück 20 Vieh, ro .. ..vom Wette 5 v. H.
Stuten und S Simeensüllen Gumente Kolanüsse 100 kg 10
ct pouliches) - 50 Olhaltige Samen:
Rindvieh - 4 Erdpistazien.. 1000 kg 11
Schafe - 0,75 Palmfereen 1000 kg 16,50
Felle, roh: Karitckeree ovom Werte 5,50 v. H.
große (von Rindvieh u. andere) 100 kg 10 Sesam ...- · 5,50v.H.
kleine (von 8 Ziegen). 100 kg 7 Paln und Palmkernöl. 1000 kg 33
Wolle, in der Mas 100 kg 6 Arabisches GSuimim 1000 kt 30
Schmuckfedern unde Vooeibaiöe Kopalharg . bom Werte 5 v. H.
zugerichte vom Verte 5 v. H. Mahngen. und anderes Annit-
Wachs, tierisches 5 v. H. tischlerholz 1000 kg 4
Elefanten-, Flußpferdzähne ..- - 10 v. H. Holzkohlens 100 kg 1
Artikel 2. Die im vorhergehenden Artikel vorgesehene Erhöhung der Einfuhrzölle auf Gewebe aller
Art tritt außer Kraft mit Ablauf einer durch Verordnung festzusetzenden Frist; diese Verordnung wird in dem
auf die Beendigung der Feindseligkeiten folgenden Jahre erlassen werden.
Artikel 3. usw.
5) Schachteln mit mehr als 65 Zündhölgern unterliegen für den diese Anzahl übersteigenden Teil
einem Zuschlchlol von 1 Centime für je 65 Zündhölzer oder einen Bruchteil davor
5) Bei der Ausfuhr von der Zahnküste ist dies Erzeugnis von jeder #0 abe. befreit.
Der Walfischkang Britisch- Südafrik#as 1915. erzeugung liegen keine genanen Angaben vor, man
veranschlagt sie auf etwa 13.000 Tonnen. Hiervon
Nach der Statistik wurde aus Südafrika im stellten dic vier Guseetwn ,. in Natal etwa 5700
Jahre 1915 Walfischöl im Werte von 82 203 L gegen Tonnen her, und ungefähr 3500 Tonnen sollen an der
95 621 im Jahre 1914 ausgeführt. Die Ausfuhrmenge Südküste Afrikas von den Gesellschaften Harald Haar-
betrug 1 438 371 Gallonen gegen 1 600 819 Gallonensagre Whaling Co. und Sonthern Croß Whaling Co.
im Vorsahr. Das Pl wurde ganz und gar nach in Plattenberg. Bay sowie Shepstone Whaling Co.
Großbritannien verschifft, da Ausfuhrbewilligungen#und Southern Whaling Co. verarbeitet sein, während
nach auderen Ländern nicht genehmigt wurden. Es der Rest von ungefähr 3800 Tonnen auf die an der
machte indes nur einen Bruchteil der Gesamterzeugung Westküste arbeitenden vier Gesellschaften entfällt.
aus, während der Rest auf dem südamerikanischen nämlich auf Geddes Lid., Walfish Bay, Saldanha
Markte umgesetzt wurde. Uber die Höhe der Gesamt= Bay Whaling Co., Sonth Africa Whaling Co. und