Full text : Dokumente aus den russischen Geheimarchiven.

der  Kundenliste  und  die  Zahl  und  das  Alter  der  zum  Haushalt  gehören—
den  Personen  enthielt;  einen  besonderen  Abschnitt  dieser  Karte,  der  die
gleichen  Angaben  enthielt,  mußte  der  Kaufmann  ausfüllen  und  zurück—
behalten;  nach  Ablauf  der  Frist,  innerhalb  der  die  Kunden  sich  melden
sollten,  mußten  Kundenkarten  und  Kundenliste  dem  städtischen  Lebensmittelamt
  zur  Genehmigung  vorgelegt  werden;  jeder  Ladeninhaber  war
verpflichtet,  seine  Kunden  so  einzuteilen,  daß  Ansammlungen  nicht  entkstehen
  konnten.  Nach  dieser  Anweisung  wurde  bis  zum  Ende  der  Zwangswirtschaft
  verfahren.

Es  war  verhältnismäßig  einfach,  eine  solche  Regelung  der  Butterverteilung
  zu  treffen,  sehr  viel  schwieriger  aber,  die  Bukter,  die  man  verteilen
  wollte,  überhaupt  zu  bekommen:;  nirgends  hat  sich  der  Mangel  an
Organisation  und  die  völlige  Hilflosigkeit  der  leitenden  Stellen  gegenüber
den  plötzlich  auftretenden  Anforderungen  der  Kriegswirtschaft  deutlicher
gezeigt  als  gerade  auf  dem  Gebieke  der  Butterversorgung,  und  wenn
irgendwo  von  einer  Schuld  dieser  Stellen  an  dem  Versagen  der  Organisation
  gesprochen  werden  kann,  so  ist  es  hier.

Die  Beschlagnahme  von  15  Jr  der  Buttererzeugung  vom  1.  1.  16  an,
die  bereits  erwähnt  wurde,  machte  den  Anfang.  Da  die  Molkerei  Stolp
einen  erheblichen  Teil  ihrer  Butterer  zeugung  vertraglich  festgelegt  hatte,
war  die  Stadt  von  vornherein  benachteiligt.  Alle  Einsprüche  nutzten
nichts,  sondern  man  erhielt  nur  durch  3E.  die  magere  Auskunft,  daß
die  vorhandene  Butter  nach  einem  bestimmten  Schlüssel  den  Provinzen
überwiesen  und  durch  die  Oberpräsidenten  weiter  verkeilt  würde.  Unterdessen
  ging  die  zuständige  Buttermenge  rasch  zurüch;  im  März  waren  es
noch  125  gr  Butter,  im  Juni  bereits  nur  noch  125  gr  Fett  überhaupt,
und  wenige  Tage  später  wurde  bekannt  gegeben,  daß  nur  solche  Gemeinden
  beliefert  —  d.  h.  von  der  3E.  beliefert  —  werden  könnten,  deren
Wochenkopfration  höchstens  90  gr  betrage.  Auch  diese  geringe  Menge
konnte  Stolp  nicht  aufbringen.  Der  Magistrat  bemühte  sich  immer  wieder
  um  Buktter,  verhandelte  mit  17  auswärtigen  Molkereien,  kämpfte
mit  allen  vorgesetzten  Behörden,  aber  er  erreichte  nichts  als  schließlich
eine  bescheidene  Margarinelieferung  und  einmal  sogar  6  ganze  JFässer
mit  Bukter,  die  aus  Stektin  kamen.  Dann  wurde  die  Butterstelle  des
Molkereiverbandes  für  Pommern  gegründet,  die  helfen  sollte.  Der  Magistrat
  wandte  sich  auch  dahin,  erhielt  aber  nur  die  wenig  tröstliche  Auskunft,
  daß  die  Butterstelle  nichts  liefern  könne  und  für  Kreise,  die  zum
Bereich  des  stello.  Generaltommandos  in  Danzig  gehörten,  überhaupt

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