Full text : Das Königreich Württemberg.Zweiter Band_2. (3)

Der  König  und  das  Königliche  Haus.  51

Die  Königlichen  Orden  sind:

1.  Der  Orden  der  Württembergischen  Krone,  am  23.  September  1818
gestiftet  unter  Vereinigung  der  beiden  Orden  des  goldenen  Adlers  und  des  Civilverdienstes,
  bestehend  aus  drei  Klassen:  Großkreuzen,  Kommenthuren  und  Rittern.
Durch  K.  Verordnung  vom  22.  Dezember  1864  hat  das  Ordenszeichen  und  Band
derjenigen  Großkreuze,  welche  Mitglieder  des  Königl.  Hauses  oder  anderer  regierender
Häuser  sind,  eine  Abänderung  erhalten.  Durch  weitere  K.  Verordnung  vom
19.  September  1870  wurde  sodann  die  Klasse  der  Ritter  in  zwei  Unterabtheilungen
getheilt:  Ritter  erster  und  zweiter  Klasse.  Auch  kann  zu  Belohnung  militärischer  Verdienste
  der  Orden  in  seinen  sämmtlichen  Klassen  „mit  Schwertern“  verliehen  werden.
Endlich  bildet  in  Gemäßheit  der  K.  Verordnung  vom  22.  Dezember  1864  eine  besondere
  Auszeichnung  einzelner  Ritter  erster  Klasse  die  Verleihung  des  Ordens  mit
einer  darüber  angebrachten  goldenen  „Krone".

2.  Der  Militärverdienstorden  ist  aus  dem  von  Herzog  Karl  1759  gestifteten
  Militär-Karls-Orden  den  6.  November  1806  von  König  Friedrich
geschaffen,  von  König  Wilhelm  durch  Statut  vom  23.  September  1818  bestätigt
und  modifizirt,  zuletzt  im  Jahr  1870  hinsichtlich  der  Form  durch  König  Karl  abgeändert
  worden.  Dieser  Orden  hat  3  Klassen:  Großkreuze,  Kommenthure  und
Ritter.  Mit  dem  Orden  sind,  aus  den  Einkünften  des  Johanniterordens,  Präbenden
verbunden,  in  deren  Genuß  die  (staatsangehörigen)  Mitglieder  nach  der  Anciennität
eintreten,  und  zwar  für  2  Großkreuze  je  2000  fl.,  für  4  Kommenthure  je  1200  fl.,
für  12  Kommenthure  je  1000  fl.  und  für  52  Ritter  je  300  fl.,  zusammen  jährlich
36  400  fl.  (62  424  A  Hauptfinanzetat  Kap.  4  Tit.  2).

Der  Orden  der  Württembergischen  Krone,  mit  Ausnahme  der  Ritter  II.  Klasse
(K.  Verordnung  vom  28.  Dezember  1870),  und  der  Militärverdienstorden  haben  den
Personaladel  zur  Folge.

An  den  Bändern  beider  Orden  werden  auch  goldene  und  silberne  (Civilund
  Militär-)  Verdienstmedaillen  verliehen.

3.  Der  Friedrichs-Orden,  zur  Erinnerung  an  König  Friedrich  und
dessen  große  Verdienste  um  das  Königliche  Haus  und  den  Staat  am  1.  Januar  1830
durch  König  Wilhelm  zunächst  in  einer  Klasse  gestiftet,  besteht  seit  3.  Januar  1856
aus  Großkreuzen,  Kommenthuren  I.  und  II.  Klasse,  und  Rittern.  Die  Klasse  der
Ritter  zerfällt  seit  19.  September  1870  in  zwei  Unterabtheilungen:  Ritter  I.  und  II.
Klasse.  Zu  Belohnung  militärischer  Verdienste  wird  seit  der  gleichen  Zeit  der
Friedrichs-Orden  in  seinen  sämmtlichen  Klassen  auch  mit  Schwertern  verliehen.

4.  Der  Olga-Orden,  von  König  Karl  am  27.  Juni  1871  gestiftet  zum
Gedächtnis  der  nach  dem  Vorbilde  der  Königin  Olga  während  des  Kriegs  von
1870/71  bethätigten  freiwilligen  aufopfernden  Nächstenliebe,  ist  bestimmt  zur  Anerkennung
  besonderer  Verdienste  auf  dem  Feld  der  freiwillig  helfenden  Liebe  im  Krieg
oder  Frieden.  Er  hat  nur  eine  Klasse,  welche  ohne  Unterschied  Männer,  Frauen
und  Jungfrauen  erhalten  können.

5.  Die  Adelsdekoration  hat  König  Friedrich  gestiftet  für  die  adeligen
Gutsbesitzer  und  Familienältesten  adeliger  Familien.

Besondere  militärische  Auszeichnungen  sind:  die  Dienstehrenzeichen  für  Offiziere
und  ihnen  im  Rang  gleichstehende  Militärbeamte  nach  25  jähriger,  für  Unteroffiziere
und  Soldaten  nach  20  jähriger  vorwurfsfreier  Dienstzeit,  die  Dienstauszeichnungen
für  eine  vollendete  Dienstzeit  von  15  bezw.  von  9  Jahren,  die  Landwehrdienstauszeichnungen
  für  freiwillige  außerordentliche  Leistungen  von  Offizieren  und  anderen
Personen  des  Beurlaubtenstandes,  endlich  die  Kriegsdenkmünze  für  alle,  welche  im