Der König und das Königliche Haus. 51
Die Königlichen Orden sind:
1. Der Orden der Württembergischen Krone, am 23. September 1818
gestiftet unter Vereinigung der beiden Orden des goldenen Adlers und des Civilverdienstes,
bestehend aus drei Klassen: Großkreuzen, Kommenthuren und Rittern.
Durch K. Verordnung vom 22. Dezember 1864 hat das Ordenszeichen und Band
derjenigen Großkreuze, welche Mitglieder des Königl. Hauses oder anderer regierender
Häuser sind, eine Abänderung erhalten. Durch weitere K. Verordnung vom
19. September 1870 wurde sodann die Klasse der Ritter in zwei Unterabtheilungen
getheilt: Ritter erster und zweiter Klasse. Auch kann zu Belohnung militärischer Verdienste
der Orden in seinen sämmtlichen Klassen „mit Schwertern“ verliehen werden.
Endlich bildet in Gemäßheit der K. Verordnung vom 22. Dezember 1864 eine besondere
Auszeichnung einzelner Ritter erster Klasse die Verleihung des Ordens mit
einer darüber angebrachten goldenen „Krone".
2. Der Militärverdienstorden ist aus dem von Herzog Karl 1759 gestifteten
Militär-Karls-Orden den 6. November 1806 von König Friedrich
geschaffen, von König Wilhelm durch Statut vom 23. September 1818 bestätigt
und modifizirt, zuletzt im Jahr 1870 hinsichtlich der Form durch König Karl abgeändert
worden. Dieser Orden hat 3 Klassen: Großkreuze, Kommenthure und
Ritter. Mit dem Orden sind, aus den Einkünften des Johanniterordens, Präbenden
verbunden, in deren Genuß die (staatsangehörigen) Mitglieder nach der Anciennität
eintreten, und zwar für 2 Großkreuze je 2000 fl., für 4 Kommenthure je 1200 fl.,
für 12 Kommenthure je 1000 fl. und für 52 Ritter je 300 fl., zusammen jährlich
36 400 fl. (62 424 A Hauptfinanzetat Kap. 4 Tit. 2).
Der Orden der Württembergischen Krone, mit Ausnahme der Ritter II. Klasse
(K. Verordnung vom 28. Dezember 1870), und der Militärverdienstorden haben den
Personaladel zur Folge.
An den Bändern beider Orden werden auch goldene und silberne (Civilund
Militär-) Verdienstmedaillen verliehen.
3. Der Friedrichs-Orden, zur Erinnerung an König Friedrich und
dessen große Verdienste um das Königliche Haus und den Staat am 1. Januar 1830
durch König Wilhelm zunächst in einer Klasse gestiftet, besteht seit 3. Januar 1856
aus Großkreuzen, Kommenthuren I. und II. Klasse, und Rittern. Die Klasse der
Ritter zerfällt seit 19. September 1870 in zwei Unterabtheilungen: Ritter I. und II.
Klasse. Zu Belohnung militärischer Verdienste wird seit der gleichen Zeit der
Friedrichs-Orden in seinen sämmtlichen Klassen auch mit Schwertern verliehen.
4. Der Olga-Orden, von König Karl am 27. Juni 1871 gestiftet zum
Gedächtnis der nach dem Vorbilde der Königin Olga während des Kriegs von
1870/71 bethätigten freiwilligen aufopfernden Nächstenliebe, ist bestimmt zur Anerkennung
besonderer Verdienste auf dem Feld der freiwillig helfenden Liebe im Krieg
oder Frieden. Er hat nur eine Klasse, welche ohne Unterschied Männer, Frauen
und Jungfrauen erhalten können.
5. Die Adelsdekoration hat König Friedrich gestiftet für die adeligen
Gutsbesitzer und Familienältesten adeliger Familien.
Besondere militärische Auszeichnungen sind: die Dienstehrenzeichen für Offiziere
und ihnen im Rang gleichstehende Militärbeamte nach 25 jähriger, für Unteroffiziere
und Soldaten nach 20 jähriger vorwurfsfreier Dienstzeit, die Dienstauszeichnungen
für eine vollendete Dienstzeit von 15 bezw. von 9 Jahren, die Landwehrdienstauszeichnungen
für freiwillige außerordentliche Leistungen von Offizieren und anderen
Personen des Beurlaubtenstandes, endlich die Kriegsdenkmünze für alle, welche im