Full text: Die gesetzlichen Grundlagen der Seuchenbekämpfung im Deutschen Reiche unter besonderer Berücksichtigung Preußens.

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öffentlichung durfte ich auf Fürsprache des Direktors der Ersten Unter- 
richtsabteilung, Sr. Exzellenz des Herrn Wirklichen Geheimen Rats 
Dr. Althoff, den bevorstehenden XIV. Internationalen Kongreß für 
Hygiene und Demographie wählen, welchem auf Vorschlag des ge- 
nannten Herrn Direktors Se. Exzellenz Herr Staatsminister Dr. Holle 
den Kommentar als eine der Festschriften des Ministeriums der geist- 
lichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten darzubieten be- 
schlossen hat. 
Dem Herrn Minister und den beiden Herren Ministerialdirektoren 
darf ich für die mir dadurch erwiesene hohe Auszeichnung auch an 
dieser Stelle meinen ehrerbietigsten Dank aussprechen. 
Zugleich möchte ich dem Wunsche und der Hoffnung Ausdruck 
geben, daß meine Arbeit für diejenigen, welche innerhalb des deutschen 
Vaterlandes und meiner engeren preußischen Heimat im Dienste der 
Seuchenbekämpfung stehen, nicht ohne Nutzen und auch für die aus- 
ländischen Teilnehmer an dem Kongreß nicht ohne Interesse sein möchte. 
Beides habe ich auch dadurch zu erreichen gesucht, daß ich die 
Bestimmungen beider Gesetze nicht einfach paragraphenweise abge- 
handelt, sondern ihrem Inhalte nach zusammengestellt und besprochen 
und dabei, soweit möglich, auch die Verhältnisse der übrigen deutschen 
Bundesstaaten berücksichtigt habe. Dies habe ich namentlich bezüg- 
lich Braunschweigs getan, weil es neben Preußen der einzige deutsche 
Bundesstaat ist, der in neuester Zeit zu einer durchgreifenden Neu- 
regelung der Seuchengesetzgebung geschritten ist, und weil dem neuen 
braunschweigischen Seuchengesetz der erste Entwurf des preußischen 
Seuchengesetzes zu Grunde gelegt worden ist. Ein Vergleich des 
braunschweigischen und des preußischen Gesetzes ist nach mehr als 
einer Richtung hin von Interesse. 
Die neuen Seuchengesetze sind, wie alles Menschliche, nicht frei 
von Mängeln, an denen ich bei meiner Besprechung nicht stumm 
vorübergehen durfte. Trotzdem stellen sie einen gewaltigen hygienischen 
Fortschritt dar, der sich als um so größer und segensreicher erweisen 
wird, je liebevoller und gründlicher alle, die es angeht, sich mit 
dem Geiste und Inhalt der Gesetze vertraut zu machen suchen. 
Die übertragbaren Krankheiten sind vermeidbar. Trage jeder von 
uns an seinem Teile dazu bei, daß sie auch vermieden werden! 
Berlin, den 28. August 1907. 
Martin Kirchner.
	        
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