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Deutschland.
Institutionen die Kräfte der Nation zu heben und zusammenzufassen, sowie
überhaupt durch Maßregeln von wahrhaft praktischer Bedeutung die Gesammtheit
der deutschen Interessen wahrhaft zu fördern. Meine Regierung
wird von dem Wunsch geleitet, die Thätigkeit der deutschen Bundesversammlung
in ihrem Verhältniß zu den Verfassungen der Einzelstaaten
auf das genaueste Maß competenzmäßiger Wirksamkeit sich beschränken zu
sehen. Sie hat daher auch in der bereits seit Jahren am Bund schwebenden
kurhessischen Verfassungsangelegenheit sich für verpflichtet erachtet,
das Zurückgehen auf die Verfassung von 1831 unter Beseitigung der darin
enthaltenen bundeswidrigen Bestimmungen als den Weg zu bezeichnen, der
jenem Grundsatz entspricht. Im Verein mit meinen deutschen Bundesgenossen
bin ich fortgesetzt bestrebt, dahin zu wirken, daß den unter dänischem
Seepter vereinten deutschen Landen eine gesicherte, den bestehenden
Vereinbarungen und anerkannten Landesrechten entsprechende Verfassung
gewährt werde. Nicht minder werden meine Bemühungen am deutschen
Bunde darauf gerichtet sein, daß der bis zu endgiltiger Regulirung derselben
unvermeidliche Zwischenzustand in befriedlgender Weise geordnet werde .
„Eine Frage von tief eingreifender Wichtigkeit erheischt die Fürsorge
meiner Regierung und die Ihrige. Als ich im vergangenen Jahre genöthigt
war, die Entfaltung unserer Kriegsmacht anzuordnen, eilten die einberufenen
Mannschaften mit Eifer und Hingebung zu den Fahnen und ich
bin stolz darauf, diesem sich nie verläugnenden Patriotismus meine Auerkennung
zu zollen. Wenn unsere Heeresverfassung dennoch einer Reform
bedarf, so findet diese weder im Mangel an Opferfreudigkeit noch an
muthiger Streitbarkeit ihren Grund. Im Drange einer schweren Zeit wurde
unsere Heeresverfassung geschaffen. Der damaligen Volkszahl und Finanzkraft
des Staates entsprechend ist sie im Gefühl ruhmreicher Erfolge festgehalten
worden. , Die Erfahrungen der letzten zehn Jahre, in denen die
Wehrkraft des Volks mehrmals aufgeboten werden mußte, haben jedoch verschiedenartige,
tiefempfundene Uebelstände herausgestellt. Die Beseitigung
derselben ist meine Pflicht und mein Recht und ich nehme Ihre
verfassungsmäßige Mitwirkung für Maßregeln in Anspruch, welche die
Wehrkraft steigern, der Zunahme der Bevölkerung entsprechen und der Entwickelung
unserer industriellen und wirthschaftlichen Verhältnisse gerecht werden.
Zu diesem Zwecke wird Ihnen der Entwurf eines Gesetzes über die
allgemeine Wehrpflicht mit den nöthigen finanziellen Vorlagen zugehen. Es
ist nicht die Absicht, mit dem Vermächtniß einer großen Zeit zu
brechen. Die preußische Armee wird auch in Zukunft das preußische
Volk in Waffen sein. Es ist die Aufgabe, innerhalb der durch die Finanzkräfte
des Landes gezogenen Gränzen die überkommene Heeresverfassung
durch Verjüngung ihrer Formen mit neuer Lebenskraft zu erfüllen. Gewähren
Sie einer reiflichst erwogenen, die bürgerlichen wie die militärischen
Gesammtinteressen gleichmäßig umfassenden Vorlage Ihre vorurtheilsfreie
Prüfung und Beistimmung. Sie wird nach allen Seiten hin
Zeugniß geben von dem Vertrauen des Landes in meine redlichen Absichten.
Meine Herren! Der Vertretung des Landes ist eine Maßregel von
solcher Bedeutung für den Schutz und den Schirm, für die Größe und
die Macht des Vaterlandes noch nicht vorgelegt worden. Es gilt, die
ebln des Vaterlandes gegen die Wechselfälle der Zukunft sich er zu
ellen“.
Jan. Der Ausschuß der Bundesversammlung für die holsteinische
Frage trägt darauf an, daß den holsteinischen Ständen während der Dauer
des Provisoriums in allen gemeinschaftlichen Angelegenheiten ein der Competenz
des (für Dänemark und Schleswig bestehenden) Reichsrathes völlig
analoges beschließendes Votum beizulegen sei.
Jan. Eröffnung der schleswig'’schen Stände.
Jan. Bei dem vom Regierungscommissär gegebenen üblichen Festessen kommt