Full text : Europäischer Geschichtskalender. Erster Jahrgang. 1860. (1)

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Deutschland.

Institutionen  die  Kräfte  der  Nation  zu  heben  und  zusammenzufassen,  sowie
überhaupt  durch  Maßregeln  von  wahrhaft  praktischer  Bedeutung  die  Gesammtheit
  der  deutschen  Interessen  wahrhaft  zu  fördern.  Meine  Regierung
wird  von  dem  Wunsch  geleitet,  die  Thätigkeit  der  deutschen  Bundesversammlung
  in  ihrem  Verhältniß  zu  den  Verfassungen  der  Einzelstaaten
auf  das  genaueste  Maß  competenzmäßiger  Wirksamkeit  sich  beschränken  zu
sehen.  Sie  hat  daher  auch  in  der  bereits  seit  Jahren  am  Bund  schwebenden
  kurhessischen  Verfassungsangelegenheit  sich  für  verpflichtet  erachtet,
das  Zurückgehen  auf  die  Verfassung  von  1831  unter  Beseitigung  der  darin
enthaltenen  bundeswidrigen  Bestimmungen  als  den  Weg  zu  bezeichnen,  der
jenem  Grundsatz  entspricht.  Im  Verein  mit  meinen  deutschen  Bundesgenossen
  bin  ich  fortgesetzt  bestrebt,  dahin  zu  wirken,  daß  den  unter  dänischem
  Seepter  vereinten  deutschen  Landen  eine  gesicherte,  den  bestehenden
Vereinbarungen  und  anerkannten  Landesrechten  entsprechende  Verfassung
gewährt  werde.  Nicht  minder  werden  meine  Bemühungen  am  deutschen
Bunde  darauf  gerichtet  sein,  daß  der  bis  zu  endgiltiger  Regulirung  derselben
  unvermeidliche  Zwischenzustand  in  befriedlgender  Weise  geordnet  werde  .
„Eine  Frage  von  tief  eingreifender  Wichtigkeit  erheischt  die  Fürsorge
meiner  Regierung  und  die  Ihrige.  Als  ich  im  vergangenen  Jahre  genöthigt
  war,  die  Entfaltung  unserer  Kriegsmacht  anzuordnen,  eilten  die  einberufenen
  Mannschaften  mit  Eifer  und  Hingebung  zu  den  Fahnen  und  ich
bin  stolz  darauf,  diesem  sich  nie  verläugnenden  Patriotismus  meine  Auerkennung
  zu  zollen.  Wenn  unsere  Heeresverfassung  dennoch  einer  Reform
  bedarf,  so  findet  diese  weder  im  Mangel  an  Opferfreudigkeit  noch  an
muthiger  Streitbarkeit  ihren  Grund.  Im  Drange  einer  schweren  Zeit  wurde
unsere  Heeresverfassung  geschaffen.  Der  damaligen  Volkszahl  und  Finanzkraft
  des  Staates  entsprechend  ist  sie  im  Gefühl  ruhmreicher  Erfolge  festgehalten
  worden.  ,  Die  Erfahrungen  der  letzten  zehn  Jahre,  in  denen  die
Wehrkraft  des  Volks  mehrmals  aufgeboten  werden  mußte,  haben  jedoch  verschiedenartige,
  tiefempfundene  Uebelstände  herausgestellt.  Die  Beseitigung
derselben  ist  meine  Pflicht  und  mein  Recht  und  ich  nehme  Ihre
verfassungsmäßige  Mitwirkung  für  Maßregeln  in  Anspruch,  welche  die
Wehrkraft  steigern,  der  Zunahme  der  Bevölkerung  entsprechen  und  der  Entwickelung
  unserer  industriellen  und  wirthschaftlichen  Verhältnisse  gerecht  werden.
  Zu  diesem  Zwecke  wird  Ihnen  der  Entwurf  eines  Gesetzes  über  die
allgemeine  Wehrpflicht  mit  den  nöthigen  finanziellen  Vorlagen  zugehen.  Es
ist  nicht  die  Absicht,  mit  dem  Vermächtniß  einer  großen  Zeit  zu
brechen.  Die  preußische  Armee  wird  auch  in  Zukunft  das  preußische
Volk  in  Waffen  sein.  Es  ist  die  Aufgabe,  innerhalb  der  durch  die  Finanzkräfte
  des  Landes  gezogenen  Gränzen  die  überkommene  Heeresverfassung
durch  Verjüngung  ihrer  Formen  mit  neuer  Lebenskraft  zu  erfüllen.  Gewähren
  Sie  einer  reiflichst  erwogenen,  die  bürgerlichen  wie  die  militärischen
  Gesammtinteressen  gleichmäßig  umfassenden  Vorlage  Ihre  vorurtheilsfreie
  Prüfung  und  Beistimmung.  Sie  wird  nach  allen  Seiten  hin
Zeugniß  geben  von  dem  Vertrauen  des  Landes  in  meine  redlichen  Absichten.
  Meine  Herren!  Der  Vertretung  des  Landes  ist  eine  Maßregel  von
solcher  Bedeutung  für  den  Schutz  und  den  Schirm,  für  die  Größe  und
die  Macht  des  Vaterlandes  noch  nicht  vorgelegt  worden.  Es  gilt,  die
ebln  des  Vaterlandes  gegen  die  Wechselfälle  der  Zukunft  sich  er  zu
ellen“.
Jan.  Der  Ausschuß  der  Bundesversammlung  für  die  holsteinische
Frage  trägt  darauf  an,  daß  den  holsteinischen  Ständen  während  der  Dauer
des  Provisoriums  in  allen  gemeinschaftlichen  Angelegenheiten  ein  der  Competenz
  des  (für  Dänemark  und  Schleswig  bestehenden)  Reichsrathes  völlig
analoges  beschließendes  Votum  beizulegen  sei.

Jan.  Eröffnung  der  schleswig'’schen  Stände.

Jan.  Bei  dem  vom  Regierungscommissär  gegebenen  üblichen  Festessen  kommt