abtheilung 1 verausgabt werden, wie z. B. Prozeßkostenvorschüsse rc. 2c.
So oft derartige Vorschüsse verausgabt werden, sind dieselben sofort
hier vorzumerken und bis zur Rückvereinnahmung, definitiven Verausgabung
oder Abschreibung auf Nachlaß als Rückstände fortzuführen.
Summa von 4
57 " 3
7½, i„ 2
1
D »
Summa von Tit. 1
Tit. II.
Einnahmen aus dem unmittelbar rentirenden Gemeindevermögen.
Cap. 1. An Kapitalzinsen:
Kapital Schuldner und Schuldurkunde Zinstermin
fl. kr. A. Im Inlande: Tag] Monat Jahr
a) beim Staate oder der Grundrentenablösungskasse,
b) bei Stiftungen,
e) bei Gemeinden,
d) bei Gesellschaften, z. B. Privateisenbahngesellschaften,
e.) bei Creditanstalten, Banken, Sparkassen,
f) bei Privaten. »
B. Im Auslande.
(Nach vorstehender Spezifikation.)
Anmerkung zu Cap. 1. Die Kapitalien sind einzeln und zwar
die Nominalwerthe intra lineas vorzutragen und ist der Schuldner
ie Schuldgattung, das Datum der Urkunde, der Zinsfuß und Zins-
ermin anzugeben, bei Staatsobligationen, Bank= oder Sparkassa-
scheinen resp. Aktien ist auch die betreffende Nummer anzuführen un
40 bemerken, ob die Vinkulirung stattgefunden hat. — Die zur Aus
leihung gelangten Kapitalien (Hauptabtheilung II. Ausgabe Tit.
228
Formulare.