Tit. I. Gemeindeangelegenheiten. 27
Ziffer 21. Steuerkataster-Pläne, Auszüge aus den rent-
amtlichen Steuer-Catastern über die Grundbesitzungen der
Gemeinde, Lagerbuch, Flächen-Repertorium.
Diese Abtheilung befaßt sich also mit Allem, was sich auf den
Grundbesitz einer Gemeinde als solcher und der einzelnen Gemeindeglie-
der bezieht.
Die Steuerkatasterpläne der Gemeinde enthalten den gesammten
Grundbesitz derselben mit Angabe der Grenzen und Versteinung. Die
Cataster-Auszüge aber enthalten die Aufzeichnungen der Grundbesitzungen
einer Gemeinde als solche und sind allenfallsige Ab= und Zugänge als-
bald durch das einschlägige Rentamt ab= und zuschreiben zu lassen.
Außerdem muß auch noch ein sogenanntes Flächen-Reper-
torium vorhanden sein, in welchem, nach den einzelnen Haus= und
Bruchnummern geordnet, der Grundbesitz jedes Einzelnen zusam-
mengetragen ist.
Dieses Lagerbuch oder Flächen-Repertorium ist alle Jahre
durch das Personal des k. Rentamts oder durch den Gemeindeschreiber
richtig stellen zu lassen.
Ziffer 22. Gemeindegebände.
Dazu gehört das Rathhaus, die Schule, das sogenannte Feuerhaus
zur Aufbewahrung der Feuerlösc hgeräthe überhaupt alle Gebäude, welche
Eigenthum der Gemeinde sind und auch zu Gemeindezwecken verwendet
oder verpachtet sind.
Diese Gebäude sind der bayerischen Feuerversicherungsgesellschaft
einzuverleiben.
Nach Art. 38 des neuen Gemeindegesetzes steht (selbstverständlich)
die Herstellung und Unterhaltung der Gemeindegebäude den Gemein—
en zu.
Af. 2 bestimmt, daß hiedurch die Verpflichtungen Dritterer nicht
berührt werden.
Im Jahre wenigstens zweimal soll der Bürgermeister und einige
Mitglieder des Gemeindeausschusses unter Zuziehung sachverständiger
Gewerbsmeister die sämmtlichen Gebäude der Gemeinde einer genauen
und eingehenden Visitation unterstellen und das Ergebniß in ein Pro-
tokoll niederlegen.
Das gemeindliche Bauwesen erstreckt sich:
a) über Bau-Reparaturen und
b) über Neubauten.
Zu Ut. a) Reparaturen.
1) Nothwendige Reparaturen sollen aus unzeitiger Sparsamkeit nicht
aufgeschoben werden; denn je länger eine Reparatur hinausgeschoben
wird, desto kostspieliger wird sie.
2) Kleinere Reparaturen an Fenstern, Thürschlössern 2c. sind sofort
vornehmen zu lassen.