Full text : Sächsische Bürgerkunde.

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Die  Wahl  mehrer  Mitglieder  des  Verwaltungsrathes  erfolgt  in  ungetreunten
  Stummzetteln.  Auch  bei  den  Wahlen  ist  regelmäßig  absolute  Majorität
  erforderlich.  Wenn  und  insoweit  eine  solche  bei  der  ersten  Abstimmung
nicht  erzielt  wird,  findet  eine  zweite  Wahl  Statt,  bei  welcher  relative  Mehrheit
  und  bei  Stimmengleichheit  das  Loos  entscheidet.

Lehnt  ein  Aktionär  die  Wahl  ab,  oder  scheidet  ein  Mitglied  im  Laufe  des
Geschäftejahres  aus,  so  rückt  derjenige  Aktionär  ein,  der  nach  dem  Gewählten
die  meisten  Stimmen  gehabt  hat.

8.  Verwaltungsrath.

8.  23.
Zusammensetzung  und  Wäblbarkeit.

Der  Verwaltungsrath  besteht  aus  sieben  Personen,  wovon  fünf  von  der
Hauptversammlung,  einer  von  dem  Großherzoglichen  Hause  und  einer  von  dem
Gemeinderathe  hiesiger  Stadt  gewählt  werden.  Wählbar  ist  jeder  in  der  Stadt
Weimar  wohnende  Aktionär,  welcher  der  staatsbürgerlichen  Rechte  nicht  ganz
oder  theilweise  verlustig  geworden  ist  und  mit  der  Gesellschaft  nicht  in  Kontrakts-Verhältussen
  steht.  Die  Namen  der  Mitglieder  sind  zu  veröffentlichen.

g.  24.
Dauer  der  Amtsführung.

Die  von  der  Hauptversammlung  zu  bestimmenden  Verwaltungsraths-Mitglieder
  werden  auf  drei  Jahre  gewählt.

Nach  der  ersten  Wahl  scheiden  jedoch  schon  nach  Verlauf  eines  Jahres
ein  Mitglied,  nach  Verlauf  zweier  Jahre  zwei  Mitglieder  und  nach  Verlauf
dreier  Jahre  abermals  zwei  Mitglieder  nach  dem  Loose  aus.

Die  austretenden  Mitglieder  sind  wieder  wählbar.

Das  Amt  eines  Verwaltungsraths-Mitgliedes  erlischt  von  selbst,  sobald  ihm
die  Eigenschaft  der  Wählbarkeit  verloren  geht.

Macht  sich  an  die  Stelle  eines  vor  Ablauf  seiner  Amtsdauer  ausscheidenden
Mitgliedes  eine  Neuwahl  nothwendig,  so  erfolgt  dieselbe  nur  auf  den  Rest  der
Wahlzeit  des  Ausscheidenden.

g.  26.
Vorsise.

Die  gewählten  Verwaltungsraths-Mitglieder  wählen  unter  sich  einen  Vorsitzenden
  und  einen  Stellvertreter.

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