Full text: Handbuch für Gemeindeschreiber, Bürgermeister, Gemeinde- und Stiftungsverwaltungen nach Maßgabe der neuen Sozial-Gesetze und Vollzugs-Vorschriften.

Dienstesobliegenheiten eines Gemeindeschreibers. 353 
Gewerbsmeister einen verhältnißmäßigen 
Abzug gefallen zu lassen, wenn die Arbeit 
für mangelhaft befunden wird. 
3) Zu allen Arbeiten ist gutes Material 
zu verwenden. 
4) Die Arbeiten müssen bis zum ten 
..... 18..vollendetsein. 
5) Fremde, dem Gemeinde-Ausschusse unbe- 
kannte Gewerbsmeister haben sich durch 
legale Zeugnisse über Verläßigkeit, Leu- 
mund und Vermögen auszuweisen. 
lahierauf wurde ausgeboten und es er- 
hielten: 
a) Die Maurer-Arbeiten N. N. von N. mit einem Abgebot von fl., 
also um . . . sl. Laut Unterschrift. 
N. N. 
b) Die Zimmer-Arbeiten N. N. von N. mit einem Abgebot von .. fl., 
also um . .. fl. Laut Unterschrift. 
N. N. 
c) Die Tüncher= und Kleberarbeiten N. N. von N. mit einem Abgebot 
von .. fl., also um . . . fl. Laut Unterschrift. 
N. N. 
d) Die Schreinerarbeiten N. N. von N mit einem Abgebot von .. fl., 
also um . . . fl. Laut Unterschrift. 
N. N. 
e) Die Glaser-Arbeiten N. N. von N. mit einem Abgebot von fl., 
also um .. fl. Laut Unterschrift. 
N. N. 
f) Die Schlosser-Arbeiten N. N. von N. mit einem Abgebot von fl., 
also um . . . fl. Laut Unterschrift. 
N. N. 
Nach vorgängiger Berathung faßte der 
Gemeinde-Ausschuß den 
Beschlufß: 
Es sei der Zuschlag zu ertheilen und die Abgebote zu genehmigen, 
sofort den benannten Meistern die Arbeiten zu übertragen. 
a. U. 8. 
Der Gemeinde-Ausschuß. 
(Siegel.) N. N. 
N., Protokollführer. 
Knauth, Gemeindeschreiker. 23
	        
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