Dienstesobliegenheiten eines Gemeindeschreibers. 353
Gewerbsmeister einen verhältnißmäßigen
Abzug gefallen zu lassen, wenn die Arbeit
für mangelhaft befunden wird.
3) Zu allen Arbeiten ist gutes Material
zu verwenden.
4) Die Arbeiten müssen bis zum ten
..... 18..vollendetsein.
5) Fremde, dem Gemeinde-Ausschusse unbe-
kannte Gewerbsmeister haben sich durch
legale Zeugnisse über Verläßigkeit, Leu-
mund und Vermögen auszuweisen.
lahierauf wurde ausgeboten und es er-
hielten:
a) Die Maurer-Arbeiten N. N. von N. mit einem Abgebot von fl.,
also um . . . sl. Laut Unterschrift.
N. N.
b) Die Zimmer-Arbeiten N. N. von N. mit einem Abgebot von .. fl.,
also um . .. fl. Laut Unterschrift.
N. N.
c) Die Tüncher= und Kleberarbeiten N. N. von N. mit einem Abgebot
von .. fl., also um . . . fl. Laut Unterschrift.
N. N.
d) Die Schreinerarbeiten N. N. von N mit einem Abgebot von .. fl.,
also um . . . fl. Laut Unterschrift.
N. N.
e) Die Glaser-Arbeiten N. N. von N. mit einem Abgebot von fl.,
also um .. fl. Laut Unterschrift.
N. N.
f) Die Schlosser-Arbeiten N. N. von N. mit einem Abgebot von fl.,
also um . . . fl. Laut Unterschrift.
N. N.
Nach vorgängiger Berathung faßte der
Gemeinde-Ausschuß den
Beschlufß:
Es sei der Zuschlag zu ertheilen und die Abgebote zu genehmigen,
sofort den benannten Meistern die Arbeiten zu übertragen.
a. U. 8.
Der Gemeinde-Ausschuß.
(Siegel.) N. N.
N., Protokollführer.
Knauth, Gemeindeschreiker. 23