Dienstesobliegenheiten eines Gemeindeschreibers. 355
Beschluß:
Ist vorstehendes Protokoll auf Antrag des Kaspar Heß dem Herrn
Vertreter der Staatsanwaltschaft am k. Landgericht N. zur Bestrafung
bes N. N. wegen Eigenthumsbeschädigung und Diebstahls in Vorlage zu
ringen.
(Siegel.) N. N.
Formular Nr. 56.
(Formular zu einem Augenscheinsprotokoll.)
NN. den ten 18
In Gegenwart der Unter-
zeichneten.
Es erscheint heute der Ortsbürger N. J.
von hier und bringt vor:
Ich besitze sub Plan-Nr. 4322 einen
Acker im Grombühl, zu welchem Joseph Son-
nenleitner Nebenläger ist. Derselbe, dessen
Grundstück ober dem meinigen liegt, hat sich
nun beigehen lassen, auf seinem Grundstück
einen Graben zu ziehen, wodurch mir das Was-
ser auf mein Grundstück geleitet und mir
großer Schaden zugefügt wird.
Ich bitte um Lokaleinsicht durch eine Com-
mission der Gemeinde-Verwaltung und der
Sicbener.
Laut Unterschrift:
N. N.
Dem Antrag des N. N. entsprechend, be-
gaben sich die Unterzeichneten mit N. N. an
das von ihm bezeichnete Grundstück, um Augen-
schein zu nehmen. Das Ergebniß desselben
ist folgendes:
Der Acker des Joseph Sonnenleitner liegt
unmittelbar neben dem Grundstücke des An-
tragstellers, jedoch ober demselben auf einer
Anhöhe. Auf diesem Grundstücke und zwar
durch die ganze Länge desselben hat Jo-
seph Sonnenleitner einen Graben gezogen von
etwa 3 Fuß Breite und 1½ Fuß Tiefe, wo-
durch das Grundstück des N. N. ganz mit Kies
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