Full text: Handbuch für Gemeindeschreiber, Bürgermeister, Gemeinde- und Stiftungsverwaltungen nach Maßgabe der neuen Sozial-Gesetze und Vollzugs-Vorschriften.

Tit. IV. Schulwesen. 57 
Nach Aufstellung des Programms ist von einem tüchtigen Tech- 
niker der Situations= und Bauplan mit Kostenvoranschlag fertigen zu 
lassen, und dem k. Bezirksamt als Curatelbehörde in Vorlage zu bringen. 
Nach erfolgter Genehmigung werden die Bedingnisse aufgestellt, unter 
welchen der Neubau im Wege des Abgebots versteigert wird. 
Bei Aufstellung der Bedingnisse ist eine 2—5jährige Garantie zu 
fordern. 
Wird zur Ausführung des Schulhaus-Neubaues die Aufnahme 
eines Passivkapitals nöthig, so ist Curatelgenehmigung zu erholen, 
Schuldentilgungsplan beizulegen und anzugeben, durch welche Mittel die 
Schuld getilgt werden soll. 
In der Regel wird bei Einrichtung der Schullokalitäten Rücksicht 
darauf genommen, daß die Schulsäle gegen die Morgen= oder Mittags- 
seite des oberen Stocks eingerichtet werden (wenn das Schulhaus über- 
haupt 2stöckig ist), während die Lehrerswohnungen im untern Stockwerk 
hergestellt werden. 
Diese Einrichtung ist übrigens für die Lehrerfamilien keine ange- 
nehme, indem es lästig ist, den ganzen Tag das Rumpeln der Füße 
von so und so viel Kindern über seinem Kopfe zu haben, nicht zu ge- 
denken der großen Unreinlichkeit, welche die Schüler im Hausgang und 
auf der Stiege verursachen. 
Bezüglich der inneren Schuleinrichtung hat die Gemeindeverwaltung 
mit der k. Lokalschulinspektion ins Benehmen zu treten. 
Daß die Kinder aus Sanitätsrücksichten nicht zu nahe aufeinander 
sitzen sollen, ist schon gesagt worden. Ein Hauptaugenmerk ist auch zu 
richten auf die Herstellung der Sitzbänke für die Schulkinder, welche so 
beschaffen sein sollen, daß die Kinder bequem sitzen und daß ihnen auch 
das mehrstündige Sitzen in der Schule weder lästig noch nachtheilig 
wird. In größeren Städten sind jetzt sehr zweckmäßig eingerichtete neue 
Schulbänke im Gebrauch, welche als Muster dienen sollten. 
Wenn sie auch im Preise etwas höher kommen, so kommt ja das 
den eigenen Kindern der Gemeinde zu gut. Die Fenster sollen hoch sein, 
damit die Schulsäle gehörig erhellt werden und selbst die entfernt sitzen- 
den Schüler ohne Anstrengung alles auf der großen Tafel erkennen 
können. Wie das Licht einfallen soll, ist bereits gesagt worden. Gegen 
das grelle Einfallen des Sonnenlichts sind grüne Vorhänge zu ge- 
brauchen. 
Das Reinigen der Schullokalitäten sollte stets erwachsenen Personen 
gegen eine angemessene Vergütung übertragen werden, indem die Schüler 
nicht mit der erforderlichen Vorsicht arbeiten und an Wänden 2c. immer 
viel verderben. « "· . 
Mehreremale im Jahre sind die Schullokalitäten sorgfältig aufwa- 
schen zu lassen. Bei ansteckenden Krankheiten und auch sonst ist es gut, 
die Senkgruben durch Chlor desinficiren zu lassen. — Die allenfalls 
erwachsenen Schulhausbau-Akten sind zu registriren. *
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.