Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1847. (31)

Uegierungs-  Blatt

für  das
Großherzogthu  m
Sachsen-Weimar-Eisenach.

Nummer  22.  Weimar.  24.  Juli  1847.

 

 

 

Ministerial-Bekanntmachung.

Nachdem  die  nachstehende  Ministerial-Erklärung  in  Betreff  der  Erneuerung
  der  mit  der  Königlich  Preußischen  Regierung  unter  dem  #.  Januar  1830
abgeschlossenen  Militär-Durchmarsch=  und  Etapen-Konvention  gegen  eine  gleichlautende
  Erklärung  des  Königlich  Preußischen  Ministeriums  der  auswärtigen
Angelegenheiten  ausgewechselt  worden  ist,  so  wird  dieselbe  hiermit  zur  offentlichen
  Kenntniß  gebracht.

Weimar  am  16.  Juli  1877.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  der  auswärtigen  Tngelegenheiten.
von  Watzdorf.

Mirnisterial-Erklärung.

Nachdem  die  zwischen  der  Großherzoglich  Sachsischen  und  der  Königlich
Preußischen  Regierung  unter  dem  ,  Januar  1830  erneuert  abgeschlossene,
durch  Ministerial-Erklärung  vom  19.  Dezember  1837  bis  zum  1.  Oktober
1846  verlängerte  Militär-Durchmarsch=  und  Etapen-Konvention  nunmehr  abgelaufen
  ist,  das  Bedürfniß  einer  solchen  Verständigung  aber  fortwährend  noch
besteht,  so  sind  die  beiderseitigen  Regierungen  übereingekommen,  die  erstgedachte
Konvention  in  allen  ihren  Punkten,  jedoch  unter  folgenden  Modifikationen,  auf
fernere  zehen  Jahre,  also  bis  zum  1.  Oktober  1856,  zu  erneuern:

1)  Die  Benutzung  der  Etape  Buttstädt  in  der  stipulirten  Art  wird  Königlich
Preußischer  Seits,  wie  seit  1837,  so  auch  fernerhin  nur  für  außerordentliche
  Fälle  vorbehalten;  dagegen  werden  die  in  der  Gegend  von  Wei-35