Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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a)  das  Grund-Eigenthn  ...  12731,  384fl.  —
b)  die  Gefälle  *7„  „½„Z22  "4  "  2½  "  9  —  —

 

 

341,  06  „  fl.  —  —
»  die  Gebaͤude.w  ..  555  fl.  —
*  die  Gewerze  435  P%%21.  —

 

 

—  1.  2/600,0D#  fl.  —

Die  Steuer  ist  nach  der  Grundlage  des  vorläufig  revidirten  Catasters,  unter
Vorbehalt  einer  etwa  nothwendig  werdenden  Ausgleichung  nach  der  in  der  Beilage
ersichtlichen  Weise  auf  die  einzelnen  Oberämter,  die  K.  Hof-Domänen-Kammer  und
die  Besiher  der  auf  die  K.  Staats-Casse  radicirten  Renten  vertheilt  worden.

Ausser  den,  aus  der  Revision  des  Catasters  hervorgegangenen  Veränderungen,
deren  Resultat  den  Ständen  vorgelegt  wurde,  sind  noch  besonders  die  in  neuerer
Zeit  vom  Staat  erworbenen  und  veräußerten  Realitäten  bei  gegenwärtiger  Umlage
berücksichtigt  worden,  und  geben  über  diese  die  den  betreffenden  Oberämtern  zugekommenen
  Nachweisungen  weitern  Aufschluß.

Das  Grund-Cataster  betragt  gedenwariis  nach  dem

Rein-Ertrag  ..  .....  ...15«795,338fl.41kr...

das  Gefaͤll-Cataster  ebenssé.  ...  144  210  fl.  38  kr.  —

darauf  kommen  je  auf  roo  fl.  Rein  „Ertrag  an  Saats,

Steuierr  .  10  fl.  57  kr.  4  vohl.
Das  Gebänude,  Catasier  betrae  v64  Eapitalwerthen  115/o8  559  fl.  —  —

barauf  trifft  es  an  Staats  -Steuer  ie  ouf  100  fl.  Capitalwerih.

  ..  .  ...  17kr.41’3bl-Das

  Cataster  der  Gewerbe  -  Sieuer  betraͤt  "6356,  565  fl.  55  kr.  —
mithin  fallen  bei  der  Umlage  einer  Steuer-Summe  von
525,xoo  fl.  je  auf  roo  fl.  Cataster-Anschllg  113  fl.  26  kr.  ahl.

Das  unter  dem  31.  Juli  v.  J.  nach  der  Grundlage  des  auf  den  1.  Juli  1826
bestandenen  Catasters  ausgeschriebene  erste  Drittheil  der  Jahre-Steuer  von  1833  ist
in  dem  beigeschlossenen  Vertheilungs,  Plan,  je  nach  den  verschiedenen  Steuer-Zweigen,
in  Abzug  gebracht  worden.

Die  K.  Oberämter  haben  nunmehr  unverweilt  die  Austheilung  der  Steuern