Full text: Lehrbuch des Bürgerlichen Rechts. Erster Band. (1)

144 1.Buch. IV. Abschn. Das Recht als Wissenschaft und Technik. 
vorzustellen. Erst wenn dies geschehen, ist es möglich, 
wiederum zu kombinieren, um zu zeigen, wie das eine Element 
zum anderen paßt. Daher kommt es, daß oft Leute von 
großer kombinatorischer Phantasie keine großen Juristen sind, 
während auf der anderen Seite Leute mit einer starken 
abstrahierenden Phantasie sehr gute Juristen sein Können, 
obgleich es ihnen unmöglich wäre, irgendwie in der Kunst 
schöpferisch tätig zu sein. 
VI. Die Entdeckung der Rechtstechnik, und zwar der 
Rechtstechnik als bewußter Rechtsübung gegenüber der bloßen 
unbewußten Empirie, ist die große Tat der Römer, die ihnen 
nicht abgesprochen werden kann, so viel man auch gegen das 
römische Recht einwenden mag. Und so groß auch die 
Verdienste des deutschen Rechtes sind, so gewaltig die 
Rechtsgedanken und so durchgreifend die Schöpfungen des 
deutschen Geistes, so muß man doch anerkennen, daß nicht 
das deutsche Schöffentum, sondern die römischen Juristen die 
Technik des Rechtes erfunden haben. Ob nicht bereits die 
Griechen oder die Babylonier zu einer erheblichen Rechts- 
technik gelangt sind, ist hier nicht zu entscheiden. Wesent- 
lich ist, daß die Römer sie kannten und eifrig übten, und 
daß sie uns von ihnen übermittelt wurde. Von der Unter- 
scheidung zwischen dinglichem und obligatorischem Recht sind 
sie ausgegangen, und inden sie mehr als andere Völker diese 
Zweiteilung der Rechte klar erkannten, konnten sie weiter 
schreiten: sie konnten im Leben die dinglichen und die 
obligationsrechtlichen Elemente scharf auseinander halten. 
Durch die ganz ungewöhnliche Plastik ihres Prozesses, durch 
die Klarheit, womit sich in der inientio, exceptio, replicatıo, 
condemnatio das Zusammenwirken der verschiedenen Faktoren 
darstelltee und womit jedem Juristen vor Augen gelegt 
wurde, wie die juristischen Elemente im Leben einander 
unterstützen oder wiederum einander bekämpfen können, 
haben sie einen tiefen Einblick in die Wirksamkeit der Rechts- 
faktoren erlangt; ganz ähnlich, wie eine technisch angelegte 
Nation in der Konstruktion der Maschinen Neues und immer 
Neues leisten wird, wenn sie das Maschinenwerk täglich vor 
Augen sieht und hierbei die Wirkungsweise der einzelnen 
Maschinenteile, der einzelnen Räder, Schrauben und Ver-
	        
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