lI. Abschn. Leibliche Personen. Verschollenheit. $ 114. 987
wenn die Person in Beziehungen steht, welche in regelmäßigen
Fällen Nachrichten erwarten lassen und solche Nachrichten
nicht eintreffen. Die der Verschollenheit eigene Ungewißheit
kann aber auch schon durch die Umstände des Verschwindens
hervorgerufen werden, wie z. B. bei der See-Verschollenheit
wenn die Person sich auf einem untergegangenen Schiff be-
fand, und bei der Gefalırverschollenheit, sobald es sicher ist,
daß sie in eine Gefahr geraten war.')
IH. Verschollenheit ist eine Rechtslage, aus welcher schon
an sich Rechtsfolgen hervorgehen können, so die Rechtsfolge
des & 927 (Aufgebotsverfalhren), $ 1884 B.G.B. (Aufhebung
der Vormundschaft). Viel wichtiger aber ist sie als Ausgangs-
punkt für die Todeserklärung.
II. Die Systeme im Falle der Verschollenheit zielen
entweder dahin, die Wahrscheinlichkeit des Todes ähnlich
dem Tode selber wirken zu lassen, sodaß man unter Er-
forschung der individuellen Verhältnisse möglichst den Augen-
blick des Todes ausfindig macht (Todesvermutung) und sodann
diesen Zeitpunkt als den für den Eintritt des Aushülfsrechts
maßgebenden erklärte. Das ist offenbar das rationellste
System, es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch angenommen und
wird die Welt erobern.”) Daneben gibt es noch zwei andere
Systeme. Das eine System, das aus Italien stammt, dann
aber auch in der sächsischen Praxis auftauchte, zielt dahin,
den Augenblick, in welchem mindestens der Tod als einge-
treten zu betrachten ist, zum maßgebenden Zeitpunkt zu er-
klären. So hat man früher das 100. Jahr, später das 70. Jahr
des Verschollenen als entscheidend angenommen, nicht als ob
man es vernünftigerweise für wahrscheinlich hielt, daß der
') Für die Verschollenheit ist also eine Abwesenheit unter Um-
ständen, welche den Tod wahrscheinlich machen, erforderlich: eine sonstige
Abwesenheit, auch mit Mangel an Nachricht, genügt nicht; z. B. wenn
der Ehemann ein Neger ist, der, weil ihm die Kulturluft nicht behagt,
in die Wälder zurückkehrt, oder wenn jemand sich sündenbeladen von
der Welt absondert und in der Wüste verbirgt. Verschollenheit liegt
erst vor, wenn die Abwesenheit unter Umständen fortdauert, welche den
Tod wahrscheinlich machen.
®) Über die verschiedenen Systeme s. Enzyklopädie I S. 572. Eine
historische Darstellung soll anderwärts erfolgen.