Vorwort. IX
gegen ein deutsches Patentrecht, die juristische Grundlage
unseres Industriefortschrittes, geeifert haben!
Beide Seiten aber müssen in gleicher Weise gepflegt
werden. Eine öde Kasuistik ohne Vertiefung verkennt die
Aufgaben der Wissenschaft, sie führt aber auch zur Zer-
fahrenheit und Zersplitterung; die Scheinbilligkeit triumphiert
in vielen Fällen über die wahre Gerechtigkeit; was im einen
Fall billig, ist im andern unbillig und ungerecht; und vor
lauter Einzelheiten kommt man nicht zu einem zusammen-
fassenden Ganzen.
Auf der anderen Seite ist ein Operieren mit Begriffen
ohne Rücksicht auf den praktischen Erfolg verfehlt und führt
zu scholastischen Abwegen. Man deutelt und deutelt und
kommt immer mehr von dem ab, was dem Leben not tut.
Die Fehler der ersten Richtung sind mehr bei der außer-
deutschen, die der zweiten mehr bei der deutschen Rechts-
wissenschaft hervorgetreten. In beiden zeigt sich die Ein-
seitigkeit von Geistern, die nur nach der einen Richtung hin
zu arbeiten gewohnt waren oder auch nur nach einer Richtung
zu arbeiten vermochten.
Inwiefern es mir gelungen ist, nach beiden Seiten hin
dem Ideal mit Erfolg nachzustreben, muß ich der Zukunft
überlassen; sicher ist, daß ich mit allen Kräften nach dem
Ziel gerungen habe, beide wissenschaftliche Aufgaben zu ver-
einigen, unbekümmert um den Tadel solcher, welche die Be-
deutung der Konstruktion nicht würdigen, unbekümmert um
die Stimme derer, welche vermeinen, der Jurist habe ohne
Rücksicht auf den praktischen Erfolg seiner Arbeit lediglich
das Gesetz auszuüben.