Full text: Lehrbuch des Bürgerlichen Rechts. Erster Band. (1)

Vorwort. IX 
gegen ein deutsches Patentrecht, die juristische Grundlage 
unseres Industriefortschrittes, geeifert haben! 
Beide Seiten aber müssen in gleicher Weise gepflegt 
werden. Eine öde Kasuistik ohne Vertiefung verkennt die 
Aufgaben der Wissenschaft, sie führt aber auch zur Zer- 
fahrenheit und Zersplitterung; die Scheinbilligkeit triumphiert 
in vielen Fällen über die wahre Gerechtigkeit; was im einen 
Fall billig, ist im andern unbillig und ungerecht; und vor 
lauter Einzelheiten kommt man nicht zu einem zusammen- 
fassenden Ganzen. 
Auf der anderen Seite ist ein Operieren mit Begriffen 
ohne Rücksicht auf den praktischen Erfolg verfehlt und führt 
zu scholastischen Abwegen. Man deutelt und deutelt und 
kommt immer mehr von dem ab, was dem Leben not tut. 
Die Fehler der ersten Richtung sind mehr bei der außer- 
deutschen, die der zweiten mehr bei der deutschen Rechts- 
wissenschaft hervorgetreten. In beiden zeigt sich die Ein- 
seitigkeit von Geistern, die nur nach der einen Richtung hin 
zu arbeiten gewohnt waren oder auch nur nach einer Richtung 
zu arbeiten vermochten. 
Inwiefern es mir gelungen ist, nach beiden Seiten hin 
dem Ideal mit Erfolg nachzustreben, muß ich der Zukunft 
überlassen; sicher ist, daß ich mit allen Kräften nach dem 
Ziel gerungen habe, beide wissenschaftliche Aufgaben zu ver- 
einigen, unbekümmert um den Tadel solcher, welche die Be- 
deutung der Konstruktion nicht würdigen, unbekümmert um 
die Stimme derer, welche vermeinen, der Jurist habe ohne 
Rücksicht auf den praktischen Erfolg seiner Arbeit lediglich 
das Gesetz auszuüben.
	        
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