Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 7 (7)

KRüdjührung von Leichert von Kriegsteilnehmern. 
Derfügung, 
peireffend Merkblatt zu den Anträgen auf Rüdführung 
der Leihen von en Kriegsteilnehmern in die 
eimat. 
Bom 29, Januar 1916. 
ern e3 aud) begreifiicd) erjcheint, daß viele Angehörige gefallener Strieger 
dert Wunfch haben, die jterblicher Übertefte derim helderrmütigen Kampfe Gefallertert 
in heimatlicher Erde zu beftatten, um ihre Ruheftätte a!öbarır perförlich pflegen zu 
tönnen, jo mögen jie vor Ausführung de3 Planes doch folgendes bedenken: 
Ehren wir die Toten wirkich Dadurch, daß mir fie in ihrer Ruhe ftören und 
mbetten? 
" Der Opfertod fürs Baterlard auf dem Schlachtfelde Hät den Frieger weit 
herausgehoben aus dem engen Sreiß der Familie. Nicht ihr alleirt mehr, jortdern 
dem ganzen deutichen Volke ijt er zu eigert germorden. shm gehört Daher aud) die 
Sorge um feirte legte Auheftätte. Und wert wir ar die ferstere Zukunft denken, 
ift nicht eite Vollögemeinjchaft bejjer dazu imftarde a’3 die einzeine Yamilie? 
Mit allen ihren zu Gebote ftehenden Mitteln hegen und pflegen heute Vater 
md Mutter, die Gattin, die Kinder das Grab des gefaliertern Helden. Wijlen fie, 
ob in allen Fällen rrach ihrem Tode die Xiebestätigfeit wird fortgejet oder aud) nur 
fortgefeßt werden fanı? | | | 
ar nicht nach faum 20 bis 30 Jahren ein Grab ort der Bergefjenheit anheim- 
gefalien, ja, muß e3 nicht wegen der örtlichen Begrenztheit der Friedhöfe mauchmal 
eirtem andern Bla machen? 
Wie anders ein Heldenarab auf dem Schlachtfelde: Nach Ianger, langer Zeit 
foll e3 nod) zeugen von dem gewaltiger Ringen, joll e8 Zeugnis ablegen von dem 
tovesmutigen Einjegen der Berjönlichkeit derer, die gegen eine Übermacht bon Feinden 
das Vaterland vor der Vernichtung, vor Piünderung und Brandichagung bewahrten. 
Und doch, wird mander fragen, ift da8 Grab meines Sohnes wirkich in milr- 
digem Zujtande? 
Da, wo Zeit und Gelegenheit waren, hat treue Kameradjchaft dem Gefallenen 
die lebte Auheftätte bereitet, zeugen fchlihte Denkmäler von pietätbollem Handeln. 
Und mo die Not der Zeit e& noch nicht hat zur Herjtellung einer würdigen Grabitelle 
Iomımen lafien, da wird mit deuticher Gemwifjerhaftigfeit worgeforgt werden. 
Das Shriegsminifterium hat e8 al3 eine Ehrenpflicht angelehen, Maßnahmen 
au treffen, Die geeignet erjcheinen, alles für die dem deutichen Bolfe jo teuren Grab- 
ftätten zu tun, was ihre dauernde und mwilcdige Erhaltung gemährleilten fann. 
Neben allen nur möglihen Feltftellungen und Vorarbeiten, die der Sicher- 
ftellung von Grund und Boden dienen, erfolgt eine Bereifung der Kriegergrab- 
ftätten Durch Mitglieder des Bundes deuticher Baumfchufenbefiger und der deutjchen 
Gefellichaft für Gartenrkunft, im Verein mit namhaften Künftlern und Architekten, 
damit fchon jebt die Grunulage für Pläne geichaffen wird, welche in ihrer Aug- 
führung der Nachwelt Zeugnis ablegen follen von der jittlichen Größe unjeres Volkes 
in Diefer gewaltigen Zeit. 
Kein Grab, jofern e3 überhaupt aufzufinden ift, wird unbeachtet bleiben, umd 
der Dank des Vaterlandes wird jeinen gefallenen Söhnen auch über den Tod hinaus 
zuteil werden. 
_ Darum ftöre man unjere Helden nicht in ihrem Yebten Schlafe. Man denke 
aud) an den Seemannatod, der manchen Braven unjerer Marine ereilt hat. Niemand 
in ae iterblichen llberrefte heimholen, niemand vermag ihre Auheftätte zu 
müdert, 
  
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