Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 7 (7)

Nadıtrag. 
über dejjen Verwendung die in dem anliegenden Fragebogen A (weiße Farbe)ı) 
geforderten Angaben zu machen. 
$ er am 4. Mai 1916, abends 6 Uhr, unbedrudtes, majchineng’attes 
holzhaltiges Drudpapier in Gemahrfam hat (inöbefondere gemerbömäßige Erzeuger, 
Händler, Verleger, Druder, Yagerhalter), ift verpfiichtet, die vorhandenen Mengen 
unter Nennung der Eigentümer in der durch den anliegenden Fragebogen B (tote 
Sarbe)?) vorgeichriebenen Yorm anzuzeigen. 
Anzeigen über Mengen, die ji am 4. Mai 1916 auf dem Transporte befinden 
jind von dem Empfänger unverzüglich nach dem Empfarge zu erftatten. ' 
Geht der Gewahrfam an der angezeigten Mengen nad) dem 1. Mai 1916 auf 
einen andern über, jo ift der Verbleib der Mengen von dem nad) Abf. 1 Meide- 
pflihtigen artzuzeigen. 
$ 3. Alle Verleger von auf majchineng’attem, hoYzhaltigem Drudpapier ge 
drudten Beitungen, Beitichrifter und fonjtigen periodisch erjcheinenden Drud- 
ihrijten find verpflichtet, den Seiterrumfang der von ihnen erlegten Drudjchriften 
in der Durch) den anliegenden Fragebogen C (b!aue Farbe)t) vorgejchriebenen Form 
anzugeben. 
3 4 Ule Verleger vor Zeitungen, Zeitfchriften und jonftigerr periodijc) 
eriheinenden, auf majchineng‘attem, ho'zhaltigem Drudpapier hergeitellten Drud- 
Ihriftert, dDenert Beilagen auf jatiniertem oder gejtrichenem Papier foftert!o3 bei- 
gegeben werden (d. h. Beilagen, die dem Bezieher der Drucdihrift ohne Erhöhung 
des Grundbezugepreijes mit der Drudjchrift geliefert werden), find verpfiichtet, 
über Dieje Beilagen die in dem anliegenden Fragebogen D (geibe arbe)!) gefor- 
derten Angaben zu machen. 
sd. Hu den in den $$ 1 bis 4 vorgefchriebenen Anzeigen find die Behörden 
de3 Reichs, der Bundesitaaten und von Eıfaß-Lothringen für die von ihnen heraug- 
gegebener Drudichrifter nicht, verpfiichtet. 
$ 6. Die Durchführung der Erhebungen (88 1 bi3 4) und die fonft erforderliche 
Regelung des Berbraud)3 von unbedruidtemn, maichirteng.atten, Ho'zhaltigem Drud- 
papier wird der Kriegsmwirtjchaftsftelle für das Deutjche Zeitungsgerwerbe, Gejell- 
Ihaft mit beichränfter Haftung, Berlin C 2, Breite Straße 8/9, übertragent. 
Die nach) $$ 1 bi3 4 Meidepfiichtigen haben von der Kriegsmirtichaftäftelle für 
das Deutjche Zeitungögemerbe die borgeichriebenen Fragebogen jchriftlih unter 
Angabe der benötigten Exemplare anzufordern und zwar unter Beifügung eines 
mit der Arjchrift (Adrefje) des Meidepfichtigen verjehenen Mtenbriefumfchlags. 
Die nach 88 1 bis 4 meidepflichtigen Verleger von Zeitungen, Beitfchriften und 
jonftigen periodifch ericheinenden Drudihriften haben außerdem ein Exemplar der 
zuleßt erichiententen vol.jtändigen Ausgabe der Drudichrift mit einzujerden. 
$ 7. Die Fragebogen find von der Meldepflichtigern gerau auszufüllen, zu 
unterjchreiben und der Kriegsmwirtichaftsfteile für Das Deutiche Zeitungögemwerbe 
einzujenden, und zwar müjjen die Fragebogen A und B fpäteftens bis.zum 8. Mai 
1916 einjchließlich, Die Fragebogen C und D fpäteftens bis zum 17. Mai 1916 ein- 
ihlieglich a'3 eingefchrieberter Brief an die Kriegsmirtichaftsftelle für das deutfche 
Zeitungsgemwerbe eingefandt werden. L 
on jedem auözuftellenden Fragebogen ift von dem Meidepfiichtigen eine Ab- 
Ihrift zurüdzubehalten und bis zum Kriegsende aufzubewahren. 
vall3 Die ausgefüllten Fragebogen der Kriegemirtichaftsftelle für das deutiche 
Beitungsgewerbe Anlaß zu Nachprüfungen geben, fo haben die nach $$ 1 big 4 
Meidepflichtigen der Kriegömwirtichaftäftelle auf deren Exrfordern unverzügiich alle 
weiteren gewürtjchten Auskünfte zu erteilen. 
58 Ulle nad) $$ 1 bis 4 Meidepflichtigen Haben vom 1. Mai 1916 ab über 
) Die Fragebogen find nicht mit abgedrudt. 
160
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.