Nadıtrag.
über dejjen Verwendung die in dem anliegenden Fragebogen A (weiße Farbe)ı)
geforderten Angaben zu machen.
$ er am 4. Mai 1916, abends 6 Uhr, unbedrudtes, majchineng’attes
holzhaltiges Drudpapier in Gemahrfam hat (inöbefondere gemerbömäßige Erzeuger,
Händler, Verleger, Druder, Yagerhalter), ift verpfiichtet, die vorhandenen Mengen
unter Nennung der Eigentümer in der durch den anliegenden Fragebogen B (tote
Sarbe)?) vorgeichriebenen Yorm anzuzeigen.
Anzeigen über Mengen, die ji am 4. Mai 1916 auf dem Transporte befinden
jind von dem Empfänger unverzüglich nach dem Empfarge zu erftatten. '
Geht der Gewahrfam an der angezeigten Mengen nad) dem 1. Mai 1916 auf
einen andern über, jo ift der Verbleib der Mengen von dem nad) Abf. 1 Meide-
pflihtigen artzuzeigen.
$ 3. Alle Verleger von auf majchineng’attem, hoYzhaltigem Drudpapier ge
drudten Beitungen, Beitichrifter und fonjtigen periodisch erjcheinenden Drud-
ihrijten find verpflichtet, den Seiterrumfang der von ihnen erlegten Drudjchriften
in der Durch) den anliegenden Fragebogen C (b!aue Farbe)t) vorgejchriebenen Form
anzugeben.
3 4 Ule Verleger vor Zeitungen, Zeitfchriften und jonftigerr periodijc)
eriheinenden, auf majchineng‘attem, ho'zhaltigem Drudpapier hergeitellten Drud-
Ihriftert, dDenert Beilagen auf jatiniertem oder gejtrichenem Papier foftert!o3 bei-
gegeben werden (d. h. Beilagen, die dem Bezieher der Drucdihrift ohne Erhöhung
des Grundbezugepreijes mit der Drudjchrift geliefert werden), find verpfiichtet,
über Dieje Beilagen die in dem anliegenden Fragebogen D (geibe arbe)!) gefor-
derten Angaben zu machen.
sd. Hu den in den $$ 1 bis 4 vorgefchriebenen Anzeigen find die Behörden
de3 Reichs, der Bundesitaaten und von Eıfaß-Lothringen für die von ihnen heraug-
gegebener Drudichrifter nicht, verpfiichtet.
$ 6. Die Durchführung der Erhebungen (88 1 bi3 4) und die fonft erforderliche
Regelung des Berbraud)3 von unbedruidtemn, maichirteng.atten, Ho'zhaltigem Drud-
papier wird der Kriegsmwirtjchaftsftelle für das Deutjche Zeitungsgerwerbe, Gejell-
Ihaft mit beichränfter Haftung, Berlin C 2, Breite Straße 8/9, übertragent.
Die nach) $$ 1 bi3 4 Meidepfiichtigen haben von der Kriegsmirtichaftäftelle für
das Deutjche Zeitungögemerbe die borgeichriebenen Fragebogen jchriftlih unter
Angabe der benötigten Exemplare anzufordern und zwar unter Beifügung eines
mit der Arjchrift (Adrefje) des Meidepfichtigen verjehenen Mtenbriefumfchlags.
Die nach 88 1 bis 4 meidepflichtigen Verleger von Zeitungen, Beitfchriften und
jonftigen periodifch ericheinenden Drudihriften haben außerdem ein Exemplar der
zuleßt erichiententen vol.jtändigen Ausgabe der Drudichrift mit einzujerden.
$ 7. Die Fragebogen find von der Meldepflichtigern gerau auszufüllen, zu
unterjchreiben und der Kriegsmwirtichaftsfteile für Das Deutiche Zeitungögemwerbe
einzujenden, und zwar müjjen die Fragebogen A und B fpäteftens bis.zum 8. Mai
1916 einjchließlich, Die Fragebogen C und D fpäteftens bis zum 17. Mai 1916 ein-
ihlieglich a'3 eingefchrieberter Brief an die Kriegsmirtichaftsftelle für das deutfche
Zeitungsgemwerbe eingefandt werden. L
on jedem auözuftellenden Fragebogen ift von dem Meidepfiichtigen eine Ab-
Ihrift zurüdzubehalten und bis zum Kriegsende aufzubewahren.
vall3 Die ausgefüllten Fragebogen der Kriegemirtichaftsftelle für das deutiche
Beitungsgewerbe Anlaß zu Nachprüfungen geben, fo haben die nach $$ 1 big 4
Meidepflichtigen der Kriegömwirtichaftäftelle auf deren Exrfordern unverzügiich alle
weiteren gewürtjchten Auskünfte zu erteilen.
58 Ulle nad) $$ 1 bis 4 Meidepflichtigen Haben vom 1. Mai 1916 ab über
) Die Fragebogen find nicht mit abgedrudt.
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