Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 7 (7)

Herftellung von Schokolade. 
x 6. Die Umfchreibung bet Kontingente wird vorn der Gerjten-Verwertungs- 
‚seitichaft bei der fiir die veräußernde Brauerei zuftändigen Steuerbehörde oder 
El erhebeftelle unter Angabe der Menge, de3 Zeitraums der Gültigfeit und bei 
ermmerbendert Brauerei veranlakt, jobald die Zahlung des für das Kontingent ge- 
nehmigtent Preife? rtachgemiejen ift, oder jobald Der Veräußerer jein Einverjtändnis 
järt hat. Ä g 
“ Die Vermittlung Duck) die Gerjten-Berwertungsge] etlichaft erfolgt untent- 
eitfich. Porto und Telegrammgebühren find zu erjtatten. 
a 38. Diefe Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. 
  
Derorönung $ 
zur Bejhränfung des Zuderverbraudys bei der Herftellung 
von SchoTolade. 
Vom 28. Februar 1916. 
(Auf Grund des $ 3 des Gejehes über die Ermächtigung de3 Bundesrats zu wirt- 
schaftlichen Maßnahmen ujiv. vom 4. August 1914.) 
I 
s 1 Abj. 1 der Verordnung des Bundesrat über bie Heritellung von Süßig- 
reiten und Schofolade vom 16. Dezember 1915 erhält folgende Fallung: 
Gewerbliche Betriebe, in deren Süßigkeiten oder Schokolade oder beides her» 
geitellt werden, Dürfen im Sahre 1916 nur noch die Hälfte der Zudermenge zu Süßig- 
feiten und Schofolade verarbeiten, die jie in der Zeit vom 1, DOftober 1914 bi3 
30. September 1915 Hierzu verarbeitet haben. 
11. 
Diefe Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. 
Befanntmadhung 
über die Heritellung von Schofolade. 
Bom 5. März 1916. 
(Auf Grund des Abjchnitts I Abf. 2 der Verorditung des Bundestats zur Beichränfung 
des Zuderverbrauch® bei Der Herftellung von Schofolade vom 28. Tebruar 1916 
md des $ 1 Xbf. 2 der Verordnung de3 Bundesrat3 über die Herftellung von Süßig- 
feiten und Schofolade vom 16. Dezember 1915.) 
$1. Die Befanntinachung über die Herftellung von Süßigkeiten bom 30. De- 
zenber 1915 findet auf die Herjtellung von Schofolade vorbehaltlic) der aus 58 2 
und 3 diejer Verordnung fich ergebenden Abmweichungen entjprechende Anwendung. 
32. Die in $ 2 der Velanıtmachung über Die Herflellung von Süßigkeiten 
vom 30. Dezember 1915 vorgejchriebenen Erklärungen fird von Den Schofoladeit- 
heritellevn bi3 jpäteftens 15. März 1916 unter Benugurng der entiptechend abge- 
änderten Vorbrude der Anlagen I und II zu der Befanntmadung über die Her- 
Nellung von Süßigkeiten vom 30. Dezember 1915 abzugeben. 
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