Bolksernährung,
Mitteilung,
betreffend Gemüjchödjitpreife.
Bom 25. März 1916,
Wie „W. T. 8.” erfährt, bejteht darüber fein Zmeifel, daß die beftehende,
Gemüfehödjtpreije nur die Ernte des Jahres 1915 betreffen. Fir
die fommende Gemüfeernte des laufenden Jahres, inZbejondere für Stühgenüje
ind feine Höchitpreife fejtgejebt. '
Befanntmadung
über die Preife für Gemüfe, Zwiebeln und Sauerkraut,
Bom 8. April 1916.
Auf Grund der Verordnung des Bundesrats über Die Regelung der Preije für
Gemüje und Obft vom 11. November 1915.)
Einziger Artikel.
Die Bekanntmachung über die Feitfegung von PBreijen für Gemüfe, Ziehen
und Sauerkaut vom 4. Dezember 1915/25. Januar 1916 treten bezügfich der
Beitimmungen über die Erzeugerpreije für Kohlrüben (Stedrüben, Wrufen oder
Dotichen) und über die Herjtellerpreife für Sauerkraut (Sauerfohl) am 31. Mai 1916,
in übrigen mit dem Tage der Verfündung diefer Belanntmachung außer Krait.
Befanntmadhung
über die Errichtung eines Schieösgeridhts nah S 5 Abi. 5
der Derorönung über den Derfehr mit Butter vom
8. Dezember 1915.
Bom 12, März 1916.
(Auf Grund des $ 5 Abj. 3 der Verordnung über den Verkehr mit Butter vom
8. Dezember 1915.)
I
Das Schiedögericht zur Entjcheidung von Streitigkeiten über inländiiche Butter
wird mit dem Site it Berlin errichtet.
II.
Zum Borfibenden des Schiedögerichts wird beitellt: M
Geheimer Regierungsrat Dr. Heinrici, vortragender Rat im Neid)“
jujtizamt;
zu Beijigern mwerdert beitellt:
Direftor Noad, Berlin,
Stadtrat Dr. Simonfohn, Berlin;
zum jtellvertretenden Borjigendent: \
Geheimer Oberregierungsrat Hager, bortragender Rat im Preubijchen
Handeläminifterium;
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