Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 7 (7)

Berfehr mit Käfe. 
von diejen Beitimmungen find geringfügige Mengen, 
Se Neifebedarf oder im Grerzverfehr aus dem WAuslarıd eingeführt rverden, 
Die aa N Einfuhr nicht zu Handelszmweden erfolgt. | 
foferrt or Die Bentral-Einfaufögejellicha t hat bei der Verteilung De3 von ihr er- 
‚orbenen däjes die Beftimmungen de3 eichsfanzlerö oder der vor ihm bejtimmten 
MOL, 
Self imean af; von Worfihriften über die Durchfuhr von Räje bleibt vor- 
be Ier Räfe, der im Ausland hergeftellt ift, zu höheren Preijen a!& den 
2 ur Rerordnung über Käfe bon 13. Januar 1916 feitgejegten Höchjitpreifen ver- 
un DE hat ihn Außerlid) erkennbar Durd) Die Bezeichnung „Auslandsfäje” zu fenn- 
een Die Landeszentralbehörden erlajjen Anorbrrungen zur Ausführung Diefer 
$ mung, Sie fönnen auch VBorjchrifter erlajfen, um jicherzuftellen, daß im Groß- 
x el inländifcher Käje nicht als ausländischer Käfe in der Verfehr gebracht wird, 
Er beftimment ferrtet, Mei als höhere Berwaltungsbehörde und als zuftändige Be- 
hörde im Sinrte diejer Beftimmungen anzujehen ift. . 
812, Mit Gefängnis bis zu jehs Monaten oder mit Gelditrafe bi3 zu fünf- 
zehnhundert Mark wird beftraft, wer den Vorjchriften im $1, $2 Cab 15i8 3, $ 3 
ner $ 11 En 1 ober den auf Grund des $ 11 erlafjerten Unordnungen zumiber- 
baue Yuwiderhandlungen gegen bie Anzeige und Lieferungspflicht fanıt neben 
yer Strafe der Räje, auf den jid) die jtrafbare Handlung bezieht, eirigegogen werden, 
ohne Unterjchied, ob er dem Täter gehört oder nicht. 
813. Diefe Belmmntmadung tritt am 20. März 1916 in Kraft. 
Yusgertommei 
| Befanntmadhung 
über Änderung der Preije für Auarf und Quarffäfe. 
| Zum 18. März 1916. 
(uf Grund des 82 der Verordnung des Bundesrats über Käfe vom 13. Januar 1916.) 
I. 
 Dieim $1Nbf. 1 unter III der Verordnung Über Käfe vom 13. Januar 1916 
fejtgefeßten Höchftpreife für Duarf und Duarkfläje werden außer für Bayern, Würt- 
temberg, Baden und Elfaß-Lothringen wie folgt abgeändert: 
Heritellerpreis Raderipreis 
für 50 kg für 0,5 kg 
in Marf in Mark 
1. Gepregter Quark (NRobftoff für Duarffäje) 
mit einem Waffergehalte von hödhitens 
68,5 dom Hundert...» 222.2... 40,00 — 
2. Speijequarf mit einem Waffergehalte von 
höchjitens 75 vom Hundert . . ..... 38,00 0,50 
3. Früher, leicht angereifter Duarkfäfe )Har- 
zer, Spib-, Gtarigert-, Fauft- und ähn- 
licher Käle) . . 22... ernennen 55,00 0,15 
4. Gereifter Quarkfäfe (Harzer, Spib-, Stan- | 
gen-, Sauft- und ährtlicher Käfe) mit einem 
meigen tere born höchjltens der Hälfte Der 
Shittfläche 2er. 65,00 0,%
	        
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