Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 7 (7)

Rerfehr nit Futtermittein. 
Befanntmadung, 
d Abänderung der Belanntmadhung über die 
betreffen . . ”. . 
onftigen Dergütungen für Kraftfuttermittel 
preife und | Tont 19. Auguft 1915. 
Bom 26. März 1916, 
L, 
Sie Kifte der im $ 1 der gertannten Verorönung aufgeführten Gegenftände 
wird mie folgt ergänzt oder geändert: | 
  
  
  
  
Preis für 1 Tonne 
(1000 Kilogramm) 
Mark 
73. Gemerge von Brotgetreide mit Häljenfrücdhten ....... 300 
7b. Runfelrübenfamen (Buderrüben- und Zutterrübenfamen) 250 
11».Ralaofchalen, Kalaofhalenpulver .......uncceeneeee. 48 
12. Haferkleie u. smeneeneeennenenene nenne nennen 130!) 
14. Saferfuttermehl «use eneeeeeenenennnnnnennnnnenn 130 
19. Kartoffelpiitpe, getrodnet ............. euere 150 
19a.Rartoffelpülpe, naß .... ...- Kerseneensenessnenennenn 52) 
90, Getreidetreber, getrodntet (Schlempe) ................ 200 
208.Rartoffelichlempe, getrodttet ..........cuc....- Kennen 125 
22. Biertreber, gettodnet ......reccereneenennenenenenne 260 
25. Hefe, getrodrtet (al3 Viehfutter) ......... renserenee 500 
51. Tierkörpermehl, Kadavermehl, deutjches Fleifchfuttermehl 240%) 
58. Blutmehl ....:ssreeeeeeeeeeneneeeenensennnereenenn 400 
60. Zt zu Streichen. \ 
61. Torfftreu 222.02 @seeeeeeeenene nennen nennen nennen 254) 
62. Torfmull 22.22 seeeeeeneneeeenenen nenne ne nenne nenn 278) 
$ 2 erhält folgenden Abjab 2: 
Bei jeder Lieferung von Yuttermitteln, für die ein Höchit- oder Mindeltgehalt 
von Beitandteilen vorgejehen tjt, hat der Lieferungspflichtige der Gehalt an den 
betreffenden Beitandteilen durch Vorlegung eirter Aralyje der zujtändigen Yand- 
wirtichaftlichen Verjuchsitation und einter Bejcheintigung der Probenehmer über die 
ordnungsmäßige Probeentrrahme nachzumeilen. Die Probeentrnahme hat durd) 
vereidigte Proberrehmer oder, falls folde am Berladeorte nicht vorhanden jind, 
.. Saferfleie darf Höcjitens 25 vom Hundert Rohfajer enthalten. Bei einem 
Nehrgehalt an Rohfafer gilt Die Mare als Haferjpelzen. 
, 9 Ter Preis gilt für naffe Sartoffelpülpe, welche mindeftens 25 vom Hundert 
Ttodenjubitang enthält. 
9) Der Treis gilt für Ware mit einem Mindeitgehalte von 55 vom Hundert 
Frotein und Fett und einem Höchftgehaft an Wiche von 20 vom Hundert. Jeder 
yunbertteil Nindergetalt an Protein und Fett wird mit 4,36 Mark, jeder Hunbert- 
teil Nebrgehalt an Ache mit 3,00 Mark für 1000 Kilogramm in Abgang gebracht. 
Yaff j Sad 2 der bisherigen Anmerkung!) (auf ©. 322 Bb. II) erhält fogende 
fi Sur jeden vollen Kubikmeter mehr erfolgt ein Zuschlag von 0,75 Mark 
1 ie Tonne, für jeden vollen Aubifmeter weniger ein Abzug von 1,20 Mart 
für ji Tonne, 
”) Der Preis gilt für eine Ware mit 50 vom Hundert Trodengehalt. Jeder 
Dunbertteil Trodengehalt mehr oder weniger wird mit 1 Mark in Anfab gebracht, 
5% 
67
	        
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