Rerfehr nit Futtermittein.
Befanntmadung,
d Abänderung der Belanntmadhung über die
betreffen . . ”. .
onftigen Dergütungen für Kraftfuttermittel
preife und | Tont 19. Auguft 1915.
Bom 26. März 1916,
L,
Sie Kifte der im $ 1 der gertannten Verorönung aufgeführten Gegenftände
wird mie folgt ergänzt oder geändert: |
Preis für 1 Tonne
(1000 Kilogramm)
Mark
73. Gemerge von Brotgetreide mit Häljenfrücdhten ....... 300
7b. Runfelrübenfamen (Buderrüben- und Zutterrübenfamen) 250
11».Ralaofchalen, Kalaofhalenpulver .......uncceeneeee. 48
12. Haferkleie u. smeneeneeennenenene nenne nennen 130!)
14. Saferfuttermehl «use eneeeeeenenennnnnnennnnnenn 130
19. Kartoffelpiitpe, getrodnet ............. euere 150
19a.Rartoffelpülpe, naß .... ...- Kerseneensenessnenennenn 52)
90, Getreidetreber, getrodntet (Schlempe) ................ 200
208.Rartoffelichlempe, getrodttet ..........cuc....- Kennen 125
22. Biertreber, gettodnet ......reccereneenennenenenenne 260
25. Hefe, getrodrtet (al3 Viehfutter) ......... renserenee 500
51. Tierkörpermehl, Kadavermehl, deutjches Fleifchfuttermehl 240%)
58. Blutmehl ....:ssreeeeeeeeeeneneeeenensennnereenenn 400
60. Zt zu Streichen. \
61. Torfftreu 222.02 @seeeeeeeenene nennen nennen nennen 254)
62. Torfmull 22.22 seeeeeeneneeeenenen nenne ne nenne nenn 278)
$ 2 erhält folgenden Abjab 2:
Bei jeder Lieferung von Yuttermitteln, für die ein Höchit- oder Mindeltgehalt
von Beitandteilen vorgejehen tjt, hat der Lieferungspflichtige der Gehalt an den
betreffenden Beitandteilen durch Vorlegung eirter Aralyje der zujtändigen Yand-
wirtichaftlichen Verjuchsitation und einter Bejcheintigung der Probenehmer über die
ordnungsmäßige Probeentrrahme nachzumeilen. Die Probeentrnahme hat durd)
vereidigte Proberrehmer oder, falls folde am Berladeorte nicht vorhanden jind,
.. Saferfleie darf Höcjitens 25 vom Hundert Rohfajer enthalten. Bei einem
Nehrgehalt an Rohfafer gilt Die Mare als Haferjpelzen.
, 9 Ter Preis gilt für naffe Sartoffelpülpe, welche mindeftens 25 vom Hundert
Ttodenjubitang enthält.
9) Der Treis gilt für Ware mit einem Mindeitgehalte von 55 vom Hundert
Frotein und Fett und einem Höchftgehaft an Wiche von 20 vom Hundert. Jeder
yunbertteil Nindergetalt an Protein und Fett wird mit 4,36 Mark, jeder Hunbert-
teil Nebrgehalt an Ache mit 3,00 Mark für 1000 Kilogramm in Abgang gebracht.
Yaff j Sad 2 der bisherigen Anmerkung!) (auf ©. 322 Bb. II) erhält fogende
fi Sur jeden vollen Kubikmeter mehr erfolgt ein Zuschlag von 0,75 Mark
1 ie Tonne, für jeden vollen Aubifmeter weniger ein Abzug von 1,20 Mart
für ji Tonne,
”) Der Preis gilt für eine Ware mit 50 vom Hundert Trodengehalt. Jeder
Dunbertteil Trodengehalt mehr oder weniger wird mit 1 Mark in Anfab gebracht,
5%
67