Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 7 (7)

Beich'agnat;me und Xejtandserfebungen 
$ 10. Die Befugnijje aus den $$ 8, I ftehen außerhaib der Siku: 
Borligenden zu. ’ songen dan 
$ 11. Bu den Berhandiungen wird ein Schriftführer zugezogen. 
Über die Verhandlungen wird eine Niederichrift aufgenommen, die yo, 1 
Borfigenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ift. Sie joll Ort Ind m 
der Verhandlung, die Bezeichnung der mitwirienden Perjonen und der Reteiie 
jomie das Ergebnis der Verhandiung eitthaiten. Ste foll dei anmefenden Bote Sen 
borgelefen oder zur Durchjicht vorgelegt werden. | gten 
$ 12. Die Entjcheidung erfogt durd) Beihiuß. Der Beichluß enthält die Namen 
der Mitglieder des Schiedögerichts, Die bei der Entiheidung mitgewirkt Yabey 
und ift von dem Vorjigenden zu unterjchreiben. STH, 
$ 13. Die Veichiüjfe ($12) jind von dem Schriftführer auzzufertigen: cr ir 
icheinigt die LÜbereinitimmung mit der Ürichrift. 
Die Belchlüjje find den Betetiigten, joweit jie nicht in deren Gegentart Ver: 
findet find, in der im 8 7 Ubi. 2 oorgefchrieberren Weife mitzuteifen. 
$ 14. Für das Verfahren werden Gebühren und Stempel nicht erhoben 
Das Schiedögericht bejtimmit, ter Die baren Ausagen des Verfuhrens zı 
tragen hat, und jebt Die Höhe der Aus.agen fell. Die Beitreibung erforgt auf & 
juchen ded Sciedsgerichts nach den Tandeögejegiih n Vorfchriftert über die Wri- 
treibung öffentiicher Abgaben. u 
Die Parteien haben Feirren Anfpruc) auf Exftattung ihrer Auslagen. 
Rihtlinien 
für die auf Grund der Belanntmahung über Preis- 
bejchränfungen bei Derfläufen von Web, Wirk: und 
Stridwaren vom 30. März 1916 errichteten Schiedsgerichte 
(S 4 Abi. 1 der Befanntmacdhung). 
Rom 15. Abril 1916. 
IL. Die mit der Kriegsdauer wachjende Knappheit an Zertitohftoffen und die 
dadurd) notwendig getvordenen Maßnahmen der Heeresverwaitung zur Zidter- 
jteliung und Stredung der vorhandenen Vorräte Haben zur Preisfteigerungen in 
Tertiiwaren geführt, weiche jtelienweife wucherifchen Charakter arrgenomnicn hatten. 
Die Feitiegung von Höchitpreijen für Erzeugrifje der Tertiiinduftrie erjchent fein 
geeignetes Mittel, Preistreibereierr zu befämpfen, da die in Betracht fommenden 
Maren zu mannigfaitig find. Desha b ift im $ 1 Ubi. 1 der Verordirung eine ale 
gemeirte Mreisbegrenzung in anderer Weije vorgejehert. 
Den Schiedögeridhten liegt e ob, dafür zu jorgen, daß die in $1ADj. 1 gejtedien 
Grenzen nicht überjchritten werden ($ 2 Abf. 1 der Verordrtung, erfter Zalı). Die 
Berordrrung ermächtigt und verpflichtet fie aber, auch darüber hinaus, zu Prien, 
ob eint Preis, der jic) innerha.b der Grenzen des $ 1 Abj. 1 Hält, gieichtwohl unarge- 
mejien ift ($ 2 Abf. 1 der Verordnung, zweiter Fall). Neben der nachprüfenden 
Tätigkeit ift den Schiedsgerichten im $ 3 die Aufgabe zugemiejen, die Parteien 
auch vor Abichiuß des Kaufs bei Ermittiung de3 angemejjerren Preijes zu beraten; 
e3 wird ihre Gad;e jein, gerade diefe Tätigkeit möglict auszubauen. 2 
Für die Zufammenfebung des Schiedsgerichts war die Bejonderheit der ihneit 
übertragenen Mufgaben maßgebend. Die Berufung von Beifikern aus dei SLeNen 
deö Gewerbes und Handwerks foll gemährleiften, daß im Rahmen der Verorbnung 
und der Richtlinien die vielgeftaltigen Handelsgebräuche, mie überhaupt Die en 
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