Beich'agnat;me und Xejtandserfebungen
$ 10. Die Befugnijje aus den $$ 8, I ftehen außerhaib der Siku:
Borligenden zu. ’ songen dan
$ 11. Bu den Berhandiungen wird ein Schriftführer zugezogen.
Über die Verhandlungen wird eine Niederichrift aufgenommen, die yo, 1
Borfigenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ift. Sie joll Ort Ind m
der Verhandlung, die Bezeichnung der mitwirienden Perjonen und der Reteiie
jomie das Ergebnis der Verhandiung eitthaiten. Ste foll dei anmefenden Bote Sen
borgelefen oder zur Durchjicht vorgelegt werden. | gten
$ 12. Die Entjcheidung erfogt durd) Beihiuß. Der Beichluß enthält die Namen
der Mitglieder des Schiedögerichts, Die bei der Entiheidung mitgewirkt Yabey
und ift von dem Vorjigenden zu unterjchreiben. STH,
$ 13. Die Veichiüjfe ($12) jind von dem Schriftführer auzzufertigen: cr ir
icheinigt die LÜbereinitimmung mit der Ürichrift.
Die Belchlüjje find den Betetiigten, joweit jie nicht in deren Gegentart Ver:
findet find, in der im 8 7 Ubi. 2 oorgefchrieberren Weife mitzuteifen.
$ 14. Für das Verfahren werden Gebühren und Stempel nicht erhoben
Das Schiedögericht bejtimmit, ter Die baren Ausagen des Verfuhrens zı
tragen hat, und jebt Die Höhe der Aus.agen fell. Die Beitreibung erforgt auf &
juchen ded Sciedsgerichts nach den Tandeögejegiih n Vorfchriftert über die Wri-
treibung öffentiicher Abgaben. u
Die Parteien haben Feirren Anfpruc) auf Exftattung ihrer Auslagen.
Rihtlinien
für die auf Grund der Belanntmahung über Preis-
bejchränfungen bei Derfläufen von Web, Wirk: und
Stridwaren vom 30. März 1916 errichteten Schiedsgerichte
(S 4 Abi. 1 der Befanntmacdhung).
Rom 15. Abril 1916.
IL. Die mit der Kriegsdauer wachjende Knappheit an Zertitohftoffen und die
dadurd) notwendig getvordenen Maßnahmen der Heeresverwaitung zur Zidter-
jteliung und Stredung der vorhandenen Vorräte Haben zur Preisfteigerungen in
Tertiiwaren geführt, weiche jtelienweife wucherifchen Charakter arrgenomnicn hatten.
Die Feitiegung von Höchitpreijen für Erzeugrifje der Tertiiinduftrie erjchent fein
geeignetes Mittel, Preistreibereierr zu befämpfen, da die in Betracht fommenden
Maren zu mannigfaitig find. Desha b ift im $ 1 Ubi. 1 der Verordirung eine ale
gemeirte Mreisbegrenzung in anderer Weije vorgejehert.
Den Schiedögeridhten liegt e ob, dafür zu jorgen, daß die in $1ADj. 1 gejtedien
Grenzen nicht überjchritten werden ($ 2 Abf. 1 der Verordrtung, erfter Zalı). Die
Berordrrung ermächtigt und verpflichtet fie aber, auch darüber hinaus, zu Prien,
ob eint Preis, der jic) innerha.b der Grenzen des $ 1 Abj. 1 Hält, gieichtwohl unarge-
mejien ift ($ 2 Abf. 1 der Verordnung, zweiter Fall). Neben der nachprüfenden
Tätigkeit ift den Schiedsgerichten im $ 3 die Aufgabe zugemiejen, die Parteien
auch vor Abichiuß des Kaufs bei Ermittiung de3 angemejjerren Preijes zu beraten;
e3 wird ihre Gad;e jein, gerade diefe Tätigkeit möglict auszubauen. 2
Für die Zufammenfebung des Schiedsgerichts war die Bejonderheit der ihneit
übertragenen Mufgaben maßgebend. Die Berufung von Beifikern aus dei SLeNen
deö Gewerbes und Handwerks foll gemährleiften, daß im Rahmen der Verorbnung
und der Richtlinien die vielgeftaltigen Handelsgebräuche, mie überhaupt Die en
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