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Weimar am 7. Januar 1862.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef.
J. von Helldorff.
II. Nachdem
I. im Königreiche Preußen
dem Nebenzollamte I zu Friedland in der Provinz Schlesien die unbeschränkte
Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I beigelegt,
II. im Königreiche Bayern
1) zur Behandlung des zollpflichtigen Verkehres zwischen Oesterreich und dem
deutschen Zollvereine in dem gemeinschaftlichen Grenz-Bahnhofe zu Passau eine
Bayersche Zoll-Abfertigungsstelle, unter der Bezeichnung „Königlich Bayersches Haupt-
zollamt Passau, Zoll-Expositur am Bahnhofe“ mit der vollen Kompetenz eines
Hauptzollamtes zur gesammten Abfertigung der daselbst auf der Oesterreichschen
Elisabeth-Westbahn eintretenden und austretenden zollpflichtigen Güter, errichtet,
2) das Hauptzollamt Eschlkam von seinem zeitherigen Sitze Neumark
nach der Stadt Furth unter der Bezeichnung „Königlich Bayersches Hauptzollamt
Furth a./V.“ verlegt und an dessen Stelle
3) ein Nebenzollamt I mit dem Sitze in Neumark auch mit der Kompetenz
zur unbeschränkten Ausstellung von Begleitscheinen I, sowie zur Empfangnahme von
Begleitscheinen aller Zollämter über nach Oesterreich transitirende Güter errichtet,