Genau zwei Monate vorher hatte der Reichskanzler
in der oben erwähnten Rede vom 11. Januar vor der
ganzen Welt erklärt, daß er unter keinen Umständen
Frankreich angreifen würde; er hatte in verschiedenen
Instruktionen an die Vertreter des Deutschen Reiches in
fremden Staaten zum Ausdruck gebracht, daß ein Krieg
zwischen Frankreich und Deutschland ihm im höchsten
Grade unwillkommen sein würde. Er hakke den unerhör-
ken Provokakionen eines Mikgliedes der französischen Re-
gierung gegenüber die größte Geduld an den Tag gelegk.
Aber so weit hätte doch die Furchk vor der kochenden fran-
zösischen Volksseele selbst bei dem sanftmütigsten Leiker
der deutschen Politik nicht gehen können, daß er aus poli-
kischen Gründen einer gerichtlichen Unkersuchung in den
Arm siel, die den Zweck hakke, einen französischen Be-
amken, der auf deulschem Gebiek Spionage krieb, vor der
Verhafkung zu bewahren. Wenn Bismarck dem Staaks-
sekrekär Schelling geankworkek häkte, der Polizeikom=
missar Schnäbele dürfe unker keinen Umständen verhaf-
kek werden, so häkke er sich nichk nur eines Eingriffs der
Exekukivgewalk in ein schwebendes Gerichtsverfahren
schuldig gemachk. Er häkte damik auch bekundek, daß
Deutschland durch die Orgien, die der französische Chau-
vinismus während der letzken zwei Jahre veranstalket
hakte, und die gerade in diesen Tagen, wie wir gesehen
haben, auf ihrem Höhepunkl angelangk waren, so einge-
schüchterk worden sei, daß seine Regierung nicht mehr
wagke, französischen Spionen auf deulschem Boden das
Handwerk zu legen und sie zur Rechenschaft zu ziehen,
wenn diese Spione französische Beamke waren, während
doch die Beamkeneigenschafk eines Spions nichk ein mil-
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