Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Ergänzungsband zu Band 61. (61e)

Chronologische  Abersicht  des  Jahrganges  1907.

 

 

Datum  Ausgegeben  Nr.  Nr.

des  Gesetzes  2  Inhalt  bes  des  Seite
usw.  Berlin  Stückes  Gesetzes
1907  1907

30.  April.  17.  Juni  Statut  für  die  Drainagegenossenschaftt  —  118
Uenglingen  zu  Uenglingen  im  Kreise  Stendal.  Nr.  4

30.  —  1.  Juli  Statut  für  die  Genossenschaft  zur  Ent26  —  150
wässerung  eines  Teiles  des  Bürgermoors  und  Nr.  3
der  Barlohe  zu  Neustadt  a.  Rbg.

30.  —  1.  —  Statut  für  die  Entwässerungsgenossen26  —  150
schaft  Reichenbach-Rossitten  zu  Reichen-  Nr.  4
bach  im  Kreise  Pr.  Holland.

4.  Mai  17.  Juni.  II.  Nachtrag  zum  neuen  Statute  für  den  Düssel!  21  —  118
dorf.  Hamm-Volmerswerther  Deichver-  Nr.  5
band  vom  16.  Januar  1894.  "

4.  —  17.  —  Allerh.  Erlaß,  betr.  die  Verleihung  des  Ent-  21  —  118
eignungsrechts  an  den  Candkreis  Flens-  Nr.  6
burg  für  Ergänzungen  und  Erweiterungen
der  Anlagen  der  Kleinbahn  von  Flensburg
nach  Kappeln.

6.  —  13.  Mai  Verfügung  des  Justizministers,  betr.  die  An-  14  10800  55
legung  des  Grundbuchs  für  einen  Teil  des
Bezirkes  des  Amtsgerichts  Gladenbach.

8.  —  29.  —  Verfügung  des  Justizministers,  betr.  die  n17  10804  91
legung  des  Grundbuchs  für  einen  Teil  des  «
Bezirkes  des  Amtsgerichts  Biedenkopf.

10.  —  24.  —  Verfügung  des  Ministers  der  öffentlichen  Ar-  16  108033  81-90
beiten,  betr.  anderweite  Festsetzung  der  Verwaltungsordnung
  für  die  Staatseisenbahnen
  und  Errichtung  des  Eisenbahnzentralamts.


13.  —  16.  —  Gesetz,  betr.  die  Feststellung  des  Staatshaus  15  10801  57.78
haltsetats  für  das  Etatsjahr  1907.

13.  —  6.  Juli  Allerh.  Erlaß,  durch  welchen  der  Stadtgemeind  28  —  200

Nr.  1

 

 

Düsseldorf  für  ihren  jeweiligen  Gemeindebezirk
  das  Recht  zur  dauernden  Beschränkung
des  Grundeigentums  dahin  verliehen  wird,
daß  sie  die  für  die  Straßenoberleitung
und  die  öffentliche  Straßenbeleuchtung  noͤtigen
Maste  und  Kandelaber  auf  den  an  die  öffentlichen
  Straßen  angrenzenden  Grundstücken  aufstellen
  oder  an  deren  Stelle  Wandhaken  an  den
Straßenwänden  der  Gebäude  anbringen  kann.