Inhaltsverzeichnis : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Achtzehnter Jahrgang. 1902. (43)

Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Februar.)  31

Etatsüberschreitungen.  Die  für  den  Bau  einer  Bahn  Chemnitz-Wechselburg
bewilligten  Summen  sind  im  Nachtragsetat  erheblich  überschritten,  so  daß
jetzt  in  der  einen  Position  statt  700 000 M.    1 200 000 M.  gefordert  werden,
während  bei  zwei  anderen  Titeln  die  ursprünglich  geforderten  Summen
von  5 334 000 M.    um  2 695 000 M.    bezw.  von  3 097 000 M.    um  2 479 000 M.  
überstellt  worden  sind.  Die  Kommission  erklärt,  daß  solche  außerordentliche
Ueberschreitungen  inkonstitutionell  seien,  da  dadurch  die  Rechte  der  Stände
bei  Festsetzung  des  Etats  in  wesentlichen  Stücken  beeinträchtigt  würden.
Bei  den  Verhandlungen  der  Kommission  mit  den  kgl.  Regierungskommissären
stellt  sich  außerdem  heraus,  daß  die  Regierung  das  Projekt  nachträglich
(nach  der  Bewilligung  durch  die  Kammern)  eigenmächtig  geändert  hat,  daß
Enteignungen  des  Areals  vorgenommen  wurden,  ehe  die  Trace  feststand,
daß  der  neue  Kostenanschlag  von  unteren  Instanzen  ohne  Verständigung
des  Ministeriums  aufgestellt  und  diesem  erst  vorgelegt  worden  ist,  als  die
Bahn  schon  zum  größten  Teil  fertig  gebaut  war.  Das  beweise  die  völlige
Unhaltbarkeit  des  gegenwärtig  bei  Bahnbauten  eingeschlagenen  Verfahrens
und  die  durchaus  ungenügende  Kontrolle  desselben.  Gleichwohl  erklärt  die
Regierung,  daß  sie  eine  Verletzung  der  Verfassung  nicht  anerkennen  könne
und  deshalb  um  Indemnität  beim  Landtag  nachsuchen  werde.  Dies  hat
zur  Folge,  daß  die  Kommission  sich  weigert,  dem  Plenum  die  Bewilligung
des  Nachtragskredites  zu  empfehlen.  Hierauf  erklärt  das  Finanzministerium,
daß  die  Ueberschreitungen  „nicht  ohne  weiteres“  eine  Verfassungsverletzung
involvieren,  daß  die  Regierung  aber  doch  im  Hinblick  auf  die  Höhe  derselben
  ausdrücklich  um  Indemnität  nachgesucht  haben  wolle.  Jetzt  erklärt
den  Kommission  sich  befriedigt  und  beantragt  die  Bewilligung  der  fraglichen
Posten.

Am  7.  Februar  erklärt  Ministerpräsident  v.  Metzsch  in  der  Kammer:
Das  Finanzministerium  erkenne  nicht  an,  daß  die  Ueberschreitungen,  wie
behauptet,  ein  Eingriff  in  ständische  Rechte  seien.  Das  Gesamtministerium
stehe  auf  dem  Standpunkt,  daß  es  in  der  bloßen,  durch  ein  pflichtwidriges
Verhalten  der  verantwortlichen  Ratgeber  veranlaßten  Ueberschreitung  für
ein  an  sich  bewilligtes  Unternehmen  eine  Beeinträchtigung  der  Rechte  der
Landesvertretung  überhaupt  nicht  zu  erkennen  vermöge.  Diese  Ansicht
werde  auch  von  den  Autoritäten  unter  den  Staatsrechtslehrern  vertreten.
Wolle  man  sich  auf  den  Standpunkt  der  Kommission  stellen,  so  würde  das
für  die  Regierung  eine  Situation  schaffen,  in  die  sie  sich  keinesfalls  bringen
lassen  dürfe,  wenn  auch  selbstverständlich  sei,  daß  die  Ueberschreitungen  der
nachträglichen  Rechtfertigung  durch  die  Regierung  bedürften;  die  Ständekammer
  habe  auch  bisher  nie  Anstand  genommen,  unvermeidliche  Ueberschreitungen
  in  ansehnlicher  Höhe  nachträglich  gut  zu  heißen.  Wenn  die
Regierung  die  Erklärung  in  der  Kommission  abgegeben  habe,  sie  erkenne
eine  inkonstitutionelle  Handlungsweise  nicht  an,  wolle  aber  bei  der  Höhe
der  Ueberschreitungen  doch  um  Indemnität  ausdrücklich  nachgesucht  haben,
so  habe  sie  eine  bestehende  Meinungsverschiedenheit  über  eine  Frage  des
Etatsrechtes  im  Wege  des  Kompromisses  beseitigen  wollen.  Mit  dem  Ausdrucke
  Indemnität  habe  keineswegs  zugestanden  werden  sollen,  daß  eine
Verfassungsverletzung  vorliege.

Die  Führer  der  konservativen  und  nationalliberalen  Fraktion  verfechten
  den  Standpunkt  der  Kommission.  Abg.  Stöckl  (kons.):  Er  bedauere,
daß  die  Regierung  durch  die  heutige  Erklärung  ihre  früher  in  der  Kommission
  gegebene  wieder  abschwäche.  Sache  der  Regierung  sei  es,  darauf
zu  achten,  daß  im  Interesse  eines  gesunden  Verfassungslebens  das  Recht
der  Stände  gewahrt  bleibe.  Die  Kammer  sei  mit  den  Leistungen  des
Finanzministeriums  durchaus  nicht  einverstanden,  wünsche  vielmehr,  daß