Full text : Die Legimitationsprüfung der Bundesratsbevollmächtigten und der Reichtagsabgeordneten nach bisherigem Reichsstaatsrecht.

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ist,  daß  man  in  den  Ländern,  die  diese  eingeführt  haben,  namentlich
  in  England  und  Ungarn,  wenig  befriedigende  Erfahrungen
  gemacht  hat.  Vor  allem  standen  die  Gerichte  dem
Parteigetriebe  zu  fern,  erwiesen  sich  daher  nicht  als  fähig,  den
Wahlgewohnheiten  der  Parteien  auf  den  Grund  zu  kommen,
und  konnten  somit  nicht  immer  eine  sachgemäße  Entscheidung
treffen!  M.  E.  wäre  es  daher  das  Beste,  wenn  man  Wahlprüfungsgerichte
  einsetzte,  die  etwa  zur  Hälfte  mit  Mitgliedern
des  betreffenden  Parlamenten,  zur  Hälfte  mit  gewöhnlichen
Richtern  besetzt  wären.  Denn  damit  würde  den  beiderseitigen
Anforderungen  genügt!