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ist, daß man in den Ländern, die diese eingeführt haben, namentlich
in England und Ungarn, wenig befriedigende Erfahrungen
gemacht hat. Vor allem standen die Gerichte dem
Parteigetriebe zu fern, erwiesen sich daher nicht als fähig, den
Wahlgewohnheiten der Parteien auf den Grund zu kommen,
und konnten somit nicht immer eine sachgemäße Entscheidung
treffen! M. E. wäre es daher das Beste, wenn man Wahlprüfungsgerichte
einsetzte, die etwa zur Hälfte mit Mitgliedern
des betreffenden Parlamenten, zur Hälfte mit gewöhnlichen
Richtern besetzt wären. Denn damit würde den beiderseitigen
Anforderungen genügt!