Full text: Verordnungen des kommandierenden Generals für den Bereich des 7. Armeekorps. (1915)

Bis jetzt sind nur die Kugelschutzpanzer 
der Firmen: 
1. Stahlwerk Becker A.-G. in Willich 
bei Crefeld, 
2. Stahlwerk Röchling in Völklingen 
zugelassen worden. 
Zuwiderhandlungen gegen das Verbot 
werden mit Gefängnis bis zu 1 Fahr bestraft, 
sofern nicht nach den allgemeinen Strafbe- 
stimmungen eine härtere Strafe verwirkt ist. 
Ergebenst ersuche ich, vorstehendes öffentlich 
bekannt zu machen. 
Der kommandierende General: 
Frhr. von Gayl.
	        
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