Full text: Kriegs-Verordnungen für den Bezirk des IV. Armeekorps. 1915. (1)

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Klasse Gegenstand « 
Fahrradschläuche (montiert und unmontiert): — 
32. a) mit Garantie, 
33. b) ohne Garantie. 
34. Aeroplandecken. 
35. Veroplanradschläuche. 
VIII. Chirurgische und andere Waren, 
nur von Gummiwarenfabriken, -verkaufsgeschäften, = händlern und Bandagisten auf einer 
Liste einzeln anzugeben: 
Hupenbälle, 
alle Arten Luft= und Waseerkissen, 
Wärmeflaschen, Wärmekompressen, 
Eisbeutel, 
Röntgenhandschuhe und olatten, 
36.]O0perationsschuhe und Operationshandschuhe, 
  
37. 
39. 
40. 
41. 
42. 
43. 
44. 
45. 
47. 
48. 
49. 
  
Gummihandschuhe für technische und elektrotechnische Zwecke, 
Fingerlinge, 
Verbandstoffe und Hospitaltuch (Bettunterlagen usw.), 
Präservativs aus Kautschuk, 
Drainage-, Kompressions= und Irrigatorschläuche, 
Masken aller Art mit Gummipolsterung, 
Gummisauger. 
IX. Asbeste. 
Kanadische, russische und südafrikanische Asbeste. 
Spinn= und Pappenfaser. 
Asbestmehl oder -pulver. 
X. Asbestfabrikate. 
Asbestfäden und garne. 
Asbestgewebe. 
Asbestpackungen: 
trocken, 
gefettet. 
Asbestartikel mit Gummi= und Messingeinlagen. 
Asbestpappen: 
chemisch rein, 
handelsrein. 
Asbest-Jsolierschnüre. 
Kieselgur-Isolierschnüre. 
Schiefer-Asbestplatten. 
§ 3. Von der Verfügung betroffene Personen, Gesellschaften usw. 
Von dieser Verfügung betroffen werden: 
a) alle gewerblichen Unternehmer, Gesellschaften und Firmen, ferner Kommunen, öffentlich- rechtliche Körperschaften 
und Verbände und fiskalische Unternehmungen (mit Ausnahme der marinefiskalischen Unternehmungen), in deren 
Betrieben die in 8 2 aufgeführten Gegenstände erzeugt oder verarbeitet werden oder lagern, soweit die Vor- 
räte sich in ihrem Gewahrsam oder bei ihnen unter Zollaussicht befinden; " 
b) alle Personen und Firmen, die solche Gegenstände aus Anlaß ihres Handelsbetriebes oder sonst des Erwerb 
wegen oder für andere in Gewahrsam haben, soweit die Vorräte sich in ihrem Gewahrsam oder bei 
ihnen unter Zollaussicht befinden:
	        
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