Contents : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Stagcer.

 

JNr.  30.—

 

(Nr.  4690.)  Privilegium  wegen  Ausgabe  auf  den  Inhaber  lautender  Obligationen  des
Crossener  Deichverbandes  im  Betrage  von  80,000  Thalern.  Vom
20.  April  1857.

Wi  Friedrich  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden,  König  von
Preußen  2c.  2c.

Nachdem  von  dem  Crossener  Deichverbande  beschlossen  worden,  die  zum
vollständigen  Ausbau  der  Deiche  in  der  Crossener  Niederung  erforderlichen  Geldmittel
  im  Wege  einer  Anleihe  zu  beschaffen,  wollen  Wir  auf  den  Antrag  des
Deichamtes:

zu  diesem  Zwecke  auf  jeden  Inhaber  lautende,  Seitens  der  Gläubiger
unründbare  Obligationen  im  Betrage  von  80,000  Thalern  ausstellen  zu
rfen,

da  sich  hiergegen  weder  im  Interesse  der  Gläubiger  noch  der  Schuldner  etwas
zu  erinnern  gefunden  hat,  in  Gemäßheit  des  §F.  2.  des  Gesetzes  vom  17.  Juni
1833.  zur  Ausstellung  von  Obligationen  zum  Betrage  von  80,000  Thalern,
achtzig  tausend  Thalern,  welche  in  600  Apoints  à  100  Thaler  und  in
400  Apoints  à  50  Thaler  nach  dem  anliegenden  Schema  auszufertigen,  mit
Hülfe  der  Meliorationskassen-Beiträge  des  Crossener  Deichverbandes  mit  fünf
Mozent  jährlich  zu  verzinsen  und  nach  der  durch  das  Loos  zu  bestimmenden
Folgeordnung  vom  1.  Juli  1860.  ab  alljährlich  mit  mindestens  Einem  Proent
  des  Kapitals  zu  tilgen  sind,  durch  gegenwärtiges  Privilegium  Unsere
sandeaherrliche  Genehmigung  mit  der  rechtlichen  Wirkung  ertheilen,  daß  ein
jeder  Inhaber  dieser  Obligationen  die  daraus  hervorgehenden  Rechte,  ohne  die
Uebertragung  des  Eigenpams  nachweisen  zu  dürfen,  geltend  zu  machen  befugt
  ist.
Das  vorstehende  Privilegium,  welches  Wir  vorbehaltlich  der  Rechte
Dritter  ertheilen,  und  wodurch  für  die  Befriedigung  der  Inhaber  der  Obliga-Jahrgang
  1857.  (Nr.  4690.)  58  tionen

Ausgegeben  zu  Berlin  den  19.  Juni  1857.